Regel Licht einschalten
vor 3 Jahren
Hallo zusammen,
Ich brauche mal wieder eure Hilfe.
Ich möchte eine Regel erstellen, dass das Licht einschaltet in einem Raum wenn "Anwesenheit: Zuhause" und "Zeit: Sonnenuntergang bis 23:30" und "Tür geöffnet wird". Leider funktioniert das mit der "Und- Bedingung" nicht. Es geht nur " Tür geöffnet ist". Wenn ich aber anstatt "Und", "oder" einsetze, geht die Bedingung "Tür geöffnet wird".
Warum geht es mit der "Oder-Bedingung" aber nicht mit der "Und-bedingung" ?
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Has
vor 3 Jahren
Mit der UND Verknüpfung "geöffnet ist" geht die Lampe beim Öffnen der Tür an und nach der in DANACH eingestellten Dauer wieder aus. Ob die Tür geöffnet bleibt oder wieder geschlossen wird, spielt dabei keine Rolle.
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Buddi84
Antwort
von
Has
vor 3 Jahren
Hi @Has , muss denn eine Danach Bedingung rein? Ich will das Licht bei Bedarf dann wieder manuell ausschalten.
Außerdem bin ich der Meinung diese Regel vor ein paar Tagen schon probiert zu haben. Das Problem dabei war das, dass Licht einfach eingeschaltet wurde, wenn die Tür schon offen ist. Und ich möchte das die Regel erst greift wenn die Tür aktiv von mir geöffnet wird.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
Has
jvs1402
vor 3 Jahren
@Buddi84 , was funktioniert nicht, das Einrichten der Regel oder die Ausführung der Regel?
Normalerweise sollte die Regel auslösen, wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind. Oder funktioniert, weil nur eine Bedingung erfüllt sein muss.
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Uneingeloggter Nutzer
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von
jvs1402
OberLeo
vor 3 Jahren
@Buddi84, lese dir mal hier (https://telekomhilft.telekom.de/t5/Smart-Home/Erfahrungsbericht-Regeln/m-p/5340226/highlight/true?attachment-id=90380) Kapitel 4.3 durch.
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jvs1402
Antwort
von
OberLeo
vor 3 Jahren
@Buddi84, der BWM ist aus meiner Sicht die bessere Lösung. Dann geht das Licht nur bei Anwesenheit und Bewegungen an. So steuere ich 99% meiner Lampen.
Eine Regel würde dann so aussehen:
WENN Bewegung erkannt UND Helligkeit < X
DANN Lampe ein.
DANACH Lampe aus ; optional VERZÖGERUNG = Y s/m
Die Verzögerung führt dazu, dass sich die Lampe nur verzögert abschaltet und sie bleibt solange eingeschaltet, sofern noch Bewegungen registriert werden.
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OberLeo
Peter Hö.
Telekom hilft Team
vor 3 Jahren
so wie du es geplant hattest, geht es tatsächlich nicht, denn ja, das Licht wird auch angehen, wenn die Tür bei Sonnenuntergang schon offen ist. Also ist dann doch der Bewegungsmelder die bessere Wahl.
Aber @jvs1402, wir hatten das gerade in einem anderen Thread, so wird die regel mit der helligkeit nicht funktionieren, weil der Bewegungsmelder nach dem Licht einschalten irgendwann den neuen Helligkeitswert misst und die Bedingung nicht mehr erfüllt ist. Da musst du ein- und ausschalten in zwei separate Regeln packen, damit das Ausschalten ausschließlich von der Bewegung abhängig ist.
Grüße
Peter
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Peter Hö.
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Buddi84