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.Smart Home Vertrag
vor 8 Jahren
Hallo liebes Support-Team,
ich habe heute Kontakt zur Telekom Hotline aufgenommen, da ich das Produkt "Smart Home" ausprobieren sollte/wollte.
Ich hatte im April mit einem Kundenberater vereinbart, da mein Router sehr weit weg steht und das Haus schon älter ist, dass ich Smart Home mit der Kamera etc. testen kann. Denn ich hatte mit dem Speedport W 724V schon ein Raum weiter so gut wie kaum noch eine W-Lan Verbindung. Da ich Vectoring habe und mit dem Speedport W 724V ständig Festnetzaussetzer bekam, wurde der Router durch den Speedport Smart 2 getauscht und jetzt ist alles gut - außer die W-Lan Verbindung, dass liegt aber am Haus und nicht am Router. In diesem Gespräch wurde mir auch Smart Home "angepriesen", mit dem Vermerk von mir, dass ich bezweifel es richtig nutzen zu können.
Der Kundenbetreuer (damals - Anfang April) teilte mir mit, dass ich es testen könnte und wenn es nicht funktioniert, die Geräte wieder zurücksenden kann und die Smart Home Option rausgenommen wird, also nur eine anteilige Berechnung stattfinden würde, wenn überhaupt.
Da ich die Kamera nun im Treppenhaus aufstellen wollte (circa 10 - 15 Meter vom Router entfernt), aber keine WPS Verbindung aufgebaut werden kann, wollte ich diese Auflösung und Rückgabe nun nutzen.
Dies sei laut Hotline (heute Morgen) aber nicht mehr möglich, da die Kündigungsfrist am 23.04.2018 abgelaufen ist.
Sehr verständlich, aber hier kommt nun die Crux an der Sache, ich habe die Geräte erst seit gestern 27.04.2018 und auf meiner Rechnung April, ist Smart Home auch nicht verbucht bzw. als Vertragsbestandteil gelistet. Zudem, wie kann ich ein Service nutzen, nämlich im April mit Kündigungsfrist zum 23.04.2018, wenn ich erst Ende April (27.04.2018) die Produkte für diesen Service erhalte? Wie kann eine Kündigungsfrist VOR der Produktübergabe liegen? Die Auftragsnummer für das Paket (Kamera, Fensterkontakt und Zwischenstecker) ist mit Datum 25.04.2018 versehen.
Ich finde mich da etwas auf die Schippe genommen, wenn ich ehrlich sein darf. Zumal ich laut Beipackzettel im Paket 14 Tage Zeit hätte, es zurück zu geben. (Kamera, Fensterkontakt & Zwischenstecker) Was für mich ja auch Sinn macht und ich somit in der Kündigungsfrist drin wäre.
Auf meine Frage "Was passiert, wenn ich diese 14 Tage nun in Anspruch nehmen und das Paket einfach jetzt zur Post bringe und zurück sende?" bekam ich als Antwort "Dann haben Sie keine Geräter mehr, aber die Option zahlen Sie weiter!" (aha..)
Der Kundenberater war wirklich höflich, keine Frage (ihn möchte ich hier nicht ganz kritisieren, aber auch nicht völlig frei sprechen) sagte mir aber, dass er das Ende der Fahnenstange sei und nichts für mich tun könne, AUßER (bitte was??? Jetzt wird es toll....) "wenn ich Entertain bestellen würde", dann könnte er die Smart Home Option kündigen und Entertain einbuchen, und ich müsste für das Entertain Endgerät nur heute 50€ (einmalig) bezahlen und dann noch 5€ monatlich für die Entertain-Option. (Ach ja, solang man was verkaufen kann, kann ein Produkt gekündigt werden!!! BITTE??? Schon etwas dreist, so mit einem langjährigem Magenta Kunden umzugehen.)
Ich bin nicht seit gestern bei der Telekom Kunde (Mobilfunk (meine Frau) und Festnetzt) und hatte Entertain schon, ich brauch es nicht. Wir schauen, wenn wir mal vorm Fernseher sitzen, den Streaminganbieter mit dem N oder das Produkt des Anbieters mit dem Lächeln und einem A.
Ich hoffe Sie können mir hier Helfen, denn so sauber ist das Vorgehen der Telekom hier nicht. Erstrecht nicht, wenn man dem Kunden versucht, statt ein Produkt zu kündigen, etwas neues zu verkaufen...
Vielen Dank für die Hilfe im Voraus und ein schönes sonniges Wochenende - vielleicht sogar ein verlängertes.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen T.
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vor 8 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @SteffT,
du musst zwei Dinge auseinander halten.
Du hast den Vertrag für SmartHome abgeschlossen, dafür hast du 14 Tage Rücktrittsrecht ab dem Moment, wo du die Widerrufsbelehrung in der Hand hälst. Mit diesem Datum (hier der 23.04.2018) geht die Telekom immer recht grosszügig um, die Realität liegt immer so ca. bei 18 Tagen. Bei dir aber rum!
Dann hast du einen Beipackzettel für´s Paket. Der bezieht sich auf die Geräte im Innern. Die kannst innerhalb von 14 Tagen zurückschicken, macht aber keinen Sinn, da in diesem Context kostenfrei!
Die Widerrufsfristen sind vom Gesetzgeber eingerichtet worden, um einer eventuellen Kaufreue entgegen zu wirken! Sie sind nicht erfunden worden, um Anschlüsse oder Geräte zu testen!
Mit anderen Worten: die Telekom stellt dir einen funktionsfähigen Anschluss und passende Gerät zur Verfügung! Wie du das zum Laufen bekommst, ist dir überlassen!
schöne Grüße
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von
vor 8 Jahren
ich verstehe diese beiden Vorgänge, aber dann darf Berater A nicht zustimmen, dass wir es testen und des weiteren darf dann Berater B nicht sagen "Wenn Sie ein anderes Produkt nehmen, dann kann ich kündigen, sonst nicht".
Also entweder darf/kann/wird mir die Kündigung eingeräumt (Kulanz, Versäumnis, Verständigungsprobleme) oder eben nicht, jedoch nicht auf der Grundlage, ein anderes Produkt zu nehmen.
Ich bin und war immer ein großer Freund der Telekom, da ich den Service und die Qualität schon immer sehr geschätzt habe, aber hier lief es, wie schon gesagt, nicht so ganz sauber. Sicher kann/darf man mir hier auch eine Teilschuld einräumen, da ich es als großes Ganzes gesehen habe "Bestellung Produkt und Lieferung Geräte = Smart Home", stimm ich voll und ganz zu.
Ich wünsche dir noch eine schöne Woche.
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vor 8 Jahren
Hi,
Wenn Du Smart Home wolltest, solltest Du mit Deinem Berater mal über die Smart Home Base reden. Habe ich auch und man kann damit über WLAN das ganze Haus und bei mir noch die Garage mit abdecken (ist wie ein Repeater).
Wenn Du Smart Home testen solltest, gehst Du zu Deinem Berater und sagst ihm das der Test nicht funktioniert hat und dann macht der eine Rückabwicklung.
hg
C
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von
vor 8 Jahren
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/digitale-welt/onlinehandel/widerrufsrecht-8363
Handelt es sich um einen Vertrag über eine Dienstleistung, erlischt das Widerrufsrecht auch vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist, wenn der Unternehmer die Leistung vollständig erbracht hat. Dies gilt aber nur, wenn er Sie vor Beginn mit der Ausführung über diesen Umstand informiert hat und Sie sowohl Ihre Kenntnisnahme hiervon bestätigt als auch Ihre ausdrückliche Zustimmung zu dem vorzeitigen Leistungsbeginn erklärt haben. Entsprechendes gilt bei einem Vertrag über digitale Inhalte wie Software oder Musikdateien, die nicht auf einem dauerhaften Datenträger, sondern per Streaming oder Download geliefert werden. Hier erlischt das Widerrufsrecht bei Erfüllung der genannten Voraussetzungen allerdings schon mit Beginn der Ausführung des Vertrags, also zum Beispiel mit Start des Herunterladens.
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vor 8 Jahren
das ist wirklich ein wenig unglücklich gelaufen, da bin ich bei Ihnen. Da Sie Ihre Daten ja bereits hinterlegt haben, konnte ich schon mal ein wenig recherchieren. Und wie Sie ja bereits geschrieben haben, sind sie schon über die Widerrufsfrist hinaus. Von daher kann ich persönlich jetzt nichts für Sie machen, ich gebe den Vorgang aber an entsprechende Kollegen weiter, vielleicht können die hier noch was für Sie tun.
Viele Grüße und noch einen schönen 1.Mai
Thorsten SCh.
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von
vor 8 Jahren
Guten Morgen,
vielen Dank für die Rückmeldung, ich habe gerade eine E-Mail von QIVICON erhalten, dass meine Lizenz deaktiviert wurde.
Ich denke, dass hier schon etwas in die Wege geleitet wurde, auch wenn mir seitens der Telekom noch eine Rückmeldung fehlt; kommt scheinbar noch.
Liebe Grüße
Steffen
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vor 8 Jahren
Hallo @SteffT,
schau mal bitte hier!
Hier verkauft jemand exact dein Einsteigerset bei ebay. Kurs jetzt 1.5.2018 15:23 101,00 €.
Dein Vertrag kostet dir in 2 Jahren 120 €, die Geräte hast du geschenkt bekommen. Mit einem Verkauf bei ebay kannst du deinen Verlust also prima ausgleichen!
sG
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von
vor 8 Jahren
Hallo,
danke für deinen Hinweis, aber wenn die Telekom einer Rückabwicklung zustimmt, werde ich die Geräte ja nicht behalten - ob geschenkt oder nicht.
Ich behalte nicht etwas, was mir nicht zusteht oder zugestanden hat, auch wenn es geschenkt wurde - aber hier auf einer falschen Grundlage.
Wenn man schon bei Missverständnissen aufeinander zugeht, dann richtig.
Wie schon gesagt, trotzdem danke.
Beste Grüße und ein schönen Start in die kurze Woche.
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