Bundestag beschließt Gesetz gegen lange Vertragslaufzeiten
vor 4 Jahren
Schluss mit langen Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten: Der Bundestag hat sich darauf geeinigt, dass Verträge etwa für Mobilfunk und Fitnessstudios im Regelfall nur ein Jahr laufen dürfen.
25.06.2021, 06.11 Uhr
Die Vertragslaufzeiten für Handytarife, Streamingdienste oder Fitnessstudios werden gesetzlich beschränkt, um den Wechsel zu einem anderen Anbieter zu erleichtern. Der Bundestag hat am frühen Freitagmorgen ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, das Verbraucherinnen und Verbrauchern auch die Kündigung ihrer Verträge erleichtern soll.
»Lange Vertragslaufzeiten und lange Kündigungsfristen beschränken die Wahlfreiheit der Verbraucherinnen und Verbraucher und hindern sie an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten«, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD).
Künftig dürfen Verträge in der Regel nur noch ein Jahr lang laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind nur noch erlaubt, wenn der Kunde oder die Kundin gleichzeitig auch ein Angebot über einen Ein-Jahres-Vertrag bekommt, der im Monatsdurchschnitt maximal 25 Prozent teurer ist.
Wenn ein Unternehmen Verträge um mehr als drei Monate automatisch verlängern will, muss es von sich aus auf die Kündigungsmöglichkeit hinweisen. Die Kündigungsfrist wird grundsätzlich von drei Monaten auf einen Monat verkürzt. Im Internet muss es künftig außerdem einen »Kündigungsbutton« geben, damit Verträge dort genauso einfach beendet werden können, wie sie geschlossen wurden.
Beschlossen wurde auch:
Unternehmen drohen hohe Strafen für aufdringliche Telefonwerbung
Das neue Gesetz soll auch den Schutz vor aufdringlicher Telefonwerbung verbessern. Die darf bereits jetzt nur nach einer vorherigen Einwilligung des Verbrauchers oder der Verbraucherin erfolgen. Künftig müssen Unternehmen diese Einwilligung sorgfältig dokumentieren und auf Nachfrage vorlegen können, wie Lambrecht erklärte. Komme das Unternehmen seiner Dokumentationspflicht nicht nach, drohe ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro.
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vor 4 Jahren
Hat für die Telekom wenig Relevanz, da es in jeder Tariflinie bereits jetzt einen (teureren) 12 Monate Vertrag gibt.
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Antwort
von
vor 4 Jahren
Die gibt's nicht auf der Webseite. Aber Du bekommst sie im T-Shop oder an der 0800 330 3000.
Die gibt's nicht auf der Webseite.
Aber Du bekommst sie im T-Shop oder an der 0800 330 3000.
Ein Schelm wer böses dabei denkt.
Denn genau auf der Webseite erwarte ich das all umfassende Angebot.
Denn nur hier kann ich mich ganz in Ruhe über den Vertrag im Vorfeld informieren, und brauche mich nicht auf das verlassen, was mir ein geschickter Verkäufer wahrheitsgemäss aber missverständlich erzählt.
Habe ich an der Hotleine wenigstens noch das Widerspruchsrecht, wird mir das im T-Shop nicht eingeräumt.
Antwort
von
vor 4 Jahren
Denn genau auf der Webseite erwarte ich das all umfassende Angebot.
@Käseblümchen ich sag nur Rufnummermitnahme bei FamilyCard.
Geht ja auch nicht über die Webseite. 😉
Antwort
von
vor 4 Jahren
Käseblümchen Denn genau auf der Webseite erwarte ich das all umfassende Angebot. Denn genau auf der Webseite erwarte ich das all umfassende Angebot. Käseblümchen Denn genau auf der Webseite erwarte ich das all umfassende Angebot. @Käseblümchen ich sag nur Rufnummermitnahme bei FamilyCard. Geht ja auch nicht über die Webseite. 😉
Denn genau auf der Webseite erwarte ich das all umfassende Angebot.
@Käseblümchen ich sag nur Rufnummermitnahme bei FamilyCard.
Geht ja auch nicht über die Webseite. 😉
Na ja, leider machen viele Firmen nur genau das, was ihnen der Gesetzgeber vorschreibt. Darum muss ja der Gesetzgeber so häufig regelnd eingreifen. In bestimmten Punkten regelt sich der Markt leider nicht selbst.
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