Drosselt die Telekom ihre VDSL anschlüsse wirklich?

vor 13 Jahren

hallo telekom hilft support.

bei uns werden neue glasfaserkabel gezogen und bald soll laut Bürgermeister und netzplanungsstellle dsl 50.000 verfügbar sein.

ich würde mir sogar so einen anschluss buchen wenn da nicht noch einige bedenken wären.
meine bedenken äußern sich auf das datenvolumen. ich bin ein power user 200 gb sind für mich ein klacks!

alleine eine pc neuinstallation mit allen spielen auf der gaming platform steam sind 300 GB und dann solche sätze zu lesen wie:

Ab einem übertragenen Datenvolumen von 100 GB (bei VDSL 50 ab 200 GB) in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf max. 6.016 KBit/s für den Downstream und 576 KBit/s für den Upstream begrenzt.

dann liest man Gerichtsbeschlüsse:

Laut einer Entscheidung des Landgerichts Bonn darf die Telekom ihr Produkt Call & Surf Comfort VDSL nicht mit einer Drosselungsklausel anbieten, während in der Werbung versprochen wird, es gebe keine "Volumenbeschränkung" und eine Datentransferrate von "bis zu 25 MBit/s". Laut der Vertragsklausel drosselt der Konzern bei VDSL 25 auf 6 MBit/s im Downstream und auf 576 KBit/s im Upstream, wenn 100 GByte im Monat erreicht werden. Bei VDSL 50 wird laut Vertrag ab einem Volumen von 200 GByte gedrosselt. Diese Werbeaussagen seien irreführend und müssten unterbleiben, so das Gericht.


in anderen Foren liest man wieder:

Nach einem Urteil gegen irreführende Werbeaussagen zu VDSL-Verträgen der Telekom trotz Drosselung hat der Konzern jetzt erklärt: "Wir sehen dies im Vertrag zwar vor, drosseln aber die Internetzugänge bei Überschreitung der Volumenbeschränkung nicht


Ein Telekom-Sprecher erklärte dazu nach dem Urteil: "Wir haben die Geschwindigkeitsbegrenzung bisher nicht umgesetzt, insofern können wir die Aufregung nicht nachvollziehen.


also was ist nun wird gedrosselt oder nicht?

und ist diese aussage richtig oder falsch?



Die Drosselung bei VDSL bei der Telekom gibts aber meines Wissens nach nur bei Anschlüssen ohne Entertain. Mit Entertain gibt es keine Begrenzung.


ich hoffe ihr könnt mir helfen!

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vor 12 Jahren

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 13 Jahren

      das ist m.E richtig:

      Nach einem Urteil gegen irreführende Werbeaussagen zu VDSL-Verträgen der Telekom trotz Drosselung hat der Konzern jetzt erklärt: "Wir sehen dies im Vertrag zwar vor, drosseln aber die Internetzugänge bei Überschreitung der Volumenbeschränkung nicht

      Ein Telekom-Sprecher erklärte dazu nach dem Urteil: "Wir haben die Geschwindigkeitsbegrenzung bisher nicht umgesetzt, insofern können wir die Aufregung nicht nachvollziehen.

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    • vor 13 Jahren

      Diese Frage beschäftigt mich auch schon eine Zeit. Hab selbst einen VDSL25 Call und Surf und da soll ja laut AGB ab 100gb gedrosselt werden.hab die 100gb allerdings noch nie erreicht.
      Aber mal ehrlich Tobias, wie oft installierst du denn Steam neu? Ich mache ca. 1x pro Jahr meinen Rechner neu, was schon oft ist wie ich finde. Und brauchst du dann alle Spiele sofort wieder? Man kann doch sone Menge gut über zwei oder drei Monate verteilen.
      Aber abgesehen davon, warum lädst du die Games jedesmal wieder aus dem Netz? Steam hat doch ne klasse Backup-Funktion. Da kannst du ohne Probleme alle Games z.B. auf eine USB-Festplatte backuppen und gut ist. Da geht dann auch das wieder installieren schneller als alles neu herunter zu laden .-)

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    • vor 13 Jahren

      Ich weis was ich mit den anschluss mache und zumal bei mir

      1 mein pc
      1 mein laptop meines freundes
      2x iphone meins und mein freund seins
      1x mein ipad

      Teile per wlan den anschluss mit meiner nachbarin!

      1x pc
      1x iphone

      Bin online ganer und will auch nicht behindert werden wenn ich am gamen bin!

      Aber ich würde gerne von der telekom ne auskunft

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    • vor 13 Jahren

      Hallo zusammen, ich mach' mich dann mal ein wenig unbeliebt. Ja, bisher ist die Drosselung beim Erreichen des Datenvolumens nicht umgesetzt worden. Daraus abzuleiten, dass dies auch zukünftig nicht erfolgen wird, halte ich allerdings für sehr gewagt, da in der Fußnote dazu Folgendes zu finden ist: Ab einem übertragenen Datenvolumen ab 200 GB bei VDSL 50 in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf max. 6.016 KBit/s für den Downstream und 576 KBit/s für den Upstream begrenzt. Ab einem übertragenen Datenvolumen ab 300 GB bei Fiber 100, ab 400 GB bei Fiber 200 in einem Monat wird die Übertragungsgeschwindigkeit des Internet-Zugangs für den Rest des Monats auf 384 KBit/s für den Down- und Upstream begrenzt.
       
      Es grüßt
       
      Wiebke

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    • vor 13 Jahren

      @tobias.piller
      > Teile per wlan den anschluss mit meiner nachbarin!
      Dann ist die Telekom der falsche Vertragspartner für dich:
      http://www.telekom.de/dlp/agb/pdf/40925.pdf Punkt 5.1

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    • vor 13 Jahren

      @ olliMD internet gehört in deutschland bereits zum lebensstandart wie fliesend wasser oder strom.

      meine nachbarin (gleichzeitig auch gute freundin) hat keinen telefonanschluss in der kellerwohnung kann also gar kein eigenen anschluss buchen! via funk fällt auch aus! kein empfang haben wir schon getestet! bekommt kein stabiles signal! ich wohne im dachgeschoss und habe gerade mal 2 balken! und der keller ist wie ein BUNKER da kommt nichts rein und nichts raus!

      daher gebe ich ihr das internet frei per w-lan. sie ist ja schließlich nicht irgendjemand!
      sie hat das verschlüsselte wlan passwort von mir bekommen!

      und wenn ich die passage in den agb´s richtig deute liegt hier keine verfehlung vor!

      5 Nutzung durch Dritte
      5.1 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die überlassenen Leistungen Dritten
      zum alleinigen Gebrauch oder zur gewerblichen Nutzung zu überlassen
      oder an Dritte weiterzugeben oder unter Einsatz der von der
      Telekom überlassenen Leistungen selbst als Anbieter von Telekommunikationsdiensten
      aufzutreten und Telekommunikationsleistungen,
      Vermittlungs- oder Zusammenschaltungsleistungen
      gegenüber Dritten anzubieten.

      meine nachbarin nutzt die leitung ja nicht alleine. kein anderer hat zugriff!

      sonst würde sich ja jeder strafbar machen der auch nur seinen kumpel der mal zu besuch da ist, sein internet zur verfügung stellen tut.


      ZUMAL HAFTE ICH FÜR DEN ANSCHLUSS!

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    • vor 13 Jahren

      Warum schreist Du?

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    • vor 13 Jahren

      recht eigenwillige aber trotzdem FALSCHE Auslegung der AGB durch tobias.piller :)


      oder an Dritte weiterzugeben

      ist ja nun nicht so schwer zu begreifen

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    • vor 13 Jahren

      Zurück zum Thema:

      @tobias.piller: Wenn ich mich recht entsinne gibts bei den Entertain-Tarifen keine Drosselung (meine ich zumindest...)

      Du könntest also, wenn es dir der Mehrpreis wert ist, Entertain mit 50.000 buchen oder wenn die Drosselung mal angewandt wird dann auf Entertain upgraden (ob es dann aber immer noch keine Entertain-Drosselung gibt kann dir keiner sagen).

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    • vor 13 Jahren

      @all

      Also hab mich mal zu der nutzung für dritte eingelesen und weng rumgefragt...

      Es ist so zu verstehen

      Wenn ich es meiner nachbarin freigebe ist das meine sache (wegen haftung)
      Ich darf jedoch kein geld verlangen das ich den internet anschluss teile!

      Dies liegt hier ja nicht vor. Somit verletze ich die klausel in 5.1 der AGB nicht!

      Naja wenn ich jeden monat meine 400 gb bekomme bin ich zufrieden!
      Wird sicher auch mal weniger sein vll. 100 gb!

      Aber erfahrungsgemäß wird der anschluss schon viel gebraucht werden!

      Freu mich schon wie schmitz katze darauf meine digicam bilder endlich auf nen imagehoster zu backupen!

      In 12 jahren hat sich da nunmal was angesammelt und mit dal light kam ich nie dazu ein online backup zu erstellen!!!

      Dsl 50k eröffnet meue möglichkeiten!

      Wer von euch hat ne 50.000?

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