Fremdes Kabel
vor 7 Jahren
Hallo Ein Kabel von der Nachbarstrasse wird in unseren Grundstück verlegt. Muss ich das gestatten?
Hinweis:
Dieser Beitrag wurde geschlossen.
Hinweis:
Dieser Beitrag ist nicht mehr für Antworten oder Kommentare geöffnet und ist nicht mehr für die Mitglieder der Community sichtbar.
262
0
0
Das könnte Ihnen auch weiterhelfen
vor 2 Jahren
492
0
14
vor einem Monat
97
0
2
Das könnte Sie auch interessieren
Kaufberatung anfragen
Füllen Sie schnell und unkompliziert unser Online-Kontaktformular aus, damit wir sie zeitnah persönlich beraten können.
Angebote anzeigen
Aktuelle Telekom Angebote für Mobilfunk (5G/LTE), Festnetz und Internet, TV & mehr.
vor 7 Jahren
Hallo @sigridwolfgram,
um die Frage tendenziös beantworten zu können, fehlen viele Detail Informationen.
Außerdem wird dir hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben können.
Dafür solltest du deinen Anwalt konsultieren.
0
vor 7 Jahren
Aus der Hüfte geschossen würde ich sagen: Ja, wenn eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Telekom bzw. des Nachbarn bezüglich der Telekom vorliegt. Das stellt aber keine Rechtsauskunft dar sondern ist meine persönliche Meinung dazu.
0
vor 7 Jahren
Sicher das es privat ist und nicht nur der Zaun etwas verrutscht ist?
0
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ganz klar unsere eigentum
0
Antwort
von
vor 7 Jahren
Ok ich formoliere mal ganz profan:
Es gibt nicht nur Rechte eines Eigentümers, sondern auch Pflichten.
Zu Berücksichtigen sind Grundbucheintragungen oder sonstige Auflässe. Ebenso das Duldungsrecht so wie Verjährungsfristen und das Recht des Allgemeinwohls.
Es gibt demnach durchaus Tendenzen, die die TK dazu berechtigen das Kabel so zu legen, wie sie es verlegt haben.
Anders herum aber auch Tendenzen, dass die TK unberechtigt ihr Kabel verlegt hat.
Du wirst hier keine Auskunft darüber bekommen, ob die TK nun Rechtens gehandelt hat oder nicht.
Antwort
von
vor 7 Jahren
Danke. Habe mir gerade unsere grundbuchseintragung vorgenommen. Bin gerade bei Sondernutzungsrecht, Bestimmungen des Nachbarschaftsgesetz.
vor 7 Jahren
@sigridwolfgram
Was steht in Abt. I des Grundbuchs für das betroffene Grundstück?
0
Antwort
von
vor 7 Jahren
@ellbogen,
selbst das Allgemeinwohl steht über das Persönlichkeitsrecht.
Möglicherweise müßte man auch diese Tatsache betrachten.
In wie weit hier anwendbar muß auch geprüft werden.
Im Gegensatz zu dem teilweise Beschriebenen hier, existiert auch ein Duldungsrecht, was nicht außer acht gelassen werden darf.
Deshalb: Rechtsicherheit schafft nur ein Fachanwalt.
Hie werden immer nur einzelen Punkte benannt.
Jeder Fall muß für sich, in seiner ganzen Komplexität betrachtet werden.
Antwort
von
vor 7 Jahren
einer der ersten Treffer bei der Suche nach Leitungen führte zu "Nutzung fremder Grundstücke" für Leitungen
Antwort
von
vor 7 Jahren
Werde mal mit unseren Nachbarn reden ob die was unternommen haben und mit dem Notar. Ich bedanke mich aber für die schnellen Antworten.
vor 7 Jahren
Ich versuche mal es deutlicher zu beschreiben.
Wir sind 10 Eigentümer mit Vorgarten zur Strassenseite. Durch Baumängel wegen der Aufstellung einer Hangflorwand wurde diese entfernt und durch L-Steine ersetzt und wieder verfüllt.
Nun kam ein Kabel zum Vorschein ( war voher nicht ersichtlich und hat keiner gewusst ) das die Häusern gegenüber mit Telefon und Internet versorgt. Die Bauarbeiter legen nun das Kabel auf ca 60-80cm Tiefe in unsere Vorgärten.
Wir befürchten nun wenn wir in unseren Gärten was ausschachten z.B. Teich oder Baum pflanzen oder sonst wie und es zu einen Schaden kommt das man wieder im Garten alles aufreisst.
0
0