Fremdes Kabel

vor 7 Jahren

Hallo Ein Kabel von der Nachbarstrasse wird in unseren Grundstück verlegt. Muss ich das gestatten?

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    • vor 7 Jahren

      Hallo @sigridwolfgram,

      um die Frage tendenziös beantworten zu können, fehlen viele Detail Informationen.

       

      Außerdem wird dir hier niemand eine rechtsverbindliche Auskunft geben können.

      Dafür solltest du deinen Anwalt konsultieren.

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    • vor 7 Jahren

      Aus der Hüfte geschossen würde ich sagen: Ja, wenn eine Grunddienstbarkeit zu Gunsten der Telekom bzw. des Nachbarn bezüglich der Telekom vorliegt. Das stellt aber keine Rechtsauskunft dar sondern ist meine persönliche Meinung dazu.

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    • vor 7 Jahren

      Jaein.
      Sicher das es privat ist und nicht nur der Zaun etwas verrutscht ist?

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ganz klar unsere eigentum

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Ok ich formoliere mal ganz profan:

      Es gibt nicht nur Rechte eines Eigentümers, sondern auch Pflichten.

      Zu Berücksichtigen sind Grundbucheintragungen oder sonstige Auflässe. Ebenso das Duldungsrecht so wie Verjährungsfristen und das Recht des Allgemeinwohls.

       

      Es gibt demnach durchaus Tendenzen, die die TK dazu berechtigen das Kabel so zu legen, wie sie es verlegt haben.

      Anders herum aber auch Tendenzen, dass die TK unberechtigt ihr Kabel verlegt hat. 

       

      Du wirst hier keine Auskunft darüber bekommen, ob die TK nun Rechtens gehandelt hat oder nicht.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Danke. Habe mir gerade unsere grundbuchseintragung vorgenommen. Bin gerade bei Sondernutzungsrecht, Bestimmungen des Nachbarschaftsgesetz.

       

    • vor 7 Jahren

      @sigridwolfgram

       

      Was steht in Abt. I des Grundbuchs für das betroffene Grundstück?

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @ellbogen,

      selbst das Allgemeinwohl steht über das Persönlichkeitsrecht.

      Möglicherweise müßte man auch diese Tatsache betrachten.

      In wie weit hier anwendbar muß auch geprüft werden.

      Im Gegensatz  zu dem teilweise Beschriebenen hier, existiert auch ein Duldungsrecht, was nicht außer acht gelassen werden darf.

      Deshalb: Rechtsicherheit schafft nur ein Fachanwalt.

       

      Hie werden immer nur einzelen Punkte benannt.

      Jeder Fall muß für sich, in seiner ganzen Komplexität betrachtet werden.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      einer der ersten Treffer bei der Suche nach Leitungen führte zu "Nutzung fremder Grundstücke" für Leitungen

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Werde mal mit unseren Nachbarn reden ob die was unternommen haben und mit dem Notar. Ich bedanke mich aber für die schnellen Antworten.

    • vor 7 Jahren

      Ich versuche mal es deutlicher zu beschreiben.

      Wir sind 10 Eigentümer mit Vorgarten zur Strassenseite. Durch Baumängel wegen der Aufstellung einer Hangflorwand wurde diese entfernt und durch L-Steine ersetzt und wieder verfüllt.

      Nun kam ein Kabel zum Vorschein ( war voher nicht ersichtlich und hat keiner gewusst ) das die Häusern gegenüber mit Telefon und Internet versorgt. Die Bauarbeiter legen nun das Kabel auf ca 60-80cm Tiefe in unsere Vorgärten.

      Wir befürchten nun wenn wir in unseren Gärten was ausschachten z.B. Teich oder Baum pflanzen oder sonst wie und es zu einen Schaden kommt das man wieder im Garten alles aufreisst. 

       

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