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Fritzbox 7590 nach Vertragsende behalten
3 years ago
Ich möchte die Fritz!Box 7590 nach Vertragsende behalten, angeblich ist nur das weiter mieten möglich, stimmt das oder kann man das Gerät, welches seit 2019 bei mir in Verwendung ist, auch käuflich erwerben.
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3 years ago
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Tom_Hamburg
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Tom_Hamburg
3 years ago
So liebe Leute, Thema ist geklärt, ich kann den Router für ne kleine Ablöse von € 54,00 kaufen.
Ob sich das lohnt, steht auf einem anderen Blatt. Gewährleistung gibt es natürlich nicht, was auch verständlich ist, mich aber nicht weiter interessiert.
Danke an alle, die mir geantwortet haben.
Gruß
Thomas
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Raphaela T.
Telekom hilft Team
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Marcel2605
3 years ago
Hallo zusammen,
ich melde mich dann auch mal
In der Tat ist es ganz offiziell so, dass das Gerät auch nach Zahlung einer Schadensersatz-Summe (diese fällt an, wenn Gerät nicht an uns zurückgesendet wird) in unserem Besitz bleibt.
Hier wird es Ablösesumme genannt, was eigentlich falsch ist. Es ist der Schadensersatz. Wenn man es also ganz ganz ganz genau nehmen will, gehört uns auch danach noch der Router.
Ich habe bisher aber von keinem Fall gehört, in dem wir diesen danach wiederhaben wollten.
Wenn du aber auch der sicheren Seite sein möchtest, Mietgerät kündigen und ein Kaufgerät bestellen.
Die Übernahme des Mietgerät als dann Eigentum ist nicht vorgesehen und geht so eigentlich nicht.
Viele Grüße
Raphaela T.
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Raphaela T.
Telekom hilft Team
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Raphaela T.
3 years ago
Hi zusammen,
tatsächlich brauche ich mich nicht schlau machen, da ich es wirklich weiß.
Es ist genau so, wie ich gesagt habe.
Ich habe das auch schon mit Kunden gemacht, wenn das Gerät wirklich nicht zurückgesendet werden sollte. Schließlich können wir die Kunden ja nicht dazu zwingen. Dennoch wird dann Schadensersatz berechnet, nämlich, weil das Gerät nicht zurückgesendet wird. Was damit passiert ist, wissen wir ja nicht immer. Manche Kunden sagen, dass es behalten werden soll, manchmal ist es einfach verschwunden oder was auch immer. Und dadurch entsteht kein Kaufvertrag, sondern nur eine Begleichung des Schaden. Ich will keine Rechtsberatung machen, kann und darf ich auch gar nicht.
Was das wieder auffinden von Geräten angeht, so kann ich mir vorstellen, dass der Schadenersatz nicht zurückerstattet wird, da auch eine Frist genannt wird, in der die Geräte zurückgeschickt werden müssen, ehe diese Summe überhaupt anfällt. Das kann ich aber tatsächlich nicht 100% beantworten und müsste mich mal schlau machen, wenn ihr das wollt.
Beim Schadensersatz handelt es sich um den eigentlichen Zeitwert des Geräts. Je nachdem, wie lange die Hardware also im Bestand war, um so geringer ist auch die Summe. Bei wieder aufgefundenen Geräten nach, sagen wir mal einem Jahr nach der Berechnung, wird der Zeitwert ohnehin sehr gering sein.
Viele Grüße
Raphaela T.
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Krissi88
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Raphaela T.
9 months ago
Hallo liebes Telekom Team,
leider ist meine Fritz Box 7590 auch nicht mehr auffindbar, daher ist eine Rücksendung des Mietgeräts nicht möglich. Habe dies nun über den telefonischen Kontakt versucht zu klären, dort wurde mir mitgeteilt, dass ich einen Brief per Post mit Schilderung des Sachverhalts an die Zentrale (Landgrabenweg 151, Bonn) schicken soll. Ist dem wirklich so, dass man einen Brief schreiben soll? Eine E-Mail Adresse oder andere Art der Kontaktaufnahme gibt es laut Telekom Mitarbeiter nicht. Es fällt mir schwer zu glauben, dass das der einzige Weg sein soll... zumal man mir ja einfach nur eine Schadensersatzsumme mitteilten müsste, welche ich ja auch gerne bereit bin zu begleichen.
Viele Grüße,
Krissi
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Jonas W.
Telekom hilft Team
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Raphaela T.
9 months ago
Hey @Krissi88, 👋
vielen Dank für das nette Gespräch. Ich habe die FritzBox nun manuell gekündigt. Du erhältst zeitnah eine Kündigungsbestätigung mit Hinweis auf den Schadensersatz.
Viele Grüße
Jonas
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Raphaela T.