Kann ich die Verlegung einer Überlandtelefonleitung fordern, die quer über mein Grundstück verläuft, ich selbst aber keinen Anschluss habe?
vor einem Jahr
hallo zusammen,
quer über mein Grundstück geht eine Oberlandtelefonleitung zu meinen Nachbarn. Ich selbst besitze keinen Telefonanschluss.
Das Gebiet ist ein Naturbiotop mit z.T. uralten schützenswerten Bäumen. Mehr und mehr wächst die Leitung ein. Das Potential einer Störung durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wächst zunehmend. Erst am vergangenen Mittwoch war ein Techniker vor Ort, um den Sturmschaden bei der Leitung zu meinem Nachbarn in unserem Grenzbereich zu beurteilen. Ein umgeworfener Baum hat sich auf die Leitung gelegt und einen Hausanschluss abgerissen. Der auf meinem Grundstück errichtete Mast ist nun gebrochen und soll erneuert werden. Der Grenzverlauf im Wiesengrund ist jedoch nicht ganz eindeutig bestimmbar.
Einige meiner Bäume sind fast doppelt so hoch wie ein Telefonmast. Diese würde ich nun vorsorglich gerne entfernen, da sie bei Sturm nicht nur die Telefonleitung, sondern auch die Oberlandstromleitung des ganzen Viertels gefährden können. Dummerweise liegt die Telefonleitung genau in der Falllinie der Bäume, so dass ein Fällen ohne erheblichen Mehraufwand nicht möglich ist.
Beim Kaufvertrag waren keine Telefonleitungsrechte aus dem Grundbuch erkennbar. Auch sonst sind mir keine anderweitigen Nutzungsrechte bekannt. Ich sehe mich genötigt etwas zu dulden, wovon ich keinen Nutzen, sondern nur Nachteile habe. Ja sogar Kosten zur Beseitigung von Störungen könnten für mich entstehen. In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Erneuerung des Telefonmastes an alter Stelle. Deshalb strebe ich eine Verlegung der Leitung an. Aus meiner Sicht gibt es da kein Problem, zumal die Arbeiten am Straßenrand sicherlich leichter sein werden als im unzugänglichen Wiesengrund.
Anfragen bei der Störstelle der Telekom, Hotline, Chat und Bauherrenservice blieben bisher erfolglos.
Wer ist für solche Fälle zuständig?
Könnte eine unnötige Masterneuerung jetzt, 5 Tage nach der Störungsmeldung, eventuell noch gestoppt werden?
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vor einem Jahr
Beim Kaufvertrag waren keine Telefonleitungsrechte aus dem Grundbuch erkennbar.
Aber sichtbar war die Telefonleitung ja wohl schon, Du wusstest also von dem "Mangel" des Grundstücks, der Verkäufer hat Dir da nichts arglistig verschwiegen.
Telefonmasten reichen u.U. in die Zeit zurück, als sie von der damaligen Bundespost errichtet wurden, und vermutlich gab es mit dem damaligen Grundstückseigentümer einen Nutzungsvertrag, das muss nicht übers Grundbuch gelaufen sein.
Schau Dir mal den Telefonmast an, da müsste eine Nummer drauf zu sehen sein. Schreib die am besten zusammen mit der Adresse mit ins Forenprofil rein, dann wissen die Teamies um welchen Mast es geht.
Ob die Verlegung für Dich kostenpflichtig oder kostenlos sein wird kann ich nicht beurteilen, das wird die Telekom Dir mitteilen.
17
Antwort
von
vor einem Jahr
hallo, ich habe im Profil meine Kontaktzeiten für einen Rückruf hinterlegt
hallo,
ich habe im Profil meine Kontaktzeiten für einen Rückruf hinterlegt
@Manuel D. / @Telekom hilft Team
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Erus,
heute hat es mit dem Anruf in dem genannten Zeitfenster leider nicht geklappt. Du bekommst dann Sonntag ab 10 Uhr einen Rückruf.
Viele Grüße
Melanie S.
Antwort
von
vor einem Jahr
Vielen Dank für das sehr nette Gespräch @Erus,
wie soeben besprochen, werden wir alle weiteren Details via PN besprechen.
Der Vorgang wurde jedoch bereits gemeldet und die Problematik wird bald gelöst sein. 😊👍
Ich wünsche dir einen erholsamen Sonntag & liebe Grüße
Christina P.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Ich sehe mich genötigt etwas zu dulden, wovon ich keinen Nutzen, sondern nur Nachteile habe.
Du hast theoretisch mit dem Kauf des Grundstücks die oberirdische Linie weiter geduldet. Denn sie war ja schon da.
Dummerweise liegt die Telefonleitung genau in der Falllinie der Bäume, so dass ein Fällen ohne erheblichen Mehraufwand nicht möglich ist.
Hört sich jetzt blöd an. Da ja irgendwann mal irgendjemand der Bundespost die Erlaubnis in Verbindung mit einem GNV gegeben hat genau dort die oberirdische Linie zu errichten und auch bekannt war, das dort Bäume stehen ist es jetzt an dir wenn du die Bäume fällen willst dies so zu tun das die oberirdische Linie keinen Schaden nimmt. Auch wenn das mit Mehrkosten verbunden ist.
sogar Kosten zur Beseitigung von Störungen könnten für mich entstehen.
Nur wenn du sie verursacht hast. Fällt ein Baum oder ein Ast auf die Leitung und beschädigt die oberirdische Linie bei z.B. einem Sturm könnte das deine Versicherung übernehmen sofern vorhanden. Es sei denn du hättest den Schaden vermeiden können.
In diesem Zusammenhang stellt sich für mich die Frage nach der Sinnhaftigkeit einer Erneuerung des Telefonmastes an alter Stelle.
Für die Telekom wird es die wirtschaftlichste Lösung sein. Und alle Menschen die mit ihren Internetleitungen an dieser oberirdischen Linienhängen werden sich freuen wenn sie weiterhin Internet und Telefon haben.
Deshalb strebe ich eine Verlegung der Leitung an. Aus meiner Sicht gibt es da kein Problem, zumal die Arbeiten am Straßenrand sicherlich leichter sein werden als im unzugänglichen Wiesengrund.
Könnte mit Kosten für dich verbunden sein. Und mal ehrlich? Wie oft muss die Telekom an ihre Mastlinien um daran zu arbeiten?
Könnte eine unnötige Masterneuerung jetzt, 5 Tage nach der Störungsmeldung, eventuell noch gestoppt werden?
Möglicherweise ist der Instandsetzungsauftrag schon an eine exteren Firma gegangen.
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vor einem Jahr
@Erus
der übliche Weg in solchen Fällen wäre die Kündigung der GNV , danach hat die Telekom 12 Monate Zeit ihre Technik zurück zubauen, also mal eben und schnell wird es auf keinen Fall.
Das hängt einfach damit zusammen dass die Telekom ihre Masten ja nicht einfach irgendwo anders hinbauen kann, auch dafür benötigt sie Genehmigungen.
Für dich ist dieser Rückbau aber komplett kostenfrei.
Könnte eine unnötige Masterneuerung jetzt, 5 Tage nach der Störungsmeldung, eventuell noch gestoppt werden?
nein, die Betroffenen haben ja ein Recht auf Entstörung und das schnellstmöglich.
Dummerweise liegt die Telefonleitung genau in der Falllinie der Bäume, so dass ein Fällen ohne erheblichen Mehraufwand nicht möglich ist.
wenn es dir nur darum geht besteht auch die Möglichkeit die Leitungen temporär abzuhängen und nach erfolgreicher Fällung wieder aufzuhängen.
Bei der beschriebenen Größe der Bäume werden ja so oder so umfangreiche Genehmigungen erforderlich um diese überhaupt fällen zu dürfen.
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vor einem Jahr
Am besten wäre es, wenn die Telekom dir eine Kopie des damaligen "Grundstücksnutzunsvertrages" ausstellen würde.
Dessen Inhalte haben sich im Laufe der Jahrzehnte geändert. Aktuell sieht er so aus:
https://www.telekom.de/hilfe/downloads/gnv-ohne-unterschrift.pdf
Nach aktuellem Recht kannst du den kostenlosen Rückbau innerhalb eines Jahres verlangen.
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vor einem Jahr
Das Trauerspiel das die Telekom in solchen Fällen abzieht, ist ja, dass es fast nicht möglich ist, jemand von der Telekom in angemessener Zeit "an den Tisch zu bekommen", der sowohl die technisch-Fachliche Kompetenz als auch die rechtliche Kompetenz hat, und dann auch noch eine verbindliche Entscheidung treffen/erwirken kann.
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Antwort
von
vor einem Jahr
Das Trauerspiel das die Telekom in solchen Fällen abzieht,
Wow, du kennst alle Fälle bundesweit, Respekt.
Oder ist es einfach nur dein typisches Telekombashing?
Antwort
von
vor einem Jahr
Ein Kunde versucht seit jetzt 6 Jahren, den Rückbau einer "provisorisch" verlegten Leitung zu erreichen. Die liegt völlig ungeschützt im Dreck und verbindet ein Nachbargrundstück mit einem APL an seiner Hauswand.
Sie wurde in diesen Jahren bereits mindestens dreimal bei Bauarbeiten zerstört oder schlichtweg gestohlen.
Ein Onkel von mir möchte seit 2 Jahren den Rückbau der Freileitung erwirken, da dort mittlerweile Glasfaserkabel tief im Acker liegt. Da das ebenfalls von der Telekom ist, kann er den GNV nicht kündigen. Also müssen die landwirtschaftlichen Großgeräte immer noch einen Umweg fahren.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Na ja, ich bin ein Fan von richtigen Begriffen und in dem Fall dürfte kein GNV vorliegen, denn es wird eher eine GEE sein.
2
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @Erus,
vielen Dank für das nette Gespräch. Ich habe nun Deine Daten an die Kollegen der Fachabteilung gegeben. Diese werden sich dann bei Dir melden.
Liebe Grüße
Karin Kr.
Antwort
von
vor einem Jahr
herzlichsten Dank. Dann warte ich nun die Antwort der Fachabteilung ab.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Erst sollte doch geklärt werden ob an der Leitung noch Anschlüsse liegen und wird diese noch genutzt.
Ist dies der Fall, wird gar nichts passieren.
So einen Fall hatte ich auch.
Ein Kupferanschluss am Haus aus den 60 Jahren wurde wegen uneinsichtiger Untermieter, obwohl bis in deren Wohnung Glasfaserkabel gelegt war, selbst ein Modem vorhanden war, diese nichts gewechselt sind, weiter betrieben.
Erst nach dem ich die Mieter rausklagen konnte und endlich der Anschluss gekündigt wurde, wurde die alte Kupferleitung abgebrochen.
So wird es bei dir auch sein, solange noch ein einziger Anschluss an der Leitung liegt, wird diese bestehen bleiben und es wird nicht verlegt.
13
Antwort
von
vor einem Jahr
Las mich endlich in Ruhe, deine oberlehrerhaften Sticheleinen ..... mich langsam an.
Las mich endlich in Ruhe, deine oberlehrerhaften Sticheleinen ..... mich langsam an.
Ich stichele nicht, ich weise dich darufhin hin, wenn Du falsche Dinge schreibst. Ich biete Dir sogar an, dies zu erläutern. Wie würdest Du vorgehen, wenn jemand etwas falsches schreibt, Du es besser weißt?
Dein Verhalten und dein Ausdrucksweise empfinde ich als äußerst respektlos und nicht angemessen. Bereits mehrfach wurdest Du auf die hier geltenden Regeln hingewiesen.
Da das aber immer mehr OT wird und Du @SilkeGleichmann nicht auf meinen Vorschlag eingegangen bist, das OT abzutrennen, habe ich es jetzt mal gemacht.
F'up to https://telekomhilft.telekom.de/t5/Sonstiges/Diskussion-mit-Silke-Gleichmann/m-p/6591130#M483927
Antwort
von
vor einem Jahr
@olliMD
Und ich deines, es reicht langsam und ja es geht immer nur gegen mich und dann immer schön auf an die geltenden Regeln halten.
Und ja es ist auf Oberlehrer machen, du bist böse du hältst dich an keine Regeln und bla bla bla und mimimi.
Es reicht
In meinen Augen provozierst du mich immer wieder und ich will das du damit aufhörst.
Es reicht es reicht es reicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Antwort
von
vor einem Jahr
Es reicht es reicht es reicht!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Krieg Dich mal wieder ein.
Keine zwei Fälle sind identisch - und es gibt ggf. auch geschäftliche Erwägungen, die reinspielen - und auch Kulanzentscheidungen.
Wir wissen allesamt nicht wie die Entscheidung der Teamies lauten wird. Und wir wissen allesamt nicht genau was die Situation vor Ort ist.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
@SilkeGleichmann Du liegst einfach falsch. Der TE teilt mit das die Leitung beschaltet ist, die kann trotzdem jederzeit verlegt werden. Er selber ist nicht versorgt.
Wie soll das sonst gehen bei Baumschnitt oder Baustellenzufahrten? Genau, sie wird verlegt oder temporär abgehangen.
Einfach Füße still halten wenn man selber nichts dazu beitragen kann ausser Halbwissen.
Hier ist die PTI oberirdische leitungsführung gefragt um dem Kunden zu helfen. Nicht du, deine rausgeklaten Mieter oder der Bürgermeister von Lönneberga.
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Antwort
von
vor einem Jahr
@Erus , halte dich bitte an das was vom Team kam.
Das ist der beste und sicherste Weg.
OT im Spoiler
@olliMD @*PazVizsla*
Ihr seid ja leider vom Fach.
Aber ihr liegt natürlich komplett falsch.
Wie könnt ihr nur die einmalige Erfahrung übersehen?
Das macht halt einige zu echten Experten. Wie könnt ihr da nur?
Jeder Mensch macht Fehler. Das Kunststück liegt darin, sie zu machen, wenn keiner zuschaut.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor einem Jahr
Hallo @SilkeGleichmann , hallo @olliMD ,
ich frage mich wie diese Diskussion dem User @Erus helfen soll.
Vermutungen helfen hier nicht weiter und die Klärung, seines Anliegens, ist in Bearbeitung.
Der User wird eine Antwort von uns erhalten.
Hier handelt es sich um OT und hilft nicht bei der Lösung für den User.
Daher bitte ich euch das zu unterlassen, um die Atmosphäre hier nicht noch weiter
zu schaden.
Wir legen hier Wert auf einen sachlichen und respektvollen Umgang miteinander. Die Netiquette
ist bekannt und einzuhalten. Diese Art der Kommunikation bringt hier niemanden etwas.
Daher bekommt Ihr eine Kurzzeitsperre von mir.
Atmet einmal tief durch und ich freue mich, später wieder etwas von euch zu hören.
Beste Grüße
Natascha A.
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vor einem Jahr
@Telekom hilft Team Öhm, was hat @olliMD hier denn hier unsachliches geschrieben? Dann könnt ihr mich auch gleich sperren weil ich auf Fehler in der Denkweise hingewiesen habe.
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Uneingeloggter Nutzer
Frage
von