Mehrwertsteuerrückerstattung bei Onlinebestellung?

vor 3 Stunden

Hallo,

ich wollte fragen ob ich als nicht-EU-Bürger (Schweiz) die Möglichkeit habe, bei Bestellungen im Onlineshop die nach Nachweis der Ausfuhr (Zollstempel auf der Rechnung bzw. Ausfuhrbescheinigung) die Mehrwertsteuer erstattet zu erhalten. Wenn ja, wie wäre bei der Telekom die Vorgehensweise?

Liebe Grüsse 

Letzte Aktivität

vor einer Stunde

von

Gelöschter Nutzer

65

0

3

    • vor 3 Stunden

      @TiciLX 

      Privatkunde, dann "hier"

      Aber damit das klappen würde:

       

      Damit hier einer der Teamies des @Telekom hilft Team schnellstmöglich helfen kann: 
      Bitte in den Benutzerdaten die Felder „Kundennummer“ und „Handynummer“ ausfüllen.

      Beim Klick auf dein Bild (Avatar) rechts oben gelangst Du über den Menüpunkt "Meine Einstellungen" an den richtigen Punkt " Kundendaten für den Kundenservice".

      Beispiel:

       

      Sollte keine Kundennummer vorhanden sein, alternativ z. B. 1234567890 verwenden 💡

      Unter Handynummer bitte eine aktuell erreichbare Rufnummer hinterlegen.

      Unter "weitere Informationen" ein möglichst großzügiges Zeit Fenster zwischen 07 & 23 Uhr, wann ein Rückruf gut passt. 
      (Das Zeitfenster sollte möglichst mindestens eine Stunde groß sein) 

      Halte für den Rückruf der Teamies bitte zur Authentifikation IBAN (letzte sechs Stellen) und Kundennummer bereit.
      Sorge dafür das Anrufe von der 0800 330 1000 dich erreichen können 👍

      Weitere Infos zur Authentifikation: https://www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/kontakt-zur-telekom/abfrage-persoenlicher-daten

      Gruß
      Waage1969


      P.S.: hilfreich wäre eine kurze Rückinfo nach Erledigung - Danke!

      0

    • vor einer Stunde

      Hallo @TiciLX

       

      das war jetzt eine echte Herausforderung. Aber ich habe Kontakt zu einem Kollegen aufgenommen, der mir da was zu schreibt. Bitte hab noch bis morgen Geduld. 

       

      Sonnige Grüße

       

      Karin 

      0

    • vor einer Stunde

      Altwissen:

      Der Online-Händler muss sich zur Erstattung freiwillig bereit erklären.

      Der Wert muss mindestens bei 50 € liegen.

      Ob´s hilft!?

      Grüßle

      0

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...