Sonderkündigungsrecht wegen Zensurvertrag

vor 17 Jahren

Hallo,

morgen will ja die Telekom neben anderen Providern den vermutlich verfassungswidrigen Zensurvertrag der Frau von der Leyen(haftigkeit) unterschreiben.

Ich bin der Ansicht, daß den Kunden eines DSL-Tarifes für diesen Tarif (also nur für den reinen Internet-Zugang) dann ein Sonderkündigungsrecht zustehen sollte, damit ein Wechsel zu einem nicht zensierenden Zugangs-Provider möglich ist.

Natürlich könnte ich einfach andere Nameserver eintragen. Mir geht's aber ums Prinzip.

Es ist ja traurig genug, daß man bei der Telekom nicht nur nicht schafft, sich gegen solcherlei Zensurpläne zu wehren, sondern stattdessen brav und blind unterschreibt, sobald jemand so einen Plan auf den Tisch legt. Es wäre dann aber schon eine ziemliche Unverschämtheit, die Kunden dann auf die langfristige Tarifbindung zu verweisen, um ihnen möglichst lange einen zensierten Internetzugang aufzuzwingen.

Dazu, daß diese Sperren nicht nur nichts nützen, sondern sogar schädlich sind, hat die c't einen guten Artikel online stehen:
http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867

Und Opfer fühlen sich dadurch noch ein zweites Mal mißbraucht: http://www.zeit.de/online/2009/17/netzsperren-missbrauch

Ich habe jetzt eine ganze Weile im "Kundencenter" geblättert, aber keine Möglichkeit gefunden, den DSL-Zugangstarif aus dem Call&Surf-Paket herauszunehmen. Die reinen Telefontarife wiederum bieten keinen rein technischen DSL-Anschluß (ohne Zugangstarif). Ich benötige dann aber in Zukunft Telefon- und DSL-Anschluß, und zwar ohne Internetzugang von der Telekom. Letzteren möchte ich woanders buchen.

Daher bitte ich um Auskunft, wie sich die Telekom das vorstellt.

Mit freundlichen Grüßen
Sabine Becker

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    • vor 17 Jahren


      Sehr geehrte Frau Becker,
      "Atari-Frosch" (Nickname) schrieb:
      > Ich bin der Ansicht, daß den Kunden eines DSL-Tarifes für diesen Tarif
      > (also nur für den reinen Internet-Zugang) dann ein
      > Sonderkündigungsrecht zustehen sollte, damit ein Wechsel zu einem nicht
      > zensierenden Zugangs-Provider möglich ist.
      Wir sehen in den geplanten Kinderporno-Sperren keinen Grund für ein
      Sonderkündigungsrecht. Sollten Sie anderer Meinung sein, so wenden Sie
      sich bitte zur Klärung des Vorgangs ggf. an unseren Kundenservice:
      Deutsche Telekom AG
      Kundenservice
      64306 Darmstadt
      E-Mail: kundenservice@t-online.de
      Telefon: 0180 5 30 50 00 (0,14 EUR/min) *
      Fax: 0180 5 35 05 30 (0,14 EUR/min) *

      Servicezeiten: täglich rund um die Uhr
      (*)Aus dem Festnetz der Telekom. Aus anderen Netzen - insbesondere
      aus den Mobilfunknetzen - können Ihnen davon abweichende Kosten
         entstehen.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Home-Team
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      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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    • vor 17 Jahren

      >> Wir sehen in den geplanten Kinderporno-
      >> Sperren keinen Grund für ein Sonder-
      >> kündigungsrecht.

      Diese Meinung ist worin begründet? Der Anbieter T-Online hat einen Zugang auf DSL-Protokollebene mit einer Verfügbarkeit von x Prozent über das Jahr zur Verfügung zu stellen. Hierfür kassiert einen monatlichen Betrag. Dies nennt man Vertragsverhältnis - die nur als Einleitung.

      Es ist nicht Aufgabe des Anbieters, auf Gutdünken -und nichts anderes sind "Sperrverfügungen" ohne fixierte rechtliche Basis- Sperren zu setzen. Fixierte rechtliche Basis - das wären Gesetze, richterliche (Eil-)Anordnungen etc.. Mangelt es an dieser, dann hält sich eine der Parteien nicht an den geschlossenen Vertrag.


      >> Sollten Sie anderer Meinung sein, so wenden
      >> Sie sich bitte zur Klärung des Vorgangs ggf.
      >> an unseren Kundenservice

      Und der wird mir schnellstmöglich eine belastbare, schriftliche Ablehnung einer Sonderkündigung zur Verfügung stellen können? Respekt, das wäre ja beinahe einen Anruf wert...

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    • vor 17 Jahren

      Es handelt sich hier eindeutig um eine (technisch völlig sinnlose weil zu umgehende) Vorzensur und damit um eine selektive Einschränkung des Internet-Angebots. Als nächstes wird diese Zensur dann auf bestimmte politische Inhalte und Foren ausgeweitet wie in anderen Ländern bereits passiert.

      Dazu muss die Telekom (und auch die anderen 4 Provider) ihre AGB entsprechend anpassen, und eine Anpassung der AGB, die nicht wegen gesetzlichen Vorgaben erfolgt (ist ja in diesem Fall rein freiwillig) bewirkt laut AGB selbst ein Sonderkündigungsrecht! Darauf muss die Telekom ihre Kunden im übrigen explizit hinweisen!

      Auszug aus den AGB:

      8 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB), Leistungsbeschreibungen und Preise

      8.1 Die AGB können geändert werden, soweit hierdurch wesentliche Regelungen des Vertragsverhältnisses nicht berührt werden und dies zur Anpassung an Entwicklungen erforderlich ist, welche bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren und deren Nicht-berücksichtigung die Ausgewogenheit des Vertragsverhältnisses merklich stören würde. Wesentliche Regelungen sind insbeson-dere solche über Art und Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen und die Laufzeit einschließlich der Regelungen zur Kündigung. Ferner können Anpassungen oder Ergänzungen der AGB vorgenommen werden, soweit dies zur Beseitigung von Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages aufgrund von nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücken erfor-derlich ist. Dies kann insbesondere der Fall sein, wenn sich die Rechtsprechung ändert und eine oder mehrere Klauseln dieser AGB hiervon betroffen sind.

      8.2 Die Leistungsbeschreibungen können geändert werden, wenn dies aus triftigem Grund erforderlich ist, der Kunde hierdurch ge-genüber der bei Vertragsschluss einbezogenen Leistungsbe-schreibung objektiv nicht schlechter gestellt (z.B. Beibehaltung oder Verbesserung von Funktionalitäten) und von dieser nicht deutlich abgewichen wird. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn estechnische Neuerungen auf dem Markt für die geschuldeten Leistungen gibt oder wenn Dritte, von denen die Deutsche Telekom zur Erbringung ihrer Leistungen notwendige Vorleistungen bezieht, ihr Leistungsangebot ändern.

      8.3 Die vereinbarten Preise können zum Ausgleich von gestiegenen Kosten erhöht werden. Dies ist z.B. der Fall, wenn Dritte, von de-nen die Deutsche Telekom zur Erbringung der nach diesem Ver-trag geschuldeten Leistungen notwendige Vorleistungen be-zieht, ihre Preise erhöhen. Ferner sind Preiserhöhungen in dem Maß möglich, in dem es durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer veranlasst ist oder durch die Bundesnetzagentur aufgrund von Regulierungsvorschriften verbindlich gefordert wird.

      8.4 Nach Ziffer 8.1 bis 8.3 beabsichtigte Änderungen der AGB, der Leistungsbeschreibungen sowie Preiserhöhungen, die nicht aus-schließlich durch eine Erhöhung der Umsatzsteuer bedingt sind, werden dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirk-samwerden schriftlich mitgeteilt. Dem Kunden steht zum Zeit-punkt des Wirksamwerdens der Änderungen ein Sonderkündi-gungsrecht zu. Kündigt der Kunde innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung nicht schriftlich, werden die Änderungen zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens Vertrags-bestandteil. Der Kunde wird auf diese Folge in der Änderungs-mitteilung besonders hingewiesen.

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    • vor 17 Jahren

      franz_post schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      > Es handelt sich hier eindeutig um eine (technisch völlig sinnlose weil zu
      > umgehende) Vorzensur und damit um eine selektive Einschränkung des
      > Internet-Angebots. Als nächstes wird diese Zensur dann auf bestimmte politische
      > Inhalte und Foren ausgeweitet wie in anderen Ländern bereits passiert.
      >
      > Dazu muss die Telekom (und auch die anderen 4 Provider) ihre AGB entsprechend

      Genau darauf stelle ich ja ab. Ich habe die Sache jetzt mal an kundenservice@t-online.de geschrieben, obwohl meine Erfahrung mir sagt, daß von dort keine Antwort kommen wird (scheint zumindest die meiste Zeit direkt mit /dev/null gekoppelt zu sein). Danach werde ich Fax probieren, und dann Einschreiben mit Rückschein. Ewig wird man mich wohl kaum ignorieren können.

      Es wäre übrigens wünschenswert, wenn das noch mehr Leute machen würden, sonst krieg ich gleich den Stempel "och, nur so'ne Querulantin" aufgedrückt. :-)

      Gruß, Sabine, die das wohl am WE noch verbloggen wird

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    • vor 17 Jahren

       
      Hallo Pygmalion,
      "pygmalion" (Nickname) schrieb:
      >>> Wir sehen in den geplanten Kinderporno-Sperren keinen Grund für ein
      >>> Sonderkündigungsrecht.
      > Diese Meinung ist worin begründet?
      Es sei die Gegenfrage erlaubt: Wodurch ist Ihre gegenteilige Ansicht
      begründet? Welchen Teil des Vertrages werden wir mit der in einem halben
      Jahr zu erwartenden "DNS-Sperre" verletzten?
      > Es ist nicht Aufgabe des Anbieters, auf Gutdünken -und nichts anderes
      > sind "Sperrverfügungen" ohne fixierte rechtliche Basis- Sperren zu
      > setzen. Fixierte rechtliche Basis - das wären Gesetze, richterliche
      > (Eil-)Anordnungen etc.. Mangelt es an dieser, dann hält sich eine der
      > Parteien nicht an den geschlossenen Vertrag.
      Unter http://www.t-home.de/dlp/agb/34873.pdf finden Sie die "Allgemeine
      Geschäftsbedingungen Call & Surf (4)", darin lesen Sie bitte unter dem
      Punkt "4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden" den Abschnitt (b).

      >>> Sollten Sie anderer Meinung sein, so wenden Sie sich bitte zur
      >>> Klärung des Vorgangs ggf. an unseren Kundenservice
      > Und der wird mir schnellstmöglich eine belastbare, schriftliche
      > Ablehnung einer Sonderkündigung zur Verfügung stellen können?
      Das ist ja nur insoweit erforderlich, als dass er behauptet, es läge
      kein wichtiger Grund in Sinne der AGB und allgemeiner Gesetze vor.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Home-Team
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    • vor 17 Jahren

       
      Hallo Franz_post,
      "franz_post" (Nickname) schrieb:
      > Es handelt sich hier eindeutig um eine (technisch völlig sinnlose weil
      > zu umgehende) Vorzensur und damit um eine selektive Einschränkung des
      > Internet-Angebots. Als nächstes wird diese Zensur dann auf bestimmte
      > politische Inhalte und Foren ausgeweitet wie in anderen Ländern bereits
      > passiert.
      Jemand, der willentlich kinderpornographische Inhalte beziehen will,
      wird durch eine DNS-Sperre sicher nicht ernsthaft behindert. Eine
      DNS-Sperre betrifft nur das zufällige, ungewollte Aufrufen solcher
      Inhalte sowie Neugierige. Soweit ist das sicher richtig.
      Ansonsten handelt es sich um eine falsche Verwendung des Begriffes
      "Zensur". Den Zugriff auf etwas bereits Veröffentlichtes zu sperren, ist
      keine Zensur. Nazi-Lektüre zu beschlagnahmen, ist auch keine Zensur.
      Selbst, wenn man akzeptieren würde, dass es dies eine "Nachzensur" sei
      - wir akzeptieren diese Verwässerung der Sprache allerdings nicht -
      sprechen Sie ja ausdrücklich von "Vorzensur", also der eigentlichen
      "Zensur".
      Bei der Zensur müssen Medien VOR (!) der Veröffentlichung der
      zuständigen Behörde zur Prüfung vorgelegt werden, die dann ggf.
      Änderungen vornimmt oder der Veröffentlichung nicht zustimmt.
      Dies gibt es in diesem Lande nicht!
      Die Ausweitung der kommenden "DNS-Sperren" auf "bestimmte politische
      Inhalte und Foren" ist nicht Gegenstand der aktuell diskutierte Maßnahme
      und kann daher auch nicht als Begründung für was auch immer herhalten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Home-Team
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    • vor 17 Jahren

      Sorry,

      ich habe oben leider fälschlich den Begriff "Vorzensur" verwendet, darum handelt es sich wirklich nicht, da liegt TOT richtig!

      Es bleibt aber dabei, dass es sich um die Verhinderung des Zugangs zu bestimmten (in der Tat schweinischen und kriminellen) Informationen ohne jegliche gesetzliche Grundlage handelt und das ist und bleibt eine "Nachzensur"!

      Ich will hier keinesfalls der Verbreitung von Kinderpornografie das Wort reden, das ist in der Tat gesetzwidrig, schweinisch und menschenverachtend!

      Das erlaubt aber keinesfalls die Sperre des Zugangs zu bestimmten Inhalten ohne gesetzliche Grundlage durch den Netzbetreiber auf Basis von bilateralen Verträgen mit irgendwem; ich gehe davon aus dass dieses gewählte Verfahren sogar grundgesetz-widrig ist.

      Bevor die Sperre aktiviert wird, muss T-Home ihren Kunden die entsprechend angepassten AGB verfügbar machen; diese haben die Möglichkeit des Widerspruchs und ich hoffe dass möglichst viele davon Gebrauch machen, und zwar nur weil die zwischen Regierung und Netzbetreibern gewählte rechtliche Konstruktion in jeder Beziehung inakzeptabel und für den Kunden nicht relevant bzw. nicht bindend ist.

      Im übrigen wird durch diese ganze Murks-Sperre, die selbst für technische Laien ohne Aufwand zu umgehen ist (z.B. durch Verwendung der IP-Adresse des Ziel-Servers) nicht ein einziges Kind vor kriminellen Handlungen geschützt! Da die Politik zu feige und unfähig ist das Problem an der Quelle (beim Anbieter) zu bekämpfen führt man jetzt eine Zensur ein!

      Merke: es ist Wahlkampf und da müssen um jeden Preis Erfolge her!

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    • vor 17 Jahren

      T-Home-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      > Unter http://www.t-home.de/dlp/agb/34873.pdf finden Sie die "Allgemeine
      > Geschäftsbedingungen Call & Surf (4)", darin lesen Sie bitte unter dem
      > Punkt "4 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden" den Abschnitt (b).

      Mal abgesehen davon, daß mit "übermittelt oder in das Internet eingestellt werden" eher nicht der Aufruf von irgendwelchen Seiten gemeint ist, bleibt noch die mögliche Fehlerhaftigkeit der Sperrlisten:

      http://www.heise.de/ct/Die-Argumente-fuer-Kinderporno-Sperren-laufen-ins-Leere--/artikel/135867

      | Niemand kann kontrollieren, ob die gesperrten Seiten nach
      | Entfernung der beanstandeten Inhalte wieder freigeschaltet werden.

      | Analysen von Bürgerrechtlern ergaben, dass sich sowohl auf
      | der dänischen als auch auf der finnischen URL-Liste mehrheitlich
      | Adressen befanden, die sich bei näherer Betrachtung nach dem jeweils
      | geltenden Strafrecht nicht als Kinderpornografie-Links klassifizieren ließen.

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    • vor 17 Jahren

      T-Home-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      >*-u-u-p-s-*-Lektüre

      Interessant!

      Warum wird bei den Usern der erste Wortteil zensiert (geuppst)...
      ...bei Ihnen aber nicht?

      Dazu ein Test:

      *-p-i-e-p-*-Lektüre

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    • vor 17 Jahren

      Auch wenn es hier jetzt ein "piep" statt ein "Upps" ist...

      ...selbst im Zitat wird das Wort nicht mehr ausgeschrieben.

      Wenn das nicht Zensur ist! *irre

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