Unlautere Werbung

vor 8 Jahren

Hallo zusammen, ich habe heute die Werbung von Eurosport gesehen, durch die Farbe war ich erst der Meinung ,daß es Werbung von der Telekom ist. 

Jedoch war ich danach entsetzt ,das es Werbung einer anderen Firma ist. Die Farbe Magenta ist doch geschützt. ......

 

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Letzte Aktivität

vor 8 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

352

0

    • vor 8 Jahren

      Das Telekom Magenta weicht vom normalen Magenta ab.

      Zudem hängt Magenta hier auch nur mit dem Telekommunikationsmarkt und nen paar anderen Sachen zusammen.

       

      Der reale Magenta Farbcode lässt sich nicht schützen.

       

      Sonst könnte ja jemand auf die Idee kommen, sich schwarz schützen zu lassen und mahnt dann jede Werbung ab, da er ja die Rechte an Schwarz besitzt. 

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Die Farbe Magenta ist eine geschützte Farbe ,und jeder der den Farbton verwendet in der Werbung, sollte dies mit seinen Anwälten besprechen. 

    • vor 8 Jahren

      @Sylvia.Storch Ich vermute ein findiger Rechtsanwalt wird anführen das es nicht Magenta war sonder einen Farbton heller oder dunkler Zwinkernd

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Chill erst mal

      @Sylvia.Storch Ich vermute ein findiger Rechtsanwalt wird anführen das es nicht Magenta war sonder einen Farbton heller oder dunkler

      @Sylvia.Storch Ich vermute ein findiger Rechtsanwalt wird anführen das es nicht Magenta war sonder einen Farbton heller oder dunkler Zwinkernd

      Chill erst mal

      @Sylvia.Storch Ich vermute ein findiger Rechtsanwalt wird anführen das es nicht Magenta war sonder einen Farbton heller oder dunkler Zwinkernd


      Genau, und das Telekom-Magenta: E20074 ist meines Wissens nach geschützt...

    • vor 8 Jahren

      Hey, Die Farbe Ral 40-10 ist das Telekom Magenta. Alle anderen Farben sind dementsprechent nicht rechtlich geschützt. Es kann dennoch sein, dass Eurosport die Telekom gefragt hat. Oder es kann sein, dass das garnicht die eigendliche Farbe ist, sondern eine Abweichung. Wenn du der Meinung bist, dass jemand dagegen verstoßen hat, dann kannst du die Telekom natürlich darüber in Kenntnis setzen. Hotline: 0800 3301000 Twitter: @Gelöschter Nutzer_hilft E-mail: info@telekom.de LG Cedrik

      0

      von

      vor 8 Jahren

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr.

       

      Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben.

       

      VG kws

      von

      vor 8 Jahren

      kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr. Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben. VG kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr.

       

      Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben.

       

      VG kws

      kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr.

       

      Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben.

       

      VG kws


      Vllt. hat die Kurie ja einen Mobilfunk-Rahmenvertrag... Lachend

      von

      vor 8 Jahren

      Ludwig II

      kws Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr. Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben. VG kws Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr. Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben. VG kws kws Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr. Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben. VG kws Vllt. hat die Kurie ja einen Mobilfunk-Rahmenvertrag...

      kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr. Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben. VG kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr.

       

      Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben.

       

      VG kws

      kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr.

       

      Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben.

       

      VG kws


      Vllt. hat die Kurie ja einen Mobilfunk-Rahmenvertrag... Lachend

      Ludwig II
      kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr. Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben. VG kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr.

       

      Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben.

       

      VG kws

      kws

      Der Bundesgerichtshof hat 2003 zugunsten der Telekom entschieden, dass anderen Unternehmen der Branche die Verwendung des Telekom-Magenta verwehrt ist. Auslöser war, dass Mobilcom die Buchstaben eines Schriftzuges mit Magenta gefüllt hatte. Der BGH unterstellte eine Verwechslungsgefahr.

       

      Ausserhalb der Branche dürfte dieser Schutz wenig Wirkung haben. Wenn sich ein Schneider bei der Herstellung einer Charge von Kardinalsgewändern ganz leicht vertut und das Telekom-Magenta erwischt, wird die Telekom damit schwerlich eine Handhabe gegen die Kurie haben.

       

      VG kws


      Vllt. hat die Kurie ja einen Mobilfunk-Rahmenvertrag... Lachend


      Und was ist, wenn "Red" im Tarifnamen steht? Teufel

    • vor 8 Jahren

      Sylvia.Storch

      Hallo zusammen, ich habe heute die Werbung von Eurosport gesehen, durch die Farbe war ich erst der Meinung ,daß es Werbung von der Telekom ist. Jedoch war ich danach entsetzt ,das es Werbung einer anderen Firma ist. Die Farbe Magenta ist doch geschützt. ......

      Hallo zusammen, ich habe heute die Werbung von Eurosport gesehen, durch die Farbe war ich erst der Meinung ,daß es Werbung von der Telekom ist. 

      Jedoch war ich danach entsetzt ,das es Werbung einer anderen Firma ist. Die Farbe Magenta ist doch geschützt. ......

       

      Sylvia.Storch

      Hallo zusammen, ich habe heute die Werbung von Eurosport gesehen, durch die Farbe war ich erst der Meinung ,daß es Werbung von der Telekom ist. 

      Jedoch war ich danach entsetzt ,das es Werbung einer anderen Firma ist. Die Farbe Magenta ist doch geschützt. ......

       


      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Blog/Olympia-2018-live-und-in-HD-fuer-alle-Entertain-Kunden/ba-p/3097037#U3097037

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