Gelöst

Verantwortung für Kabel zwischen APL und 1.TAE

vor 11 Jahren

Hallo Zusammen,

Leider bin ich nicht bei der Telekom Kunde sondern bei 1&1 TAE ?sv=2021-08-06&st=2026-01-13T02%3A29%3A16Z&se=2026-01-13T02%3A44%3A16Z&skoid=ae9edceb-c9fd-413b-8162-a9cb2d7c0de0&sktid=bc14634e-db9f-4229-8cf0-68a87acd2f98&skt=2026-01-13T02%3A29%3A16Z&ske=2026-01-20T02%3A29%3A16Z&sks=b&skv=2021-08-06&sr=b&sp=r&sig=xXv3g3SHll7D1q8GEM81SRMZ3dbBvZMCvRhVwpOMvVM%3D" alt="Traurig" title="Traurig" /> [bald aber nicht mehr]. Ich hoffe Ihr könnt mir trotzdem helfen:

Wer ist für die Leitung vom APL (Hauskeller) zur 1. TAE (steht drauf) verantwortlich?

Das Kabel ist kaputt und meine Hausverwaltung + Telekom sagen, dass 1&1 verantwortlich ist. 1&1 schiebt die Zuständigkeit an die Hausverwaltung und beruft sich auf irgendwelche Gesetze, ohne diese nennen zu können. In den AGBs steht darüber nichts.

Gibt es irgendwo (Telekom, Telekommunikationsgesetz, Bundesnetzagentur, etc.) eine schriftliche Regelung zu diesem Sachverhalt?


Viele Grüsse,
Stefan

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 11 Jahren

      O.k. - here it goes...

       

      Der Netzübergabepunkt bzw. die Netzzugangsschnittstelle ist vom Anbieter zur veröffentlichen  - frag halt mal die 1&1 Hotline danach

       

      "...genaue und angemessene technische Beschreibungen ihrer Netzzugangsschnittstellen bereitzustellen und zu veröffentlichen..."

       

      http://www.gesetze-im-internet.de/fteg/__5.html

       

      Aus diesem Gesetz heraus hat die Bundesnetzagentur in der Vergangenheit dann schulterzuckend auch Zwangsrouter akzeptiert - weil der Anbieter ganz einfach diesen als Netzzugangsschnittstelle definiert hat. Das wird derzeit geändert (wie lange ist die neue Bundesregierung denn schon im Amt...).

      http://www.heise.de/newsticker/meldung/Wirtschaftsministerium-legt-Gesetzesentwurf-gegen-Routerzwang-vor-2558872.html

       

      Beim 1&1 ist die Netzzugangsschnittstelle mittlerweile der Router... siehe deren aktuelle AGB (und bei Vorleister Telefonica bekommt man offenbar auch gar nicht mehr die VoIP Zugangsdaten, ist also auf den Router angewiesen und kann keinen anderen nehmen)

      "Der Telefonanschluss muss mit einem von 1&1 zum bestellten Produkt gelieferten DSL-Modem, sowie stets der aktuellsten
      Firmware betrieben werden.
      "

       

      Ergo: tritt dem 1&1 ins Gesäß (das A-Wort ist hier leider nicht zulässig)!!! Der muss das dann regeln.

      Hast Du aber am Kabel zum NTBA rumgepfuscht und das ist nachweisbar, dann wird man Dir vermutlich eine Rechnung schicken.

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