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Vertragsinhaber-Login im Kundencenter
vor 2 Jahren
Um im Kundencenter Zugriff auf alle Vertragsdaten zu erhalten und die Rechnungsansicht nutzen zu können, benötigen Sie das sogenannte Vertragsinhaber-Login.
Festnetzbereich:
Im Festnetzbereich müssen Sie sich dazu mit dem Login Ihres Festnetzvertrags anmelden.
Haben Sie noch kein Festnetz-Login eingerichtet, registrieren Sie sich neu als Festnetzkunde über "Andere Anmeldeoptionen" mit Ihrer Zugangsnummer.
Wenn Sie bereits ein Login ins Kundencenter haben und dort zwar grundsätzlich Ihren Festnetzvertrag sehen, aber Probleme beim Zugriff auf bestimmte Inhalte des Festnetzbereichs im Kundencenter haben (z. B. Mein Profil, Rechnungsansicht, Auftragsstatus), liegt der Vertragsinhaber (ehemals als Masternutzer bezeichnet) auf einer anderen Zugangsnummer. Sie können ihn vom Kundenservice Ihrem aktuellen Login/der aktuellen Zugangsnummer zuordnen lassen.
Das Festnetz-Login ist immer fest mit einer Zugangsnummer verbunden. Besitzen Sie mehrere Zugangsnummern/Festnetzverträge, ist in der Regel die älteste Zugangsnummer als Vertragsinhaber (ehemals Masternutzer ) eingerichtet. Durch den Kundenservice kann der Vertragsinhaber (ehemals Masternutzer ) auch einer anderen Zugangsnummer zugeordnet werden. Denn nur mit dem Zugang, der als Vertragsinhaber (ehemals Masternutzer ) eingerichtet ist, können Ihre Festnetzverträge vollständig verwaltet werden.
Mobilfunkbereich
Im Mobilfunkbereich werden Verträge einfach mit einem Telekom-Login verknüpft. Es gibt dabei zwei verschiedene Arten von Verknüpfungen:
- Verknüpfung als Vertragsinhaber
- Verknüpfung als Nutzer
Pro Login können die Verträge einer Mobilfunk-Kundennummer als Vertragsinhaber verknüpft werden. Weitere Verträge lassen sich nur als Nutzer verknüpfen. Nur mit der Verknüpfung als Vertragsinhaber haben Sie Zugriff auf alle Vertragsdaten.
Ihre aktuellen Verknüpfungen von Mobilfunkverträgen können Sie unter https://account.idm.telekom.com/account-manager/contracts verwalten.
Bei Problemen mit der Mobilfunk-Verknüpfung als Vertragsinhaber beachten Sie bitte diesen Artikel:
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