Änderungen bei "Music Streaming"

vor 10 Jahren

Aktuell versenden wir Anschreiben an die Kunden, die die Option „Music Streaming“ gebucht haben. Darin weisen wir auf folgende Sachlage hin:

 

Spotify165.jpg

 

 

Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.

 

UPDATE 31. März 2016

 

Aktuell wird dieser Blog auf vielen Fachportalen sowie natürlich auch bei unseren Usern und Kunden thematisiert. Daher möchten wir noch einmal Folgendes klarstellen:

 

Die Daten von Spotify werden weiterhin nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden.

Was wir mit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der Verordnung ab dem 28. April 2016 ändern: Wenn das Datenvolumen durch die Nutzung ANDERER Dienste aufgebraucht ist, ist auch Spotify von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich.

 

 

Die Offline-Nutzung funktioniert weiterhin wie auch die Nutzung im WLAN oder an HotSpots.

 

Ein paar Tipps, wie Sie Spotify trotz verminderter Bandbreite weiterhin nutzen können.

 

  • Im WLAN funktioniert Spotify weiterhin wie gewohnt unbegrenzt. Das gilt auch für HotSpots.
  • Wenn Sie die Option SpeedOn buchen, funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt. Das Streamen belastet ihr gebuchtes Datenvolumen selbstverständlich nicht.
  • Das Anhören von Offline-Playlists oder Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen und funktioniert weiterhin. Tippen Sie dazu bei einem Album auf die Fläche „Speichern“ (l., dieser Schritt entfällt bei Playlists). Daraufhin erscheint die Option „Offline verfügbar“ (m.). Aktivieren Sie diese, werden die Titel dieses Albums/dieser Playlist auf Ihrem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.

Spotify Offline Modus.jpg

Ganz wichtig: Solange Ihre Downloadgeschwindigkeit nicht gedrosselt wird, können Sie Spotify wie gewohnt nutzen.

 

Wir freuen uns, wenn Sie auch künftig ein begeisterter Nutzer der Option „Music Streaming“ bleiben.

Letzte Aktivität

vor 10 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 10 Jahren

      Wenn das alles zutreffend ist bedeutet das, dass VoLTE auch gedrosselt werden muss. Wie soll das funktionieren?

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    • vor 10 Jahren

      VoLTE dürfte unter die "special service"-Regelung fallen, da es zwar via IP abgewickelt wird aber nicht als "offener" Internetdienst, und darf somit von der Drosselung ausgenommen werden.

       

      Aber wie geschrieben: Genau kann man das erst sagen, wenn die technischen Richtlinien der BEREC auf dem Tisch liegen.

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    • vor 10 Jahren

      Hat man dann als Kunde ein Sonderkündigungsrecht auf die Spotify Option oder auf den gesamten Vertrag, welchen man eventuell nur wegen der Spotify Option abgeschlossen hat? 

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    • vor 10 Jahren

      Das würde mich auch Interessieren! Ich nutze diese Option sehr ausgiebig! Wenn das jetzt nicht mehr gehen sollte ist der ganze Vertrag so für mich eigenltich hinfällig.

       

       

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    • vor 10 Jahren

      Also solange ich noch HighSpeedDatenvolumen haben, wird Spotify nicht auf das Volumen angerechnetet ?

      Nur wenn mein Volumen aufgebraucht ist, ist Spotify auch langsam oder wie ?

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    • vor 10 Jahren

      Mich würde auch interessieren ob nun ein Sonderkündigungsrecht besteht, denn meiner Meinung nach wird hier Rosinen picken betrieben.

      Da die Spotify Option nur gegen einen Aufpreis zur Verfügung steht, sollte in diesem Fall auch die Regelung für "special Service" greifen.

       

      Denn im Sinne der Netzneutralität müsste Spotify auch vor der Drosselung bereits auf das Datenvolumen angerechnet werden, so wie es ohne die Spotify Option der Fall ist. Kaufe ich hingegen die Spotify Option oder schließe einen Vertrag ab in dem sie enthalten ist, sollte sie als Special Service gelten. So wie es nun Angekündigt wurde hat man hingegen ein Mischung von beiden zum Vorteil des Providers!

       

      Ich habe letztes Jahr meinen Vertrag verlängert und die enthaltene Spotify Option war dafür ausschlaggebend.

       

      Ich werde nun im Hinblick auf das Vertragsende meine Konsequenzen ziehen und werde mich auch dahingehend Informieren, was ich für umgehende Möglichkeiten habe!

       

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    • vor 10 Jahren

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    • vor 10 Jahren

      Sämtlicher Traffic gleichbehandeln ... was für eine Witzforderung.

      Diejenigen die danach fordern, wissen garnicht wie das Netz so funktioniert.

       

      Natürlich müssen VoIP oder IPTV gegenüber anderen Sachen priorisiert werden.

      Was ist mit festen Vernetzungen von Reguierungsbehörden, Polizeistationen usw. die auch durchs "normale" Netz gehen.

       

      Wirklich stören tuts mich nicht, wie @Has schon sagte, gibts bald mehr Traffic.

      Dazu hab ich auch kein Problem mir für Spotify nochmal 250MB zu buchen - immerhin wirds auf diese ja nicht angerechnet. 

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    • vor 10 Jahren

      Für das zusätzliche Datenvolumen und die EU inkl. kostet jeder Tarif dann auch, allerdings nur für Neukunden, direkt 5€ mehr. 

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    • vor 10 Jahren

      Von der Erhöhung des Datenvolumens in MagentaMobil profitieren wie schon im Herbst des vergangenen Jahres auch wieder die Bestandskunden - und zwar ohne Zusatzkosten, ganz automatisch und ohne dafür aktiv werden zu müssen. Die HotSpot-Flat gibt es nur für Neukunden.

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    Uneingeloggter Nutzer

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