Änderungen bei "Music Streaming"

vor 10 Jahren

Aktuell versenden wir Anschreiben an die Kunden, die die Option „Music Streaming“ gebucht haben. Darin weisen wir auf folgende Sachlage hin:

 

Spotify165.jpg

 

 

Das Inkrafttreten einer neuen EU-Verordnung zur Netzneutralität zum 30. April 2016 kann sich künftig nach Verbrauch Ihres Datenvolumens auch auf die Nutzung von Spotify auswirken. Nach Verbrauch des Inklusiv-Volumens muss auch der Datenverkehr beim Streamen von Musik gedrosselt werden. Wichtig: Auch weiterhin belastet die Nutzung von Spotify Ihr Datenvolumen nicht! Wir setzen die Regelungen der Verordnungen ab dem 28. April 2016 um. Die Beschränkung der Bandbreite auf max. 64 kbit/s im Download und 16 kbit/s im Upload macht Musikhören im mobilen Netz faktisch unmöglich.

 

UPDATE 31. März 2016

 

Aktuell wird dieser Blog auf vielen Fachportalen sowie natürlich auch bei unseren Usern und Kunden thematisiert. Daher möchten wir noch einmal Folgendes klarstellen:

 

Die Daten von Spotify werden weiterhin nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden.

Was wir mit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der Verordnung ab dem 28. April 2016 ändern: Wenn das Datenvolumen durch die Nutzung ANDERER Dienste aufgebraucht ist, ist auch Spotify von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich.

 

 

Die Offline-Nutzung funktioniert weiterhin wie auch die Nutzung im WLAN oder an HotSpots.

 

Ein paar Tipps, wie Sie Spotify trotz verminderter Bandbreite weiterhin nutzen können.

 

  • Im WLAN funktioniert Spotify weiterhin wie gewohnt unbegrenzt. Das gilt auch für HotSpots.
  • Wenn Sie die Option SpeedOn buchen, funktioniert Spotify auch mobil wie gewohnt. Das Streamen belastet ihr gebuchtes Datenvolumen selbstverständlich nicht.
  • Das Anhören von Offline-Playlists oder Alben ist ebenfalls nicht von der Bandbreitenbeschränkung betroffen und funktioniert weiterhin. Tippen Sie dazu bei einem Album auf die Fläche „Speichern“ (l., dieser Schritt entfällt bei Playlists). Daraufhin erscheint die Option „Offline verfügbar“ (m.). Aktivieren Sie diese, werden die Titel dieses Albums/dieser Playlist auf Ihrem Gerät gespeichert und sind jederzeit verfügbar.

Spotify Offline Modus.jpg

Ganz wichtig: Solange Ihre Downloadgeschwindigkeit nicht gedrosselt wird, können Sie Spotify wie gewohnt nutzen.

 

Wir freuen uns, wenn Sie auch künftig ein begeisterter Nutzer der Option „Music Streaming“ bleiben.

Letzte Aktivität

vor 10 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

87142

91

    • vor 10 Jahren

      Spotify mag für viele Kunden wichtig sein, bezogen auf die Gesamtzahl der Kunden dürfte diese Menge dennoch relativ gering sein.

      0

      0

    • vor 10 Jahren

      Ich denke für denjenigen, der die Option gebucht hat, ist sie auch wichtig. Dafür ist ja schließlich eine aktive Entscheidung notwendig. Die Zahl der Kunden mit dieser Option wird die Telekom ja kennen. Davon abgesehen ist jeder einzelne Kunde ein Multiplikator und der Erfolg eines Unternehmens muss jeden Tag, mit jedem Kunden den man dazu gewinnt oder bei sich behält, neu erarbeitet werden. Ich denke nicht, dass es der Telekom egal sein kann, wenn Kunden unzufrieden sind.

      0

      0

    • vor 10 Jahren

      Mir wurde vor kurzem zur Vertragsverlängerung erst mitgeteilt dass sich für mich mit der Musik Option nichts ändern wird. Fühle mich als Kunde in der hinsicht von der Telekom betrogen.

      0

    • vor 10 Jahren

      Hallo zusammen!

       

      Vielen Dank für eure Beiträge. Ich kann nachvollziehen, dass euch das Thema bewegt und habe den Blog daher mit folgendem Upate versehen.

       

      Aktuell wird dieser Blog auf vielen Fachportalen sowie natürlich auch bei unseren Usern und Kunden thematisiert. Daher möchten wir noch einmal Folgendes klarstellen:

       

      Die Daten von Spotify werden weiterhin nicht auf den Verbrauch des Datenvolumens angerechnet. Das ist aus unserer Sicht eine zulässige Tarifdifferenzierung und entspricht dem Wunsch unserer Kunden.

      Was wir mit Inkrafttreten der einschlägigen Regelungen der Verordnung ab dem 28. April 2016 ändern: Wenn das Datenvolumen durch die Nutzung ANDERER Dienste aufgebraucht ist, ist auch Spotify von der Bandbreitenbeschränkung betroffen. Dabei handelt es sich um die technische Gleichbehandlung des Internetverkehrs, die die Verordnung fordert. Daran halten wir uns natürlich.

      0

      0

    • vor 10 Jahren

      @Thomas Wi.

      Lieber Thomas,

       

      fakt ist jedoch, dass nach $Inklusivvolumen der Spotify Dienst via Mobilfunk schlichtweg kaputt und nicht nutzbar ist. Dafür soll man zahlen?

      Ich weiß nicht wie es bei Dir so ist, aber zahlst Du für einen/eine Dienst/Dienstleistung die nicht nutzbar ist?

       

      Unter Kundennähe und Kundenbindung habe ich jedoch ein anderes Verständnis.

       

      Ob die EU Verordnung überhaupt am 28.4 in Kraft tritt steht bis jetzt in den Sternen. Wenn man nach Eurem Argument geht, dass sämtlicher Internetverkehr gleichbehandelt werden soll, so hoffe ich auch, dass ihr an entsprechende Präsenzen wie http://pass.telekom.de / http://datapass.de / etc. gedacht habt.

      Andernfalls drohen Euch auch Rüffel aus Brüssel.

      0

      0

    • vor 10 Jahren

      Lieber @Robert_T

       

      Sie fragen mich nach meiner persönlichen Meinung. Ganz ehrlich, ich bin kein Jurist. Aber auch ich bin begeisterter Spotify-User. Ich gehe davon aus, dass es grundsätzlich zulässig ist, die AGBs dieser Option zu verändern, insbesondere dann, wenn Gesetze, Verordnungen, etc. es so vorsehen. Natürlich würde ich auch nicht für einen Dienst zahlen wollen, der nicht nutzbar ist. Daher stehe auch ich als Kunde - wie alle Nutzer der Option "Music Streaming" - jetzt vor der Entscheidung, ob ich von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch mache oder nicht.

      Da ich persönlich nicht allzu häufig mein Datenvolumen aufbrauche (zumal es ab morgen erhöht wird, wenn auch nicht im Zusammenhang mit Spotify), gehe ich davon aus, dass ich Spotify weiterhin nutzen werde.

       

       

      0

    • vor 10 Jahren

      Dass aller Traffic gleich behandelt werden muss @Thomas Wi. heißt aber noch lang nicht, dass alles auf unbrauchbar gedrosselt werden muss.

      Es gibt keine Vorschrift, die eine Drosselung vorschreibt und es gibt auch keine Vorschrift, die bei einer vorhandenen Drossel deren Geschwdindigkeit regelt.

       

      0

    • vor 10 Jahren

      @Thomas Wi.

      Gibt es schon Infos bezüglich MobilTV? Ist ja das Gleiche. Und die Telekom wird nicht Spotify ändern können und MobileTV unangetastet lassen. Oder doch?

      0

      0

    • vor 10 Jahren

      Thomas Wi.

      Dass aller Traffic gleich behandelt werden muss @Thomas Wi. heißt aber noch lang nicht, dass alles auf unbrauchbar gedrosselt werden muss. Es gibt keine Vorschrift, die eine Drosselung vorschreibt und es gibt auch keine Vorschrift, die bei einer vorhandenen Drossel deren Geschwdindigkeit regelt.

      Dass aller Traffic gleich behandelt werden muss @Thomas Wi. heißt aber noch lang nicht, dass alles auf unbrauchbar gedrosselt werden muss.

      Es gibt keine Vorschrift, die eine Drosselung vorschreibt und es gibt auch keine Vorschrift, die bei einer vorhandenen Drossel deren Geschwdindigkeit regelt.

      Thomas Wi.

      Dass aller Traffic gleich behandelt werden muss @Thomas Wi. heißt aber noch lang nicht, dass alles auf unbrauchbar gedrosselt werden muss.

      Es gibt keine Vorschrift, die eine Drosselung vorschreibt und es gibt auch keine Vorschrift, die bei einer vorhandenen Drossel deren Geschwdindigkeit regelt.


      Nein, aber Mobilfunk ist nach wie vor ein Shared Medium. Wenn alle User in der Umgebung sich die gesamte zur Verfügung stehende Bandbreite teilen und es ein paar Ausreißer gibt die rund um die Uhr die Funkzelle glühen lassen, leiden alle Kunden darunter. Also muss man dies technisch unterbinden.

      Weder die Telekom, noch andere Provider können physikalische Gesetze ändern. Darauf zu vertrauen, dass sich alle Kunden fair verhalten kann man auch nicht. Ich finde es auch doof, dass mir nur 2 bzw. ab morgen 3 GB im Monat zur Verfügung stehen. Aber das ist immer noch besser, als wenn ich zwar unbegrenzten Traffic habe, aber wegen irgendwelcher Powersauger dann trotzdem kaum Bandbreite zur Verfügung habe (und das über den gesamten Monat!).

       

      Ich gehe sogar davon aus, dass viele die sich über die Drosselung beschweren, die ersten sein würden die meckern wenn das Netz generell zu langsam ist, weil die Kunden keinen Grund mehr haben ein bischen zu haushalten.

      0

    • vor 10 Jahren

      Bitte diese aufgezwungene einseitige Vetragsändeung dem Verbraucherschutz melden! Nach juristischer Prüfung bin ich der Ansicht, dass die zitierte Verordnung NICHT an die Mobilfunkanbieter adressiert ist, sondern in erster Linie an die Mitgliedsstaaten.

      Dies ergibt sich recht eindeutig aus Art. 5 der Verordnung. Dieser ordnet konkrete Handlungsmaßnahmen an, damit die EU erst einmal herausfinden kann, wie die Netzneutralität gewährleistet werden kann. Nach Art. 5 Abs. 2 der VO müssen die Mobilfunkanbieter dazu lediglch Daten rausgeben, aber noch keine Änderungen vornehmen, weil noch gar nicht feststeht, was überhaupt geändert werden muss.

      Meines Erachtens wird hier die europarechtliche Netzwerkneutralität, welche eigentlich zum Schutze der Verbraucher verfolgt wird, instrumentalisiert. Im Ergebnis wird der Verbraucher dadurch geschädigt.

      Im Übrigen gibt es für Verordnungen, die sich an Private richten, regelmäßig eine ausreichende Übergangszeit, damit bereits abgeschlossene Verträge "auslaufen" können. 

      Bitte beim Verbraucherschutz melden!

      0

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Das könnte Sie auch interessieren

    Beliebte Tags der letzten 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...