Abweichung zwischen telefonischem Rückgewinnungsangebot und Auftragsbestätigung Hallo zusammen,

vor 12 Stunden

Hallo zusammen,

ich möchte einen Vorfall schildern und um eine sachliche Einschätzung bitten:


Am 12.12.2025 habe ich im Rahmen des digitalen Kündigungsprozesses einem telefonischen Rückruf zur Beratung zugestimmt. Am 15.12.2025 gegen 08:15 Uhr wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom-Kundenrückgewinnung angerufen. Zu Beginn des Gesprächs habe ich der Aufzeichnung des Telefonats ausdrücklich zugestimmt.

Im Verlauf des Gesprächs wurde mir mehrfach folgendes Angebot erläutert und auf meine Rückfragen bestätigt:

 Beibehaltung meines Tarifs MagentaZuhause XL mit MagentaTV MegaStream
 drei Monate jeweils 20 € Rabatt
 bisheriger Monatspreis: 68,86 € netto
 ab dem vierten Monat Rückkehr zum bisherigen Preis
 zusätzlich Apple TV ohne Mehrkosten


Ich habe die genannten Konditionen im Gespräch mehrfach wiederholt und mir jeweils bestätigen lassen, dass genau diese Vertragsbestandteil sein sollen.

Nach dem Gespräch erhielt ich die Auftragsbestätigung (xxx). Darin war jedoch kein Rabatt ausgewiesen; stattdessen wurde ein Monatspreis von 85,95 € brutto genannt.

Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice wurde mir bestätigt, dass kein Rabatt hinterlegt sei. Man entschuldigte sich und leitete den Widerruf ein.

Meine Fragen an die Community:

– Wie kann es zu solchen Abweichungen zwischen Telefonberatung und Auftragsbestätigung kommen?  (Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?)
– Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?

Vielen Dank für Rückmeldungen.

Viele Grüße
Thomas

Anm:

Auftragsnr editiert 

(Marcel2605)

115

0

11

    • vor 11 Stunden

      Hallo @Klenner.Thomas

      Es kann immer mal was passieren, dass ein Fehler entsteht. 

      Passen die Vereinbarungen mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung nicht, dann einfach widerrufen 

       

      Am besten über dieses Kontaktformular:

      https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/widerruf-eines-telekom-auftrags

      Dann erhälst du eine Eingangsbestätigung...

      Und dann wird es zu den bisherigen Konditionen weiterlaufen. 

      1

      von

      vor 11 Stunden

      Danke für die Rückmeldung.

      Mir geht es nicht um den formalen Widerruf – der wurde ja bereits vollzogen –, sondern um die grundsätzliche Frage, wie es zu der Abweichung zwischen einem mehrfach bestätigten, aufgezeichneten Telefonangebot und der Auftragsbestätigung kommen kann.

      Gerade bei Rückgewinnungsgesprächen sollte doch nachvollziehbar sein, wie verbindlich solche Zusagen sind und wie Kundinnen und Kunden sich darauf verlassen können. Hier entsteht ein großer Vertrauensverlust, der sich auf das gesamte Telekom-Team auswirkt und den Servicemitarbeiterinnen und -Mitarbeitern schadet, die redlich sowie verantwortungsbewusst handeln.

      Dazu würde mich eine inhaltliche Einordnung interessieren.

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 10 Stunden

      Klenner.Thomas

      Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?

      Hallo zusammen,

      ich möchte einen Vorfall schildern und um eine sachliche Einschätzung bitten:


      Am 12.12.2025 habe ich im Rahmen des digitalen Kündigungsprozesses einem telefonischen Rückruf zur Beratung zugestimmt. Am 15.12.2025 gegen 08:15 Uhr wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom-Kundenrückgewinnung angerufen. Zu Beginn des Gesprächs habe ich der Aufzeichnung des Telefonats ausdrücklich zugestimmt.

      Im Verlauf des Gesprächs wurde mir mehrfach folgendes Angebot erläutert und auf meine Rückfragen bestätigt:

       Beibehaltung meines Tarifs MagentaZuhause XL mit MagentaTV MegaStream
       drei Monate jeweils 20 € Rabatt
       bisheriger Monatspreis: 68,86 € netto
       ab dem vierten Monat Rückkehr zum bisherigen Preis
       zusätzlich Apple TV ohne Mehrkosten


      Ich habe die genannten Konditionen im Gespräch mehrfach wiederholt und mir jeweils bestätigen lassen, dass genau diese Vertragsbestandteil sein sollen.

      Nach dem Gespräch erhielt ich die Auftragsbestätigung (xxx). Darin war jedoch kein Rabatt ausgewiesen; stattdessen wurde ein Monatspreis von 85,95 € brutto genannt.

      Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice wurde mir bestätigt, dass kein Rabatt hinterlegt sei. Man entschuldigte sich und leitete den Widerruf ein.

      Meine Fragen an die Community:

      – Wie kann es zu solchen Abweichungen zwischen Telefonberatung und Auftragsbestätigung kommen?  (Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?)
      – Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?

      Vielen Dank für Rückmeldungen.

      Viele Grüße
      Thomas

      Anm:

      Auftragsnr editiert 

      (Marcel2605)

      Klenner.Thomas

      Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?

      Garnicht. Denn die Aufnahme dient nur zu Schulungszwecken und wird wieder gelöscht.

      2

      von

      vor 10 Stunden

      Danke für die Rückmeldung.

      Wenn telefonische Rückgewinnungsgespräche aufgezeichnet werden, Zusagen mehrfach bestätigt werden, diese aber weder dokumentiert noch in der Auftragsbestätigung berücksichtigt werden, stellt sich für mich die grundsätzliche Frage nach der Verlässlichkeit solcher Beratungen.

      Wenn Kundinnen und Kunden sich auf telefonische Aussagen „gar nicht“ berufen können, wäre es aus meiner Sicht fair, dies im Gespräch klar zu kommunizieren.

      Mich interessiert weiterhin, wie die Telekom sicherstellt, dass Angebot und Vertrag übereinstimmen.

      0

      von

      vor 9 Stunden

      Klenner.Thomas

      Wenn telefonische Rückgewinnungsgespräche aufgezeichnet werden,

      Danke für die Rückmeldung.

      Wenn telefonische Rückgewinnungsgespräche aufgezeichnet werden, Zusagen mehrfach bestätigt werden, diese aber weder dokumentiert noch in der Auftragsbestätigung berücksichtigt werden, stellt sich für mich die grundsätzliche Frage nach der Verlässlichkeit solcher Beratungen.

      Wenn Kundinnen und Kunden sich auf telefonische Aussagen „gar nicht“ berufen können, wäre es aus meiner Sicht fair, dies im Gespräch klar zu kommunizieren.

      Mich interessiert weiterhin, wie die Telekom sicherstellt, dass Angebot und Vertrag übereinstimmen.

      Klenner.Thomas

      Wenn telefonische Rückgewinnungsgespräche aufgezeichnet werden,

      @Klenner.Thomas 

      Nur weil eine Ansage kommt, dass das Gespräch zu Schulungszwecken aufgezeichnet wird, bedeutet das nicht, dass es tatsächlich aufgezeichnet wird. 

      Selbst wenn ein Gespräch aufgezeichnet wird, lässt es sich keinem Kunden zuordnen.

      Klenner.Thomas

      Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?

      Hallo zusammen,

      ich möchte einen Vorfall schildern und um eine sachliche Einschätzung bitten:


      Am 12.12.2025 habe ich im Rahmen des digitalen Kündigungsprozesses einem telefonischen Rückruf zur Beratung zugestimmt. Am 15.12.2025 gegen 08:15 Uhr wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom-Kundenrückgewinnung angerufen. Zu Beginn des Gesprächs habe ich der Aufzeichnung des Telefonats ausdrücklich zugestimmt.

      Im Verlauf des Gesprächs wurde mir mehrfach folgendes Angebot erläutert und auf meine Rückfragen bestätigt:

       Beibehaltung meines Tarifs MagentaZuhause XL mit MagentaTV MegaStream
       drei Monate jeweils 20 € Rabatt
       bisheriger Monatspreis: 68,86 € netto
       ab dem vierten Monat Rückkehr zum bisherigen Preis
       zusätzlich Apple TV ohne Mehrkosten


      Ich habe die genannten Konditionen im Gespräch mehrfach wiederholt und mir jeweils bestätigen lassen, dass genau diese Vertragsbestandteil sein sollen.

      Nach dem Gespräch erhielt ich die Auftragsbestätigung (xxx). Darin war jedoch kein Rabatt ausgewiesen; stattdessen wurde ein Monatspreis von 85,95 € brutto genannt.

      Nach erneuter Kontaktaufnahme mit dem Kundenservice wurde mir bestätigt, dass kein Rabatt hinterlegt sei. Man entschuldigte sich und leitete den Widerruf ein.

      Meine Fragen an die Community:

      – Wie kann es zu solchen Abweichungen zwischen Telefonberatung und Auftragsbestätigung kommen?  (Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?)
      – Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?

      Vielen Dank für Rückmeldungen.

      Viele Grüße
      Thomas

      Anm:

      Auftragsnr editiert 

      (Marcel2605)

      Klenner.Thomas

      Wie verbindlich sind aufgezeichnete Rückgewinnungsgespräche für Kundinnen und Kunden?

      Sie sind unverbindlich. Verbindlich ist erst das verbindliche Angebot des Verkäufers. 

      Das Angebot ist die Auftragsbestättigung. Das Verkaufsgespräch dient rein rechtlich nur zur Information. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 10 Stunden

      @Klenner.Thomas 

      Klenner.Thomas

      Mich interessiert weiterhin, wie die Telekom sicherstellt, dass Angebot und Vertrag übereinstimmen.

      Danke für die Rückmeldung.

      Wenn telefonische Rückgewinnungsgespräche aufgezeichnet werden, Zusagen mehrfach bestätigt werden, diese aber weder dokumentiert noch in der Auftragsbestätigung berücksichtigt werden, stellt sich für mich die grundsätzliche Frage nach der Verlässlichkeit solcher Beratungen.

      Wenn Kundinnen und Kunden sich auf telefonische Aussagen „gar nicht“ berufen können, wäre es aus meiner Sicht fair, dies im Gespräch klar zu kommunizieren.

      Mich interessiert weiterhin, wie die Telekom sicherstellt, dass Angebot und Vertrag übereinstimmen.

      Klenner.Thomas

      Mich interessiert weiterhin, wie die Telekom sicherstellt, dass Angebot und Vertrag übereinstimmen.

      Ganz einfach.

      Mitarbeiter*innen werden regelmäßig geschult und sensibilisiert.

      Dass mal was untergeht, steht außer Frage.

      Dafür gibt es ja glücklicherweise eine Auftragsbestätigung, sodass man alles gegenchecken kann, ob soweit alles passt.

      Vllt lag das nicht am Mitarveiter / Mitarbeiterin , sondern das System hat die falschen Konditionen eingebucht.

      3

      von

      vor 9 Stunden

      Hallo Marcel2605,

      dass Fehler passieren können, ist unbestritten.
      Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen.

      Wer telefonisch ein konkretes Rückgewinnungsangebot erhält, darf erwarten, dass genau dieses Angebot auch im Vertrag steht.
      Wenn Abweichungen erst vom Kunden entdeckt werden sollen, ist das keine Qualitätssicherung, sondern Verantwortungsauslagerung.

      Besonders irritierend: Der Fehler könne auch „am System“ liegen.
      Gerade dann stellt sich die Frage, warum es keine systemseitigen Kontrollen gibt, bevor ein Vertrag wirksam wird.

      Vertrauen entsteht nicht durch Widerrufsformulare, sondern durch Verlässlichkeit.
      Alles andere beschädigt Glaubwürdigkeit – gerade in der Kundenrückgewinnung.

      Liebe Grüße

      Thomas

      von

      vor 6 Stunden

      Klenner.Thomas

      Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen

      Hallo Marcel2605,

      dass Fehler passieren können, ist unbestritten.
      Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen.

      Wer telefonisch ein konkretes Rückgewinnungsangebot erhält, darf erwarten, dass genau dieses Angebot auch im Vertrag steht.
      Wenn Abweichungen erst vom Kunden entdeckt werden sollen, ist das keine Qualitätssicherung, sondern Verantwortungsauslagerung.

      Besonders irritierend: Der Fehler könne auch „am System“ liegen.
      Gerade dann stellt sich die Frage, warum es keine systemseitigen Kontrollen gibt, bevor ein Vertrag wirksam wird.

      Vertrauen entsteht nicht durch Widerrufsformulare, sondern durch Verlässlichkeit.
      Alles andere beschädigt Glaubwürdigkeit – gerade in der Kundenrückgewinnung.

      Liebe Grüße

      Thomas

      Klenner.Thomas

      Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen

      Sorry, aber es ist deine Pflicht, die Auftragsbestätigung zu prüfen. Schon aus Eigeninteresse. 

      Auch abseits der Telekom prüfe ich alles, was mir angeboten wurde und mich schlussendlich Geld kostet.

      Du stilisierst hier etwas gerade unnötig hoch, meiner Meinung nach. Hier ist ein Fehler passiert, das kommt nunmal vor, wo Menschen arbeiten. 

      Hier jetzt ein System reinzuinterpretieren mit Aussagen wie: „Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?“ ist halt auch nicht die feine Art. Just my 2 Cents….

      von

      vor 6 Stunden

      Optimus Prime

      Hier jetzt ein System reinzuinterpretieren mit Aussagen wie: „Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?“ ist halt auch nicht die feine Art.

      Klenner.Thomas

      Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen

      Hallo Marcel2605,

      dass Fehler passieren können, ist unbestritten.
      Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen.

      Wer telefonisch ein konkretes Rückgewinnungsangebot erhält, darf erwarten, dass genau dieses Angebot auch im Vertrag steht.
      Wenn Abweichungen erst vom Kunden entdeckt werden sollen, ist das keine Qualitätssicherung, sondern Verantwortungsauslagerung.

      Besonders irritierend: Der Fehler könne auch „am System“ liegen.
      Gerade dann stellt sich die Frage, warum es keine systemseitigen Kontrollen gibt, bevor ein Vertrag wirksam wird.

      Vertrauen entsteht nicht durch Widerrufsformulare, sondern durch Verlässlichkeit.
      Alles andere beschädigt Glaubwürdigkeit – gerade in der Kundenrückgewinnung.

      Liebe Grüße

      Thomas

      Klenner.Thomas

      Problematisch ist, wenn ein Konzern wie die Telekom als Antwort darauf sinngemäß erklärt: Mitarbeitende sind geschult – und der Kunde soll die Auftragsbestätigung prüfen und ggf. widerrufen

      Sorry, aber es ist deine Pflicht, die Auftragsbestätigung zu prüfen. Schon aus Eigeninteresse. 

      Auch abseits der Telekom prüfe ich alles, was mir angeboten wurde und mich schlussendlich Geld kostet.

      Du stilisierst hier etwas gerade unnötig hoch, meiner Meinung nach. Hier ist ein Fehler passiert, das kommt nunmal vor, wo Menschen arbeiten. 

      Hier jetzt ein System reinzuinterpretieren mit Aussagen wie: „Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?“ ist halt auch nicht die feine Art. Just my 2 Cents….

      Optimus Prime

      Hier jetzt ein System reinzuinterpretieren mit Aussagen wie: „Z.B. steht der Kundenservice massiv unter Verkaufsdruck?“ ist halt auch nicht die feine Art.

      Zumal auch die Stornierungsquote gemonitort wird. Den Kunden etwas zu versprechen, was man nicht halten kann, würde nur die Stornierungsquote in die Höhe treiben, was irgendwann zu einem unangenehmen Gespräch mit dem Vorgesetzten führen würde. 

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Stunden

      @Klenner.Thomas wenn du den Wechsel storniert hast, solltest du deine Kündigung neu aussprechen, es gab schon Fälle, da wurde die Kündigung nicht erneut eingestellt.

      Zu den Unterschieden netto / brutto brauch man , denke ich nicht viel erklären, allerdings sind die TV Pakete anfang des Jahres teurer geworden, wie so vieles.

      Und bedenke, wo Menschen arbeiten passieren Fehler, das wird in deinem Beruf nicht anders sein. Ein Kreuz an der falschen Stelle und schon ist es passiert.

      Wenn das deiner Meinung nach Systhem sein sollte, dann würdest du hier viel mehr darüber lesen können, bei der Menge der Veränderungen.

      1

      von

      vor 4 Stunden

      @Smart-und-Clever vielen Dank für dein Feedback! Selbstverständlich passieren Fehler, wo Menschen arbeiten – das gilt in jedem Beruf. Entscheidend ist jedoch, wie mit diesen Fehlern umgegangen wird. Mein Anliegen zielt daher nicht auf Schuldzuweisungen, sondern auf eine saubere Klärung des Sachverhalts und eine verlässliche Lösung.
      Ich habe keinerlei Interesse daran, den Vorgang hochzuziehen oder zu dramatisieren. Mir geht es ausdrücklich nicht darum, aus einem Einzelfall mehr zu machen, als er ist. Umso wichtiger ist mir eine sachliche und transparente Klärung, die den Ablauf nachvollziehbar erklärt.


      Unbegreiflich bleibt für mich allerdings, dass trotz dreimaliger telefonischer Bestätigung des vereinbarten Abos die Auftragsbestätigung in keiner Weise den Inhalt dieser Gespräche widerspiegelt. Dies pauschal mit einem „kann schon mal passieren“ abzutun, greift aus meiner Sicht zu kurz und wird der Situation nicht gerecht.Die Unsicherheit bei telefonischen Vertragspersonen ist bei älteren Menschen, zu denen ich mich zähle, eh schon groß genug. „Telekom“ stand und steht für mich für „Vertrauen und  Verlässlichkeit“.

      Ansonsten nehme ich eure Hinweise zur Kenntnis und werde in Zukunft auch an meiner Kommunikation arbeiten. 

      Eine schöne Adventszeit und frohe Weihnachten!

      0

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    Uneingeloggter Nutzer

    von

    Beliebte Tags letzte 7 Tage

    Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...Loading...