Gelöst

Angekündigter Wechsel Schließung der alten Entertain Plattform zum April 2019

vor 7 Jahren

Hallo zusammen.

Gestern habe ich auf meinem MR303 die Nachricht angezeigt bekommen, dass der Betrieb nur noch bis April 2019 möglich wäre, da die alte Entertain Plattform abgeschaltet wird.

 

Man solle schon jetzt auf Entertain TV mit den neuen Receivern umsteigen.

 

Wie Ihr aus meine Historie vielleicht wisst (wenn ihr sie verfolgt habt), habe ich meine Gründe, weshalb ich bisher nicht auf Entertain TV gewechselt habe.

 

Mir ist auch durchaus bewusst, dass wenn die TK ein Produkt abkündigt, mir letztendlich nur die Möglichkeit des Wechselns oder des Verzichts bleibt.

 

Kann mir aber kaum vorstellen, dass die Telekom ein Produkt einfach einstellen kann, ohne vorher vertragsgemäß zu kündigen.

 

Schließlich habe ich ja immer noch ein laufenden Vertrag, in dennen die Leistungen klar definiert sind.

Bei der Umstellung auf IP erfolgte damals auch vorab eine vertragsgemäße Kündigung, insofern man nicht bereit wäre mit zu ziehen.

 

Zumal der Tarif mit Entertain ein eigenständiger Tarif ist und nicht nur eine Zubuchoption.

Ich glaube auch nicht, dass die Telekom ohne offizielle Kündigung den Kunden so einfach vor vollendeten Tatsachen stellen kann, so nach dem Motto: Haben wir nicht mehr, bekommen sie nicht mehr.Als Kunde Kann ich der TK ja auch nicht bso einfach sagen:"Habe kein Geld mehr, bekommen sie nicht mehr.

 

Sollte ich hier Recht haben, müßte mir die TK schon heute vertragsgemäß das Produkt weit über den April 2019 hinaus zur Verfügung stellen, bevor eine Kündigung wirksam würde.

 

Kommt jetzt nicht und sagt:"War doch klar, dass die TK die alte Plattform irgendwann abschaltet".

 

Darum geht es nicht. Es geht um die Form bzw. Art und Weise, wie anscheinend abgeschaltet werden soll.

 

Das ist aus meiner Sicht auch nicht eng stirnig oder kleinkariert, sondern einfach Vertragserfüllend, so wie die TK das ihren Kunden auch abverlangt, wenn die Kunden ein Kündigungswunsch äußern.

 

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    • vor 7 Jahren

      Hallo @juergen3004,

      juergen3004

      Kann mir aber kaum vorstellen, dass die Telekom ein Produkt einfach einstellen kann, ohne vorher vertragsgemäß zu kündigen. Schließlich habe ich ja immer noch ein laufenden Vertrag, in dennen die Leistungen klar definiert sind. Darum geht es nicht. Es geht um die Form bzw. Art und Weise, wie anscheinend abgeschaltet werden soll.

      Kann mir aber kaum vorstellen, dass die Telekom ein Produkt einfach einstellen kann, ohne vorher vertragsgemäß zu kündigen.

       

      Schließlich habe ich ja immer noch ein laufenden Vertrag, in dennen die Leistungen klar definiert sind.

       

      Darum geht es nicht. Es geht um die Form bzw. Art und Weise, wie anscheinend abgeschaltet werden soll.

      juergen3004
      Kann mir aber kaum vorstellen, dass die Telekom ein Produkt einfach einstellen kann, ohne vorher vertragsgemäß zu kündigen.

       

      Schließlich habe ich ja immer noch ein laufenden Vertrag, in dennen die Leistungen klar definiert sind.

       

      Darum geht es nicht. Es geht um die Form bzw. Art und Weise, wie anscheinend abgeschaltet werden soll.


      Dann warte doch einfach mal, ob eine Kündigung per Post kommt.

      Wie lange läuft denn Dein Entertain-Vertrag?

       

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Kugic

      Kündigung aus wichtigem Grund wäre hier ggf möglich. Dies geht bei der IP Umstellung auch, sowie bei VDSL Kündigungen, wenn der Wettbewerber ein Gebiet ausgebaut hat. Hier bleibt nur zu warten, was wirklich passieren wird.

      Kündigung aus wichtigem Grund wäre hier ggf möglich.
      Dies geht bei der IP Umstellung auch, sowie bei VDSL Kündigungen, wenn der Wettbewerber ein Gebiet ausgebaut hat.

      Hier bleibt nur zu warten, was wirklich passieren wird.
      Kugic
      Kündigung aus wichtigem Grund wäre hier ggf möglich.
      Dies geht bei der IP Umstellung auch, sowie bei VDSL Kündigungen, wenn der Wettbewerber ein Gebiet ausgebaut hat.

      Hier bleibt nur zu warten, was wirklich passieren wird.

      Kann ich durchaus nachvollziehen. (Obwohl wie ich bereits schrieb, bei der IP Umstellung eine ordentliche Kündigung erhalten habe, mit den Eingangsworten "Es würde uns sehr Leid tun, wenn....)

      Wer legt wichtige Gründe fest? Wo kann man nachlesen was wichtige Gründe sind?

      Steht das wohlmöglich in den AGB´s der TK?

       

      Wenn jemand in Hartz 4 rutscht (wohlmöglich unverschuldet) und das Geld für Nahrung anstatt für die Telekom benötigt , ist das anscheinend kein wichtiger Grund (zumind. nicht ausreichend für die TK),  um vorzeitig aus den Vertrag entlassen zu werden.

       

      Richtig: "Wäre ja auch nur ein Grund der kundenseitig her rührt". (Das wird mit Sicherheit in den AGB´sder TK nicht berücksichtigt)

       

      Wird bei vertragsgemäße Erfüllung wohlmöglich mit zweierlei Maß gemessen, wann und wie Sonderkündigungen Rechtswirksamkeit haben?

       

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Nur weil die Telekom die alte Plattform loswerden will, dürfte das nicht als wichtiger Grund gelten. Ebenso eine reine IP Umstellung - beides liegt im Einflussbereich der Telekom.
      Anders sieht es wohl aus, wenn ein Mitbewerber den Zuschlag bekommen hat - das hat die Telekom nicht zu verantworten.

      Und was als "wichtiger" Grund gilt, schreibt das Gesetz - wie so oft - nicht vor.
      https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__648a.html

      Hier heißt es lediglich "nicht zumutbar". Die alte Plattform laufen lassen, bis alle Verträge abgelaufen sind, dürfte in jedem Fall zumutbar sein für die Telekom.

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @patrickn,

      Ja, denke ebenso, dass die TK eine Abschaltung durchaus steuern kann und somit in Ihrem Verantwortungsbereich liegt und eine vorläufige Weiterführung bestehender Verträge bis zur regulären Kündigung durchaus zumutbar ist .

       

      Verfahrensweise wie bei der Umstellung auf IP wäre hier korrekt.

       

      Liegt demnach kein wichtiger Grund vor:

      Wäre die Nachrichten Ankündigung auf Etntertain nicht zwingend richtig, wenn Verträge noch länger als bis zur Ankündigung laufen.

       

      Die Informationen beim einschalten des MR303  wären somit sogar falsch.

      Falsche Infos sollen (dürfen) nicht verbreitet werden.

       

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Und hier auch noch mal hallo @juergen3004 und alle interessieren Mitleser.

      Das ist wirklich eine interessante Frage, die du da aufgeworfen hast. Wie schon in dem anderen Thread geschrieben, habe ich dies zur Klärung gegeben und warte auf eine Antwort. Ich bleibe hartnäckig dran, bis es eine Antwort gibt. Damit wirklich alle, die es interessiert, diese dann auch mitbekommen, werde ich sie einfach in beiden Threads posten.

      Ich wünsche noch einen schönen Tag.

      Viele Grüße
      Sabine J.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Hallo @Ingrid.Djakou,

      bin auch noch mit mir am kämpfen, ob ich (wenn es endgültig soweit ist, ob ich IPTV weiterhin betreibe).

      DVBT2 bietet mittlerweile eine gute Alternative für die Öffentlich Rechtlichen.

       

      Für DVBT2 genügt für mich eine Zimmerantenne, da ich mich in einem starken Empfangsgebie befinde. 

       

      Einige DVBT2 Receiver haben bereits integrierte Festplatten, ein Netzwerkanschluss und WLAN Empfänger, mit dem der Zugang zu Mediatheken möglich ist.

       

       

       

      Da ich in meinem Haus drei TV´s auf drei unterschiedliche Etagen einspeise und eine LAN Verbindung nicht ohne eine Sanierung möglich ist, werde ich sehr wohl über DVBT2 nachdenken, wenn nicht sichergestellt werden kann, dass eine alternative Übertragungsmethoden als LAN, ein IPTV Empfang ohne Störungen bzw. übehaupt möglich ist.

       

      Entertain TV scheint bei alternative Übertragung mehr Probleme zu bereiten als das alte Entertain.

       

      Habe allerdings noch den Vorteil, dass eine SAT Anlage vorhanden ist und alle drei TV-Geräte einspeisen kann. Leider aber immer nur mit einer Ein-Kabellösung, wobei es beim schauen eines TV Programms mit gleichzeitiger Aufnahme eines anderen Programms durchaus schon mal zu Konflikten über SAT mit der Ein-Kabel Lösung kommen kann.

       

      IPTV mit einem Masterreceiver, wobei die Aufnahmen von allen allen anderen Zweit Receivern gestartet werden kann, war schon eine optimale Lösung.

       

      Für mich sind die MR für Entertain TV leider noch nicht ganz ausgereift (obwohl schon relativ lange auf den Markt), da  anscheinend immer noch einige Bugs vorhanden sind.

       

      Ohne vorher zu wissen, ob ich drei Receiver (zwei dovon mit W-Lan oder D-Lan) ohne Störungen in Betrieb nehmen kann, würde ich nämlich folgende Risiken eingehen:

      1. Hardware mieten (möglicherweise kann ich zwei Geräte "die nicht via LAN angeschlossen sind"nicht nutzen)

      2. Teure Hardware zur alternativen Übertragung anschaffen ( die möglicherweise gar nicht funktioniert)

      3. Einen neuen 24 Monate laufenden Vertrag abschließen, der für mich (wegen der LAN Problematik) nicht voll nutzbar ist.

       

      Bitte jetzt keine guten Ratschläge, wie zusätzliche LAN Leitung verlegen usw. 

      Ist für mich zur Zeit definitiv nicht möglich und steht nicht zur Disposition.

       

      Sehr warscheinlich wird mein nächster Tarif (wenn Entertain von der TK vertragsgemäß gekündigt wird) wohl ein Magenta Tarif ohne TV und werde das eingesparte Geld (Miete und Hardware Neuanschaffung, da meine jetzigen Übertrager anscheinend nicht mehr kompatibel zu Entertain TV sind) in eine Alternative anlegen.

       

       

       

       

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      genau so werde ich das wohl auch machen: hatte mit meinem neuen DSL & SAT mal testweise EntertainTV dazugebucht, u.a. weil noch ein (gekafuter) SAT500 Receiver vorhanden war. Jetzt wird mal eben das Protokoll geändert und man hat nur noch Elektroschrott - geile Sache. Witzigerweise stellt mir die TK einen Ersatzreceiver als Mietgerät kostenlos während der Vertragslaufzeit zur Verfügung, da ich aber bisher regelmäßig den Wechslerbonus mitgenommen habe, ist das jetzt keine Dauerlösung mehr (und 50€/MM mit zu teuer). Sollte der DSL-Router (AVM 7360) auch nicht mehr funktionieren, werde ich auf Sonderkündigungsrecht pochen, da der im Vertrag vereinbarte Anschluss nicht mehr zur Verfügung steht - auf das EntertainTV kann ich eh verzichten, auch wenn das mit dem SAT500 eine Sauerei ist.

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      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      j.kannengiesser

      Sollte der DSL-Router (AVM 7360) auch nicht mehr funktionieren,

      Sollte der DSL-Router (AVM 7360) auch nicht mehr funktionieren,
      j.kannengiesser
      Sollte der DSL-Router (AVM 7360) auch nicht mehr funktionieren,

      Fällt mir gerade kein Grund ein, warum eine 7360 am DSL nicht mehr funktionieren sollte. Nur weil Entertain technisch auf MagentaTV umgestellt wird.

      Es kann an anderer Stelle im Heimnetz Probleme geben - wenn Du eine weiter Fritzbox nutzt oder wenn Du einen Ethernet-Switch oder dlan/ Powerline oder einen WLAN Access Point nutzt, so diese Geräte nicht kompatibel zu Standards sind, die von MagentaTV als Basis vorausgesetzt sind.

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      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 7 Jahren

      Hallo @juergen3004,

      ich habe heute eine erste Antwort erhalten, die mich aber ehrlich gesagt nicht weiterbringt und dich wahrscheinlich auch nicht. Ich habe da nun erneut nachgehakt. Ich hoffe, die nächste Antwort lässt nicht so lange auf sich warten. Ich bleibe dran.

      Viele Grüße
      Sabine J.

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      @falk2010

       

      Genau, "ab April 2019" ist eine glasklare Aussage. Jeder Empfänger des Schreibens der Telekom weiß damit exakt wie lange das alte Entertain noch genutzt werden kann. Nämlich bis Mai 2018? Dezember 2018? April 2019? April 3018?

       

      Werden die Altverträge gekündigt? Oder einfach nicht weiter automatisch verlängert?  

       

      Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum <<Datum>> abgeschaltet.

      Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum.

      Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben.

       

      Die Meldungen auf dem Receiver erzeugen sich ja nicht von selbst. Ebenso wenig die Infoschreiben. Die Telekom investiert sehr viel Aufwand darin die Kunden zum Wechsel zu bewegen. Dann ist ja wohl das Mindeste was man als Kunde erwarten kann, dass die Mitarbeiter auskunftsfähig sind.

       

      Wenn selbst die Mitarbeiter dieses Forums auf ihre Rückfragen keine eindeutigen Aussagen erhalten, ist und bleibt das für mich einfach nur ein (Service) Armutszeugnis.

       

       

      <quote>

      ich habe heute eine erste Antwort erhalten, die mich aber ehrlich gesagt nicht weiterbringt und dich wahrscheinlich auch nicht. Ich habe da nun erneut nachgehakt. Ich hoffe, die nächste Antwort lässt nicht so lange auf sich warten. Ich bleibe dran.

      </quote>

       

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      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      KnutKnutsen

      Werden die Altverträge gekündigt? Oder einfach nicht weiter automatisch verlängert? Einfach nicht automatisch verlängern geht nicht. Widerspricht dem gültigen Vertrag. "Verträge dich nicht vertragsgemäß gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr". Demzufolge müßten sie gekündigt werden. (Vertragsbestandteil) KnutKnutsen Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum < > abgeschaltet. Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum. Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben. Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar. Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung. Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis. Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum < > abgeschaltet. Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum. Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben. Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar. Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung. Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis. KnutKnutsen Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum < > abgeschaltet. Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum. Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben. Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar. Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung. Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis.

       

       

      Werden die Altverträge gekündigt? Oder einfach nicht weiter automatisch verlängert?  

       

      Einfach nicht automatisch verlängern geht nicht. Widerspricht dem gültigen Vertrag.

      "Verträge dich nicht vertragsgemäß gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr".

       Demzufolge müßten sie gekündigt werden. (Vertragsbestandteil)

       

      KnutKnutsen

      Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum < > abgeschaltet. Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum. Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben. Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar. Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung. Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis.

       

       

      Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum <<Datum>> abgeschaltet.

      Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum.

      Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben.

       

      Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar.

       

      Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung.

       

      Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis.

       

      KnutKnutsen

       

       

      Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum <<Datum>> abgeschaltet.

      Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum.

      Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben.

       

      Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar.

       

      Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung.

       

      Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis.

       



      KnutKnutsen

       

       

      Werden die Altverträge gekündigt? Oder einfach nicht weiter automatisch verlängert?  

       

      Einfach nicht automatisch verlängern geht nicht. Widerspricht dem gültigen Vertrag.

      "Verträge dich nicht vertragsgemäß gekündigt werden, verlängern sich automatisch um ein weiteres Jahr".

       Demzufolge müßten sie gekündigt werden. (Vertragsbestandteil)

       

      KnutKnutsen

      Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum < > abgeschaltet. Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum. Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben. Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar. Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung. Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis.

       

       

      Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum <<Datum>> abgeschaltet.

      Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum.

      Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben.

       

      Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar.

       

      Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung.

       

      Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis.

       

      KnutKnutsen

       

       

      Eine verständliche Aussage wäre: Das alte Entertain wird zum <<Datum>> abgeschaltet.

      Altverträge werden nicht weiter automatisch verlängert und enden mit ihrem Ablaufdatum.

      Wer Entertain auch in Zukunft nutzen will muss bis zu diesem Datum gewechselt haben.

       

      Das (oder zumind. ähnlich) wäre mit einer Kündigung gleich zu setzen und denkbar.

       

      Eine Aussage wie: Entertain wird am xx.xx.xxxx abgeschaltet. Daher können wir ihnen ab diesem Datum kein Entertain in der alten Form mehr anbieten sie haben die Möglichkeit zu wechseln oder das Recht auf eine Sonderkündigung.

       

      Auch das wäre denkbar, aber rechtlich auf sehr dünnes Eis.

       




      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      KnutKnutsen

      Diese Woche kam der Hinweis, dass die alte Plattform ab April abgeschaltet wird sogar mit der Post.

      Diese Woche kam der Hinweis, dass die alte Plattform ab April abgeschaltet wird sogar mit der Post.

      KnutKnutsen

      Diese Woche kam der Hinweis, dass die alte Plattform ab April abgeschaltet wird sogar mit der Post.


      Ich habe sie ebenfalls erhalten, dagegen mir ist kein Hinweis von Seiten meines MR 303 bekannt.

       

      @Sabine J.: Jedenfalls bin ich dafür, dass dieser Thread angepinnt wird, bis der letzte Entertain-Alt-Vertrag umgestellt oder abgeschaltet ist.

      Uneingeloggter Nutzer

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Jahren

      Hallo @juergen3004, hallo zusammen,

      endlich habe ich Antwort bekommen, die ich auch mit euch teilen möchten.

      Es wurde mir zwar kein genauer Zeitraum genannt, wie lang die Migrationsphase geht, aber ich habe die Info bekommen, dass ab April unsere Kunden sukzessive auf das neue TV Produkt umgestellt werden. Hierzu werden wir individuell, rechtzeitig und umfassend informieren.

      Ich hoffe, dass euch die Info beruhigt, dass wir wirklich jeden Kunden individuell betrachten, um auch die bestehenden Verträge zu berücksichtigen.

      Ich wünsche euch ein schönes Wochenende.

      Viele Grüße
      Sabine J.

      1

      Antwort

      von

      vor 7 Jahren

      Hallo @Sabine J.,

      vielen Dank für deine offizielle Rückmeldung.

      Uneingeloggter Nutzer

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