Gelöst

Erwachsenen PIN

vor 8 Jahren

Wollte einen Erwachsenen PIN ,aber da mein Mann und ich zusammen ein Kundenkonto haben kann ich keinen Zugriff auf den direkten ID Pass nicht zugreifen.

Welche Möglichkeit gibt es

 

689

7

    • vor 8 Jahren

      Es darf entweder nur Sie oder Ihr Mann Vertragspartner sein.

      5

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Die Telekom braucht dafür kein Grund anzugeben, a wenn es dir nicht gefällt.
      Eigentlich darf bei den Privatkunden ohnehin schon seit langem nur noch eine Person Vertragspartner sein.

      Wenn einfach ein zweiter Name in dem Vornamen rein geschrieben wird, ist das natürlich weiterhin falsch.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      CyberSW

      Die Telekom braucht dafür kein Grund anzugeben, a wenn es dir nicht gefällt.

      Die Telekom braucht dafür kein Grund anzugeben, a wenn es dir nicht gefällt.
      CyberSW
      Die Telekom braucht dafür kein Grund anzugeben, a wenn es dir nicht gefällt.

      Du hast mich missverstanden.

      Mir ist das egal.

       

      Aber normalerweise beruft sich die Telekom doch bei solch hirnrissigen Regelungen auf irgend ein Gesetz oder Verordnung.

       

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Wie ich gestern erfahren habe,ist es ein zusätzlicher Schutz was vom Gesetzgeber verlangt wird.
      Das tolle ist ja das ab 23 Uhr man diesen Pin nicht mehr braucht bis morgens ca. 5 Uhr,weil der Gesetzgeber davon ausgeht das die lieben Kinderlein da im Bett sind und keine Filme ab 18 J. dann ansehen.

      Man hat ja bereits den Jugendschutz Pin von Videoload ,das sollte ja ausreichen

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Sonnenblume2,

      vielen Dank für deinen Beitrag. Eine ähnliche Anfrage findest du an folgender http://bit.ly/2sxsbZn Stelle.
      In der Tat ist es so, dass bei der Vergabe der Erwachsenen-Pin, nur ein Vertragspartner vorliegen darf.
      Der Grund dafür ist schnell erläutert: Um eine Erwachsenen-Pin ausreichend legitimieren zu können, muss der Abgleich mit dem Vertragspartner stattfinden. Eine eindeutige Identifikation ist die Basis einer jeden guten Legitimation. Sind zwei Personen Vertragspartner, leidet die Eindeutigkeit der Identifikation, denn es ist ja keine eindeutige Einzelperson zu bestimmen. Identifikationen erfordern ja eine natürliche Person und in diesem Falle sind es ja mehrere Personen die vorliegen.

      Für diesen konkreten Fall ist es also das Beste, wenn der tatsächliche Vertragspartner die Einrichtung der Erwachsenen-Pin vornimmt.

      Viele Grüße

      Jana K.

      0

      Uneingeloggter Nutzer

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      von

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