Gelöst
FYI: Neue MagentaTV One hebt das neue MagentaTV auf das nächste Level - ab 07.05.2024
vor 11 Monaten
hier nun auch die offizielle Medieninformation zur MagentaTV One (2.Gen):
Wichtig ist!
dass die MagentaTV One (2.Gen) nur mit MagentaTV 2.0 funktioniert.
Neue MagentaTV One hebt das neue MagentaTV auf das nächste Level
- Die neue Premium TV-Box MagentaTV One bietet noch mehr Komfort und Features.
- Neue Premium Fernbedienung überzeugt mit neuen sinnvollen Tasten und smarter Beleuchtung.
- Gekennzeichnet mit dem #GreenMagenta Label für nachhaltige Hardware und Verpackung.
Quelle:
https://www.telekom.com/de/medien/medieninformationen/detail/premium-tv-box-magentatv-one-1065438
Nachtrag 07.052024:
unter
https://www.telekom.de/zuhause/geraete-und-zubehoer/media-receiver
Ist die One 2.Gen. aufgeführt allerdings ist der weiterführende Link noch fehlerhaft und oben wird noch die alte One angezeigt
Außerdem wird die Alte One nicht mehr angeboten.
Im Telekom Erleben Kundencenter.
https://www.telekom.de/erleben/kundencenter/shop/produkt/magentatv-one-2-generation
wird die MagentaTV One (2. Gen)
In den ersten 9 Monaten für 0 €, danach 5 € mtl. angeboten.
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Akzeptierte Lösung
Sherlocka
akzeptiert von
Sherlocka
vor 11 Monaten
Wer sich für das Gerät interessiert, es ggf bestellen möchte:
Link zur Vermarktungsseite der
MagentaTV ONE (2. Gen.)
https://www.telekom.de/magenta-tv/geraete/magenta-tv-one
Abhängig davon, ob man MagentaTV neu abschließt (ein Gerät günstiger) oder nicht, scheint es derzeit verschiedene Preise zu geben.
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21 ältere Kommentare laden
RoadrunnerDD
Antwort
von
Sherlocka
vor 11 Monaten
Wettbewerbsrechtler und Verbraucherschützer
Du hast die BNetzA , Deinen Anwalt und den Papst vergessen.
Ich klink mich jetzt hier aus ...
*kopfschüttel*
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Kleiner_starker_Kaffee
Antwort
von
Sherlocka
vor 11 Monaten
Du hast die BNetzA , Deinen Anwalt und den Papst vergessen.
Die braucht’s dazu nicht 🙄
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RoadrunnerDD
Antwort
von
Sherlocka
vor 11 Monaten
Das Gesetz kennt deine Ausreden nicht.
Du kennst die Gesetze auswendig?
Übrigens, Streik kann betrieblich als höhere Gewalt gelten ... ach lassen wir das, das ist doch sinnlos hier grade
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Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
Sherlocka