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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Keine BL Spiele mehr bei Entertain Premium?
vor 17 Jahren
Gehe ich recht in der Annahme, dass man als Entertain Premium Kunde keine Bundesliga Spiele mehr bekommt?
Außer man holt sich dieses Liga Total natürlich...
Müsste man über solche Änderungen nicht eigentlich schriftlich informiert werden?
Außer man holt sich dieses Liga Total natürlich...
Müsste man über solche Änderungen nicht eigentlich schriftlich informiert werden?
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vor 17 Jahren
2.) Auch im Kleingedruckten war dazu nichts zu lesen
3.) T-Home verfügt weiterhin über die Rechte der BuLi und produziert sie sogar selber. Ergo: Es gibt keinen Grund diese Leistung wegfallen zu lassen da das Produkt verfügbar ist
Meine Empfehlung: Auf Vertragserfüllung bestehen!
Mac_
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vor 17 Jahren
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vor 17 Jahren
Eine WERBUNG ist eben kein Vertrag. Du bekommst genau die Leistung die du unterschrieben hast und da steht leider nix von den Freispielen.
Eine WERBUNG ist eben kein Vertrag. Du bekommst genau die Leistung die du unterschrieben hast und da steht leider nix von den Freispielen.
Hi Commander_Keen,
das ist zunaechst mal richtig.
Aber es gibt auch sogenannte "Irrefuehrende Werbung". Das ist insbesondere wichtig, wenn man sich durch Angaben in der Werbung dazu entschliesst, einen Vertrag einzugehen.
OK, man sollte auch die AGB und die Leistungsbeschreibung durchlesen. Aber bei allem Respekt, wer macht das schon bei bzw. vor Vertragsabschluss. Im guten Glauben an die Telekom (bzw. T-Home) und den beworbenen Leistungen unterschreibt man mehr oder weniger blind.
Musst bei Google nur mal nach "Irrefuehrende Werbung" suchen. http://www.google.com/search?q=irrefuehrende+werbung&hl=de&btnG=Google+Search
Schon in den ersten drei oder vier Treffern steht so einiges Nachdenkliche drin.
Zum Beispiel das:
Der Begriff der Irreführung Grundsätzlich ist der Tatbestand der Irreführung erfüllt, wenn die Werbeaussage objektiv von der Wahrheit abweicht. Dazu bestehen folgende Ausnahmen bzw. spezifische Ausgestaltungen des Rechts der irreführenden Werbung: Auszugehen ist von dem subjektiven Empfängerhorizont des Verbrauchers. Danach kann eine Werbeaussage auch dann irreführend sein, wenn sie objektiv wahr ist, bei dem Verbraucher jedoch eine andere Vorstellung erweckt. Andererseits kann eine objektiv unwahre Werbeaussage nicht irreführend sein, wenn sie vom Verbraucher als objektiv unwahr erkannt wird.
Der Begriff der Irreführung
Grundsätzlich ist der Tatbestand der Irreführung erfüllt, wenn die Werbeaussage objektiv von der Wahrheit abweicht. Dazu bestehen folgende Ausnahmen bzw. spezifische Ausgestaltungen des Rechts der irreführenden Werbung:
Auszugehen ist von dem subjektiven Empfängerhorizont des Verbrauchers. Danach kann eine Werbeaussage auch dann irreführend sein, wenn sie objektiv wahr ist, bei dem Verbraucher jedoch eine andere Vorstellung erweckt. Andererseits kann eine objektiv unwahre Werbeaussage nicht irreführend sein, wenn sie vom Verbraucher als objektiv unwahr erkannt wird.
Gruesse,
Juergen
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vor 17 Jahren
Eine WERBUNG ist eben kein Vertrag. Du bekommst genau die Leistung die du unterschrieben hast und da steht leider nix von den Freispielen.
Eine WERBUNG ist eben kein Vertrag. Du bekommst genau die Leistung die du unterschrieben hast und da steht leider nix von den Freispielen.
Ich hab bei der Telekom schon seit Ewigkeiten nichts mehr unterschreiben müssen. Ich geh halt rein, einer der T-Commer stellt mir mit Hilfe eine Flyers vor, was angeboten wird, und ich sag dann ggf. jo, machen wir. Ich hab den Flyer und das gesprochene Wort, das ist meine Leistungsbeschreibung, der Rest ist schnuppe.
Wenn dann ein Teil wegfällt, steht mir selbstverständlich zumindest ein Sonderkündigungsrecht zu. Hier auf Vertragserfüllung zu pochen hat sicher wenig Sinn.
Warum man in diesem Fall nun die guten Sitten ignoriert, Kunden nicht informiert und versucht das Kündigungsrecht zu umgehen, ist mir rätselhaft. Um es klar zu sagen, dies gab mir weit mehr Anlass über eine Kündigung nachzudenken, als der Wegfall der Spiele. Aber was solls, man kann sich immer irgendwie wieder einigen.
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vor 17 Jahren
Kommunikation ist gleich Null, meistens erst dann wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Leider interessiert das außer den armen Hotlinern oder hier dem THT recht wenig. Das Management ist nur darauf Bedacht die Aktioniere mit Dividenden ruhigzustellen...
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vor 17 Jahren
Aktionäre...
hier fehlt die Edit-Funktion 😄
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vor 17 Jahren
Hallo m.schauber,
Gehe ich recht in der Annahme, dass man als Entertain Premium Kunde keine Bundesliga Spiele mehr bekommt?
keine Bundesliga Spiele mehr bekommt?
Das ist richtig, mit dem Start unseres LIGA total! Angebotes, werden die
bisher in Entertain Premium enthaltenen zwei Live-Bundesligaspiele zu
Beginn der Bundesliga 2009/10 nicht mehr angeboten.
Müsste man über solche Änderungen nicht eigentlich schriftlich informiert werden?
informiert werden?
Da es sich hierbei um keine Vertragsänderung handelt ist das nicht
notwendig. Rein rechtlich gibt es keinen dauerhaften Anspruch auf
kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungen, siehe Absatz 1 der
Leistungsbeschreibung.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr T-Home-Team
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http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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vor 17 Jahren
Käufer einer Zigarettenschachtel................: Sauerstoff-Revitalisierung erworben?
Softwareanwender.........................................: Anspruch auf fehlerfreies Programm?
Kunde der Telekommunikationsbranche.: Was darf hier erwartet werden?
Man muss wohl realistisch bleiben. Eine Menge Mitarbeiter in der Hotline, im Marketing und im schlimmsten Fall auch auf Leitungsebene sind in Produktdetails nicht informiert. Beispiel: Im Entertain-Newsletter wird schon wieder eine HDTV-Ausstrahlung der 2. Bundeslga zugesichert. Weiterhin gab es offensichtlich eine Übung, bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig anzugeben.
Konkret: Es wurde vergessen, die Inklusiv-Bundesligaspiele als befristete Zugabe zu bezeichnen.
Das wird nicht alles böse Absicht sein und erfolgt sicher in Unkenntnis bestimmter Regelungen. Idealerweise sollte es bei Vertragsabschluss daher eine Risikoaufklärung geben:
"Die Bundesministerin für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz warnt:
Vorsicht! Vertragsabschlüsse mit Telekommunikationsfirmen können zu Leistungen führen, die nicht mit Werbeaussagen übereinstimmt. Schon gar nicht dauerhaft. Halten Sie Vertragslaufzeiten kurz und seien Sie getröstet – das Marktumfeld ist im Zweifel auch nicht verlässlicher."
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vor 17 Jahren
... Das ist richtig, mit dem Start unseres LIGA total! Angebotes, werden die bisher in Entertain Premium enthaltenen zwei Live-Bundesligaspiele zu Beginn der Bundesliga 2009/10 nicht mehr angeboten. ... Da es sich hierbei um keine Vertragsänderung handelt ist das nicht notwendig. Rein rechtlich gibt es keinen dauerhaften Anspruch auf kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungen, siehe Absatz 1 der Leistungsbeschreibung. ...
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Das ist richtig, mit dem Start unseres LIGA total! Angebotes, werden die
bisher in Entertain Premium enthaltenen zwei Live-Bundesligaspiele zu
Beginn der Bundesliga 2009/10 nicht mehr angeboten.
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Da es sich hierbei um keine Vertragsänderung handelt ist das nicht
notwendig. Rein rechtlich gibt es keinen dauerhaften Anspruch auf
kostenlos zur Verfügung gestellte Leistungen, siehe Absatz 1 der
Leistungsbeschreibung.
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Das sehen ich und die Masse der geprellten Entertain Premium Kunden allerdings völlig differenziert. Bei meinem Abschluss war diese Leistung Vertragsbestandteil, alle Belege und Unterlagen, sowie ein Ausdruck Ihrer FaQ's, in dem sie die Frage nach der Auswahl der gezeigten Spiele beantworten, sprechen hier eine eindeutige Sprache.
Und von der ständigen Wiederholung wird Ihre Unwahrheit auch nicht wahrer.
Da diese Angelegenheit ja nun doch den Rechtsweg zur Klärung geht - lassen Sie uns gegebenfalls nach richterlichem Urteil weiterdiskutieren.
Mac_
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vor 17 Jahren
Und jetzt: "Aussagen der Werbung seien keine Vertragsbestandteil."
Da sing ich doch "IHR KÖNNT NACH HAUSE GEHN" auch die 21 Monate gehen vorbei.
Jürgen
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