Hallo,
ich habe Big TV für 3 Monate kostenlos und der Zeitraum geht bis Ende Februar. Ich habe, um die Kündigungsfrist einzuhalten, am 13.02. Big TV gekündigt. Der Dienst sollte aber noch, wie von der Telekom angepriesen, bis Ende Februar kostenlos zur Verfügung stehen. Leider wurde Big TV gleich am 13.02. auch abgestellt, aber das war nicht meine Absicht. Ich wollte nur die Kündigung aussprechen, damit ich die Kündigungsfrist einhalte. Natürlich sollte Big TV noch bis Ende Februar empfangbar sein. Warum sollte ich den Dienst vorzeitig nicht mehr empfangen wollen? Bitte könnten Sie mir den Dienst wieder bis zum ursprünglich vorgesehenen Ende des 3-monatigen kostenlosen Zeitraums freischalten?
vor 8 Jahren
Auch dir ein freundliches Hallo @entertrain,
den Zusammenhang versteh´ ich jetzt nicht?
Du kündigst BigTV, weil du es wohl nicht haben möchtest! Jetzt soll es wieder geschaltet werden? ...weil es kostenfrei ist? Macht doch keinen Sinn!
schönen Grüße
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Hallo.
Doch, macht meiner Ansicht nach schon Sinn.
Wenn ich eine Sache 3 Monate kostenlos testen kann aber innerhalb dieser Zeit kündigen muss um nicht in ein Abo zu geraten sollten die 3 Monate auch genutzt werden können.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Falls Du online die Kündigung durchgeführt hast, konntest Du doch den Tag der Ausführung der Kündigung als Wunschtermin einstellen. Wenn Du das Datum nicht gändert hast, wird automatisch der Tag der Kündigung auch als Wunschtermin genommen. Dementsprechend wird das System BIG TV direkt abgeschaltet haben.
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ich habe online gekündigt und da stand "Wunschtermin zur Bereitstellung". Ich habe das als Termin für meine Kündigung verstanden und nicht als Termin für die Abschaltung des Dienstes. Wenn ich ein Zeitschriften-Abo kündige, dann ist der Kündigungszeitpunkt relevant. Das Abo läuft dann zum nächstmöglichen Zeitpunkt ab. Und so habe ich es bei der Online-Kündigung von Big TV auch verstanden.
Wenn da stehen würde "Geben Sie bitte den Termin an, an dem der Dienst abgeschaltet werden soll", dann hätte ich das auch richtig verstanden. Aber "Wunschtermin für Bereitstellung" ist für mich keine eindeutige Beschreibung. So habe ich 17 Tage vor Ablauf der kostenlosen 3 Monate Big TV nicht mehr. Obwohl ich dieses Wochenende Sport1 US anschauen wollte und auch alle meine Aufnahmen, die ich von Big-TV-Sendern aufgenommen habe, nicht mehr abrufbar. Alles wegen der nicht eindeutigen Beschreibung im Kündigungs-Formular
vor 8 Jahren
Hallo @entertrain,
die Mindestvertragslaufzeit von BigTV beträgt einen Monat.
Anschl. lässt sich das Paket online jederzeit kündigen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob das Paket 3 Monate kostenfrei gebucht wurde.
Denn diese 3 Monate ist das Paket für Sie kostenfrei, aber es ist kein Abo und Sie müssen das Paket auch nicht 3 Monate voll testen.
Daher ist es direkt gekündigt worden.
An der Stelle will ich aber fünfe mal gerade sein lassen.
Tragen Sie mir hier in Ihrem Communityprofil Ihre Kundendaten ein.
Ich schau mal, dass ich das Paket bis zum Ende des Monats für Sie gebucht bekomme.
Viele Grüße
Jan Ki.
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Antwort
von
vor 8 Jahren
Ja, das würde ich gerne bestätigt haben, daß ich dann nicht zahlen muss, sondern bis zum 02.03. noch den kostenlosen Empfang habe und danach (nach der Abschaltung) dann keine weiteren Kosten anfallen.
Könnten Sie mir das bitte netterweise nochmal bestätigen?
Antwort
von
vor 8 Jahren
Ok, ich habe jetzt per mail eine Bestätigung, daß der Empfang wieder freigeschaltet und zum 02.03. gekündigt wurde. Für mich würden dafür keine Kosten entstehen.
Danke an die involvierten Telekom-Mitarbeiter!

Antwort
von
vor 8 Jahren
mit dem Satz ist gemeint, das BigTV nun wieder aktiv ist und das eben kostenfrei.
Wäre ein wenig vermessen gewesen, wenn ich das nun kostenpflichtig eingestellt hätte, oder?
Dann hätte @entertrain es auch selbst wieder über den Mediareceiver oder im Kundencenter buchen können.
Zudem habe zum 2. März die Kündigung für das Paket direkt mit eingestellt (da dies @entertrain ursprünglicher Plan war).
Wenn BigTV dann dennoch weiter genutzt werden soll, lässt sich die Kündigung ja fix wieder rausnehmen.
Alternativ bucht man es sich dann erneut.
Viele Grüße
Jan Ki.