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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?Kündigung meines TV-Anschlusses wurde ignoriert!
vor einem Monat
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
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vor einem Monat
Kündigung meines TV-Anschlusses p
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
@aspis
Das gibt es nicht !
Welchen konkreten Tarif hast du gekündigt ?
Hier kann dir nur ein Teamie helfen.
Warte hier auf ein Teamie -> @Telekom hilft Team
Bitte das Profil ausfüllen mit Rückrufnummer, falls nicht schon geschehen.
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vor einem Monat
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Dann ist der aus der MVD raus.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen.
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Verlangen kann man viel, (Rückzahlungen erfolgen erst nach Kündgung)
ist Magenta-TV einzel gebucht oder Vertragsbestandsteil?
(Vertragsbestandsteile kann man nicht kündigen, man muß eine Vertragsänderung machen (Neue MVD).
Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Und was hat jetzt Mobilfunkvertrag mit Festnetzanschluß zu tun?
1
von
vor einem Monat
Die Intelligenz ist halt nur künstlich ;-)
Uneingeloggter Nutzer
von
vor einem Monat
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Nein, das ist keine Bindung, sondern dein nächstmöglicher Termin zu dem du kündigen kannst. Morgen steht da der 30.06..
Wenn du einen Vertrag hast Magenta zuhause xx mit Magenta TV, dann kannst du den TV-Anteil nicht einzeln kündigen, du musst einen Tarifwechsel machen.
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vor einem Monat
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Du merkst schon, dass das zwei völlig verschiedene Dinge sind?
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vor einem Monat
Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
was sagt die damalige Bestätigung zur Laufzeit, ist es bei Umzug ein neuer Vertrag geworden ?
Welche aktuelle Laufzeit steht auf der Rechnung ?
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vor einem Monat
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt.
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Die Telekom hat keine Emailadresse für eine Kündigung wirksam einzureichen, daher:
Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Weiterhin:
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der
27. November 2023.
Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht.
Verbraucherzentrale :
>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von
maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<
Telekom:
>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<
Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.
Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.
Morgen steht dort 30. Juni 2026, Verträge sind nach der Mindestlaufzeit täglich mit einer Frist von einem Monat kündbar.
Da Deine Kündigung, wie oben genannt, nie jemand erreicht hat, gibt es keine wirksame Kündigung. Außerdem stellt sich die Frage, warum Du jetzt damit kommst und glaubst, dass Du Rückwirkend etwas zurückbekommst. Als Leergeld abstempeln und jetzt frist- und formgerecht zu in einem Monat kündigen und gut ists.
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vor einem Monat
Sorry, Beitrag war doppelt, warum auch immer.
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vor einem Monat
Guten Morgen @aspis und danke für Ihren Beitrag.
Gerne werfe ich einen Blick auf Ihren Vertrag und schaue nach dem Grund, warum Ihre Kündigung des TV-Paketes nicht bearbeitet wurde. Hinterlegen Sie dafür bitte Ihre Kundendaten in Ihrem Profil und nennen mir ein Zeitfenster, wann ich zwecks Authentifikation anrufen darf.
Sonnige Grüße
Katja
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3
von
vor einem Monat
Guten Tag Katja,
das ist nicht mehr notwendig. Eine Kündigung des von Ihnen genannten Pakets lief bei jedem Versuch ins Leere. Außerdem habe ich - wie hier einige Leute mir zu sagen versuchten - keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass ich meinen gesamten Vertrag incl. TV nur zusammen kündigen kann. Und - obwohl eine Kündigung per Email rechtmäßig ist, habe ich dafür keine Adresse der Telekom gefunden, sondern musste mein Anliegen über den Kontakt-Button loswerden.
Gut, ich bin jetzt schlauer und werde kündigen wie es sich gehört. Auch den seit gut 3 Jahren verspochenen Glasfaseranschluss. Aus der Nummer bin ich jetzt raus.
Bitte nicht persönlich nehmen!
Freundliche Grüße,
aspis.
0
von
vor einem Monat
Aus der Nummer bin ich jetzt raus.
Guten Tag Katja,
das ist nicht mehr notwendig. Eine Kündigung des von Ihnen genannten Pakets lief bei jedem Versuch ins Leere. Außerdem habe ich - wie hier einige Leute mir zu sagen versuchten - keinerlei Hinweis darauf gefunden, dass ich meinen gesamten Vertrag incl. TV nur zusammen kündigen kann. Und - obwohl eine Kündigung per Email rechtmäßig ist, habe ich dafür keine Adresse der Telekom gefunden, sondern musste mein Anliegen über den Kontakt-Button loswerden.
Gut, ich bin jetzt schlauer und werde kündigen wie es sich gehört. Auch den seit gut 3 Jahren verspochenen Glasfaseranschluss. Aus der Nummer bin ich jetzt raus.
Bitte nicht persönlich nehmen!
Freundliche Grüße,
aspis.
Schade, das hätte sich sicher in einem kurzen Telefonat mit @Katja M. alles klären lassen.
Überlege es Dir nochmal, Du hast nichts zu verlieren.
0
von
vor einem Monat
Guten Abend @aspis,
Danke für deine ehrliche Rückmeldung.
Ich kann deinen Ärger gut nachvollziehen und möchte mich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigen.🙏
Es wäre wirklich schade, wenn sich unsere Wege nun trennen. Ich möchte mich gerne um eine Lösung für dich kümmern.
Wenn du das nicht mehr möchtest, habe ich dafür Verständnis. Ich würde mich jedoch freuen, wenn du nochmal darüber nachdenkst und dich vielleicht auf ein kurzes Gespräch einlässt.🙏
Ich wünsche dir noch einen schönen Abend.❣️
Liebe Grüße
Cheyenne
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