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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Kündigung meines TV-Anschlusses wurde ignoriert!

vor 35 Minuten

Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

27. November 2023.

Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

Verbraucherzentrale :

>Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von 

maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<

Telekom:

>Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.

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Gelöschter Nutzer

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    • vor 23 Minuten

      aspis

      Kündigung meines TV-Anschlusses p

      Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

      27. November 2023.

      Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

      Verbraucherzentrale :

      >Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von 

      maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<

      Telekom:

      >Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

      Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

      Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.

      aspis

      Kündigung meines TV-Anschlusses p

      @aspis 

      Das gibt es nicht !

      Welchen konkreten Tarif hast du gekündigt ?

      Hier kann dir nur ein Teamie helfen.

      Warte hier auf ein Teamie  -> @Telekom hilft Team

      Bitte das Profil ausfüllen mit Rückrufnummer, falls nicht schon geschehen.

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    • vor 22 Minuten

      aspis

      Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

      27. November 2023.

      Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

      27. November 2023.

      Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

      Verbraucherzentrale :

      >Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von 

      maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<

      Telekom:

      >Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

      Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

      Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.

      aspis

      Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

      27. November 2023.

      Dann ist der aus der MVD raus.

      aspis

      Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen.

      Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

      27. November 2023.

      Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

      Verbraucherzentrale :

      >Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von 

      maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<

      Telekom:

      >Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

      Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

      Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.

      aspis

      Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen.

      Verlangen kann man viel, (Rückzahlungen erfolgen erst nach Kündgung)

      ist Magenta-TV einzel gebucht oder Vertragsbestandsteil?

      (Vertragsbestandsteile kann man nicht kündigen, man muß eine Vertragsänderung machen (Neue MVD).

      aspis

      Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

      Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

      Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

      27. November 2023.

      Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

      Verbraucherzentrale :

      >Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von 

      maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<

      Telekom:

      >Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

      Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

      Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.

      aspis

      Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

      Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

      Und was hat jetzt Mobilfunkvertrag mit Festnetzanschluß zu tun?

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      von

      vor 17 Minuten

      Die Intelligenz ist halt nur künstlich ;-)

      Uneingeloggter Nutzer

      von

    • vor 6 Minuten

      aspis

      Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

      Am 14. September 2025 um 19:19 Uhr habe ich die Kündigung meines TV-Anschlusses per Kontaktmail abgeschickt. Bis jetzt hat sich die Telekom nicht gerührt. Vertragsbeginn ist der

      27. November 2023.

      Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

      Verbraucherzentrale :

      >Ein Telekom-Vertrag darf bei Neuabschluss eine Mindestlaufzeit von 

      maximal 24 Monaten haben. Nach Ablauf dieser Frist ist der Vertrag nicht mehr bindend: Er läuft unbefristet weiter und ist jederzeit mit einer Frist von einem Monat kündbar.<

      Telekom:

      >Bei der aktiven Verlängerung des Vertrags um ein neues Smartphone oder einen neuen Tarif beginnt die Mindestlaufzeit erneut für 24 Monate. Die Restlaufzeit eines alten Vertrags darf dabei laut aktuellen Bestimmungen nicht mehr auf die neue Laufzeit aufgeschlagen werden.<

      Genau das ist aber in meinem Fall passiert! Ich bin Bestandskundin, habe nach Umzug in meinen neuen Wohnort in Thüringen im März 2023 zeitnah wieder einen Telekom-Anschluss genutzt.

      Ich verlange die Kündigung auf November 2025 anzuerkennen und die zuviel gezahlten Beträge an mich zurück zu zahlen. Magenta-TV konnte ich ohnehin nicht zufriedenstellend nutzen, trotz meines selbst gekauften Zusatzgerätes war der Fernseher länger mit Updates etc. beschäftigt, dass ich mich mit Internet-TV und Mediatheken begnügt habe.

      aspis

      Jetzt sehe ich in meinen Vertragsdetails, dass die Bindung bis 29. Juni 2026 besteht. 

      Nein, das ist keine Bindung, sondern dein nächstmöglicher Termin zu dem du kündigen kannst. Morgen steht da der 30.06..

      Wenn du einen Vertrag hast Magenta zuhause xx mit Magenta TV, dann kannst du den TV-Anteil nicht einzeln kündigen, du musst einen Tarifwechsel machen.

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    Uneingeloggter Nutzer

    von

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