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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Gelöst

MagentaTV One gerät bei DSL Vertrag mitgebucht aber zurückgeben

vor 7 Monaten

Hallo,

ich habe bei meinem DSL Vertrag einen MagentaTV One für 5 Euro mitgebucht. Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte. Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück? Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 7 Monaten

      DynamicBit

      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
      DynamicBit
      Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?

      Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,

       

      12 Monate MVLZ , danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.

       

      Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an

       

      Beispiel

      Zb Rest noch 11 Monate,  je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€

       

       

      Nachtrag

      Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken

       

      https://www.telekom.de/hilfe/retoure/

       

       

       

      Zzgl Korrektur laut @Ludwig II 

       

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      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Marcel2605

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
      Marcel2605
      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Muss natürlich heißen:

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.

      Antwort

      von

      vor 7 Monaten

      Ludwig II

      Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Muss natürlich heißen: Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.

      Marcel2605

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
      Marcel2605
      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Muss natürlich heißen:

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.

      Ludwig II
      Marcel2605

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
      Marcel2605
      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.

      Muss natürlich heißen:

      Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.


       

      Danke @Ludwig II 

       

      Verschrieben. Meinte ich auch so, hab ich angepasst

      Gruß Marcel

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

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