A notice:
This content was created for MagentaTV and may not be valid for MagentaTV 2.0.
How do I find out which MagentaTV version I have?Solved
MagentaTV One gerät bei DSL Vertrag mitgebucht aber zurückgeben
7 months ago
Hallo,
ich habe bei meinem DSL Vertrag einen MagentaTV One für 5 Euro mitgebucht. Der Vertreter (Haustürgeschäft) sagte mir aber das ich das Gerät auch zurückgeben kann wenn ich mich dagegen entscheiden sollte. Wie gebe ich dieses Gerät nun zurück? Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
258
16
This could help you too
1406
0
9
417
0
5
You might also be interested in
Request purchasing advice
Fill out our online contact form quickly and easily so that we can advise you personally in a timely manner.
View offers
Informieren Sie sich über unsere aktuellen TV-Angebote.
Accepted Solution
accepted by
7 months ago
Muss ich die 5 Euro weiterhin zahlen?
Wenn die Frist um ist (14 Tage) ja,
12 Monate MVLZ , danach jederzeit mit Frist von 6 Tagen kündbar.
Wenn du vorzeitig raus willst, fällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an
Beispiel
Zb Rest noch 11 Monate, je 5€, wären 55€ , davon 50% = Schadenersatz 22,50€
Nachtrag
Falls die Frist von 14 Tagen noch nicht abgelaufen ist, einfach zurück schicken
https://www.telekom.de/hilfe/retoure/
Zzgl Korrektur laut @Ludwig II
2
Answer
from
7 months ago
Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
Muss natürlich heißen:
Wenn du vorzeitig rtaus willst,
entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.Answer
from
7 months ago
Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Marcel2605 Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit. Muss natürlich heißen: Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.
Wenn du vorzeitig rtaus willst, entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit.
Muss natürlich heißen:
Wenn du vorzeitig rtaus willst,
entfällt ein Schadenersatz von 50% der Restlaufzeit an.Danke @Ludwig II
Verschrieben. Meinte ich auch so, hab ich angepasst
Gruß Marcel
Unlogged in user
Answer
from