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Wie finde ich heraus, welches MagentaTV ich nutze?

Sendung freischalten - PIN Abfrage - Schikane

vor 18 Jahren

Hallo mein Name ist Moritz! Ich nutze das "Entertain Premium VDSL50 Universal" Paket und bin über nachfolgengende Problematik beim IPTV schockiert und sehr verärgert:

Der Jugendschutz für 16 und 18 Jahre lässt sich in den Einstellungen nicht standardmäßig deaktivieren.

In meinem Haushalt leben keine Personen unter 18 Jahre. Die ständigen Aufforderungen zur Freischaltung von TV Inhalten via PIN -Eingabe sind unzumutbar. Ich finde es eine reine Schikane, mir die Möglichkeit zu nehmen (wohlbemerkt nach PIN -Eingabe) sämtliche Altersbeschränkungen standartmäßig zu deaktivieren. Dafür gibt es keine Rechtfertigung, weder ein EU-Gesetzt noch der Jugendschutz. Dass es diese Einstellungen gibt, befürworte ich - jedoch nicht, dass diese standardmäßig erzwungen ist. Letztendlich macht es für den Jugendschutz/ EU-Gesetz keinen Unterschied, ob ich mit einmaliger PIN -Eingabe bestätige, dass ich über 18 Jahre alt bin und dies auch standartmäßig einstellen möchte oder ob ich bei jedem Sender bzw. TV Inhalt mit Kennzeichnung FSK 16/18 den PIN extra eingeben muss.

Deshalb fordere ich T-Home bzw. die Telekom dazu auf, umgehend die Möglichkeit zu schaffen, die Altersbeschränkungen standardmäßig deaktivieren zu können.

Ein jeder der der gleichen Meinung ist bzw. den gleichen Wunsch hat, sei dazu eingeladen, dies hier mit einem Eintrag kund zu tun.

DANKE ... MfG Moritz

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Letzte Aktivität

vor 17 Jahren

von

Gelöschter Nutzer

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    • vor 17 Jahren

      T-Online-Team schrieb:
      --------------------------------------------------------------------------------
      >  
      > Sehr geehrte Kundin,
      > sehr geehrter Kunde,
      >
      > "DerEineDa" (Nickname) schrieb:
      >
      > >> Eine Deaktivierung der
      > >> Abfrage bei FSK16/18 ist dagegen auszuschließen, weil dies sonst ein
      > >> Verstoß gegen die "Satzung zur Gewährleistung des Jugendschutzes in
      > >> digital verbreiteten privaten Fernsehangeboten" (zu finden unter
      > >> http://www.kjm-online.de/public/kjm/downloads/jss_0104.pdf) darstellte.
      >
      > > Gerade mal durchgelesen. Diese Satzung sagt im Grunde genau das, was
      > > ich auch gesagt und verlinkt habe. Das TOT versteht den Text
      > > offensichtlich falsch. Und zwar scheint es so zu sein: Es steht in
      > > dieser Satzung bereits in §2 (Grundsatz), was diese Satzung umfasst.
      > > Und zwar ist dort nur von einer Vorsperrung die Rede, wenn die
      > > Sendeanstalten die Sendungen außerhalb der gesetzesmäßig
      > > vorgeschriebenen Sendezeiten (z.B. eben ab 16 Jahren zwischen 22 uhd 6
      > > Uhr) ausstrahlen.
      >
      > Genau. Eine Abfrage der T-Online PIN nach 22 Uhr (FSK 16) bzw. nach 23
      > Uhr (FSK 18) erfolgt nicht. Wir meinen also dasselbe.
      >
      > Mit freundlichen Grüßen
      > Ihr T-Online-Team
      >
      > --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
      > http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
      > --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---


      Richtig. Und da vor 22 Uhr auch keine Sendungen ab 16 oder ab 18 ausgestrahlt werden, entbehrt die Vorsperrung zu dieser Zeit auch jeder gesetzlichen Grundlage und ist eine reine Schikane seitens T-Online.

      Ich weiß nicht, wieso Sie dermaßen darauf fixiert sind, unwahre Informationen als Tatsachen darzustellen.

      0

      0

    • vor 17 Jahren

       
      Sehr geehrte Kundin,
      sehr geehrter Kunde,
      "DerEineDa" (Nickname) schrieb:
      >> Genau. Eine Abfrage der T-Online PIN nach 22 Uhr (FSK 16) bzw. nach 23
      >> Uhr (FSK 18) erfolgt nicht. Wir meinen also dasselbe.
      > Richtig. Und da vor 22 Uhr auch keine Sendungen ab 16 oder ab 18
      > ausgestrahlt werden,
      Das ist nicht richtig.
      > entbehrt die Vorsperrung zu dieser Zeit auch jeder
      > gesetzlichen Grundlage und ist eine reine Schikane seitens T-Online.
      Die Altersfreigabe ist Teil der Service-Informationen, die von den
      Sendern ausgestrahlt werden. Ausnahmegenehmigungen, die es einem Sender
      erlauben, z.B. eine (möglicherweise geschnittene Fassung einer)
      FSK-16-Sendung am Nachmittag auszustrahlen, werden hiervon bis dato
      leider nicht erfasst. Etwaige zeitliche Abweichungen zwischen den
      EPG -Daten, die ebenfalls von den Sendern stammen, und der tatsächlich
      laufenden Sendung können ebenfalls zu einer eigentlich unnötigen
      Anforderung der T-Online PIN führen.

      > Ich weiß nicht, wieso Sie dermaßen darauf fixiert sind, unwahre
      > Informationen als Tatsachen darzustellen.
      Wenn bei Ihnen die T-Online PIN häufig augenscheinlich ohne erkennbaren
      Grund abgefragt wird, dann senden Sie Ihre Fehlerbeschreibung bitte per
      E-Mail an support-entertain@telekom.de, damit die Ursache gegebenfalls
      untersucht werden kann. In der E-Mail sollten dabei folgende
      Informationen unbedingt enthalten sein:
      - T-Online Nummer:
      - Zeitpunkt der PIN -Abfrage(Datum/Uhrzeit):
      - Auf welchem Sender wurde die PIN abgefragt:
      - Wurde umgeschaltet:
      - (weitere Angaben, wie es Ihnen sinnvoll erscheint):
      Verwenden Sie als Betreff für Ihre E-Mail bitte "T-Online PIN -Abfrage
      erscheint ohne erkennbaren Grund".
      Mit freundlichen Grüßen
      Ihr T-Online-Team
      --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- --- ---
      http://forum.t-online.de/ -> Service-Foren
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