WOW Problem mit Kündigung

vor 9 Monaten

Guten Tag.

vorige Woche habe ich WOW über die Telekom gebucht, dann aber sofort wieder gekündigt über dieses Formular

https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/widerruf-eines-telekom-auftrags?samChecked=true

Der Eingang der Kündigung wurde auch per eMail bestätigt, seitdem geschah nichts mehr.

Jetzt habe ich bemerkt, dass dennoch WOW auf der Abrechnung für Juni erscheint.

Warum muss ich zahlen, obwohl ich gekündigt habe?

LG

Hans

286

21

  • vor 9 Monaten

    methu

    Warum muss ich zahlen, obwohl ich gekündigt habe?

    Warum muss ich zahlen, obwohl ich gekündigt habe?
    methu
    Warum muss ich zahlen, obwohl ich gekündigt habe?

    Weil die Kündigung noch nicht bearbeitet ist und es sicherlich auch eine Mindestlaufzeit gibt die du einhalten musst.

    0

  • vor 9 Monaten

    Die Bearbeitung eines Widerrufs dauert schon länger als eine Woche, rechne mit (mindestens ) zwei. 

    0

  • vor 9 Monaten

    @methu 

    Sie verzichten aktiv während der Bestellung auf das Widerrufsrecht.

    Zumindest ist die Seite die sie verlinkt haben, die für einen Widerruf. 🙂

    Den wird es hier, außer vielleicht aus Kulanz nicht geben.

    0

  • vor 9 Monaten

    methu

    Der Eingang der Kündigung wurde auch per eMail bestätigt,

    Der Eingang der Kündigung wurde auch per eMail bestätigt,
    methu
    Der Eingang der Kündigung wurde auch per eMail bestätigt,

    Eine Kündigung ist kein Widerruf.

    Was genau hast Du denn bekommen, eine Eingangsbestätigung für den Widerruf?

    1

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Danke für die Antwort

    Das ist der Text der Mail:

     

    Guten Tag Hans xxxx,

    wir haben Ihren Widerruf erhalten und kümmern uns so schnell wie möglich darum. Sie erhalten in den kommenden Tagen eine Antwort von uns.

    Bei Fragen oder Wünschen sind wir gern für Sie da.
    Schauen Sie doch einfach auf unsere Service-Seite: www.telekom.de/hilfe

    Freundliche Grüße
    Ihre Telekom

    ---------------------------------------------------------------------------------

     Die gesetzlichen Pflichtangaben finden Sie unter: www.telekom.de/pflichtangaben

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    Verzichtet man da tatsächlich auf einen Widerruf? Sowas ist eigentlich nur in seltenen Fällen möglich 🤔

     

    Kann da mal jemand ein Screenshot von machen? ich komm nicht in den Warenkorb weil falscher Tarif. 

    3

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @patrickn  schrieb:
    Verzichtet man da tatsächlich auf einen Widerruf? Sowas ist eigentlich nur in seltenen Fällen möglich

    Ja, man verzichtet in vielen Fällen wenn es um Streaming geht auf den Widerruf. Eigentlich auch völlig normal bei vielen Anbietern wie Netflix, Disney+ etc.

     

     

    @methu  schrieb:

    vorige Woche habe ich WOW über die Telekom gebucht, dann aber sofort wieder gekündigt über dieses Formular

    https://www.telekom.de/kontakt/e-mail-kontakt/festnetz/widerruf-eines-telekom-auftrags?samChecked=tr...

    Mist, jetzt erst gesehen dass der TE ja garnicht gekündigt hat sondern versucht hat nen Widerruf zu machen

    Hab nicht auf den Link geachtet

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    patrickn

    Verzichtet man da tatsächlich auf einen Widerruf?

    Verzichtet man da tatsächlich auf einen Widerruf?
    patrickn
    Verzichtet man da tatsächlich auf einen Widerruf?

    Ja, bei allen Streaming Diensten.

    Die Telekom ist da aber, wenn ich @Thunder99  richtig verstanden habe, kulant.

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

     

    Im Auftrag sieht es so aus:

    pamperlapescu_0-1718009415752.png

     


    Und laut BGB ist die Widerrufsfrist beendet, wenn der Dienstleistungsvertrag vor Beendigung der Widerrufsfrist aktiviert wird!

     

    Grüßle

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    Da fehlt für meine Begriffe aber der wichtige Satz: "ich verzichte ausdrücklich auf mein Widerrufsrecht." So kannte ich den Hinweis nämlich, das ist für mich aber kein Verzicht auf das Widerrufsrecht. 

     

    § 356/4/2 BGB

     

    "A - ausdrücklich zugestimmt hat, dass der Unternehmer mit der Erbringung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt"

     

    "C- seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass sein Widerrufsrecht mit vollständiger Vertragserfüllung durch den Unternehmer erlischt"

     

     

    Punkt A, Check. Punkt C fehlt für den Verzicht auf das Widerrufsrecht. Und das darf auch nicht versteckt irgendwo in irgendwelchen Texten sein, sondern eindeutig mittels checkbox bestätigt werden. 

     

    2

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    patrickn

    Punkt A, Check. Punkt C fehlt für den Verzicht auf das Widerrufsrecht. Und das darf auch nicht versteckt irgendwo in irgendwelchen Texten sein, sondern eindeutig mittels checkbox bestätigt werden.

    Punkt A, Check. Punkt C fehlt für den Verzicht auf das Widerrufsrecht. Und das darf auch nicht versteckt irgendwo in irgendwelchen Texten sein, sondern eindeutig mittels checkbox bestätigt werden. 
    patrickn
    Punkt A, Check. Punkt C fehlt für den Verzicht auf das Widerrufsrecht. Und das darf auch nicht versteckt irgendwo in irgendwelchen Texten sein, sondern eindeutig mittels checkbox bestätigt werden. 

    Kannst ja mal rechtlich dagegen vorgehen wenn du denkst dass es nicht korrekt ist Zwinkernd

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    Nicht nötig. 

    Ohne expliziten Verzicht auf das Widerrufsrecht, hat man schlicht ein Widerrufsrecht. 

     

    Der Verzicht fehlt hier. Siehe § 356/4/2 BGB. Ist nichts, was ich blöd daher laber; es steht so schlicht dort. 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    @patrickn 

    Sei versichert, die Telekom ist da voll im Bilde wie sich das verhält, die haben sogar ne komplette Abteilung die sich mit rechtlichen Dingen auseinandersetzt 😉

    0

  • vor 9 Monaten

    Wenn der Widerruf tatsächlich ausgeschlossen sein soll, was ich nicht glaube, sollten sie mal besser selbst das Gesetz lesen. 

     

    Man bestätigt lediglich die sofortige Aktivierung des Vertrags - das ist mitnichten einem Verzicht auf Widerruf gleichzusetzen. 

    Nur weil man etwas so interpretiert, stimmt es nicht. Somit gibt es ein Widerrufsrecht. 

    1

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @patrickn  schrieb:

    Wenn der Widerruf tatsächlich ausgeschlossen sein soll, was ich nicht glaube, sollten sie mal besser selbst das Gesetz lesen. 

     

    Ist er definitiv nicht 

    @patrickn  schrieb:

     

    Man bestätigt lediglich die sofortige Aktivierung des Vertrags - das ist mitnichten einem Verzicht auf Widerruf gleichzusetzen. 

    Nur weil man etwas so interpretiert, stimmt es nicht. Somit gibt es ein Widerrufsrecht.

    So ist es Korrekt 

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    patrickn

    Man bestätigt lediglich die sofortige Aktivierung des Vertrags - das ist mitnichten einem Verzicht auf Widerruf gleichzusetzen. Nur weil man etwas so interpretiert, stimmt es nicht. Somit gibt es ein Widerrufsrecht.

     

    Man bestätigt lediglich die sofortige Aktivierung des Vertrags - das ist mitnichten einem Verzicht auf Widerruf gleichzusetzen. 

    Nur weil man etwas so interpretiert, stimmt es nicht. Somit gibt es ein Widerrufsrecht.

    patrickn

     

    Man bestätigt lediglich die sofortige Aktivierung des Vertrags - das ist mitnichten einem Verzicht auf Widerruf gleichzusetzen. 

    Nur weil man etwas so interpretiert, stimmt es nicht. Somit gibt es ein Widerrufsrecht.


    @patrickn 

    Ist das Dein persönliches Empfinden, oder hat es irgendeinen rechtlichen Hintergrund?

    Dafür hast Du dann sicher eine Quelle, die dem TE hilft.

    Das wird seit Jahren bei allen Streaming Plattformen so praktiziert.

    Ich gehe stark davon aus, dass deren Rechtsabteilungen wissen was sie tun.😉

    4

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    patrickn

    Genau dieser wichtigen Satz, wenn das Widerrufsrecht ausgehebelt werden soll, fehlt bei der Telekom.

    Genau dieser wichtigen Satz, wenn das Widerrufsrecht ausgehebelt werden soll, fehlt bei der Telekom. 
    patrickn
    Genau dieser wichtigen Satz, wenn das Widerrufsrecht ausgehebelt werden soll, fehlt bei der Telekom. 

    @patrickn 

    Und das alles entnimmst du aus einem Screenshot den @pamperlapescu  gepostet hat was da alles fehlt?

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    @CobraCane  schrieb:
    Und das alles entnimmst du aus einem Screenshot den @pamperlapescu  gepostet hat was da alles fehlt?

    Um den Passus der das sagt bzw. Bestätigt, hab ich gebeten - und das hab ich bekommen, also ja. Ansonsten möge man den Teil, den es anscheinend gibt - ich aber nur den ganannten bekommen habe - nachliefern. 

    Antwort

    von

    vor 9 Monaten

    patrickn

    Um den Passus der das sagt bzw. Bestätigt, hab ich gebeten - und das hab ich bekommen, also ja. Ansonsten möge man den Teil, den es anscheinend gibt - ich aber nur den ganannten bekommen habe - nachliefern.

    Um den Passus der das sagt bzw. Bestätigt, hab ich gebeten - und das hab ich bekommen, also ja. Ansonsten möge man den Teil, den es anscheinend gibt - ich aber nur den ganannten bekommen habe - nachliefern. 
    patrickn
    Um den Passus der das sagt bzw. Bestätigt, hab ich gebeten - und das hab ich bekommen, also ja. Ansonsten möge man den Teil, den es anscheinend gibt - ich aber nur den ganannten bekommen habe - nachliefern. 

    Du darfst dir das selber gerne alles anschauen was da alles steht im Bestellprozess wenn es dich interessiert Zwinkernd

    Ich bin hier mal raus, wird mir zu sehr OT

    Uneingeloggter Nutzer

    Antwort

    von

  • vor 9 Monaten

    Grade probiert, WOW kann ich aucf dem PC schauen, mit dem Telekom Receiver nicht.

    Da finde ich unter Meine Inhalte-Abos die WOW Pakete, bekomme dann aber nur einen Bildschirm mit Text.

    Ich hänge mal ein Foto anIMG_1197.JPG

     

    0

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