FYI: Rufnummerportionierung ab 01.Dezember21 kostenlos
vor 4 Jahren
Zitat:
Das Telekommunikationsmodernisierungsgesetz beschäftigt sich in §59 "Anbieterwechsel und Rufnummernnmitnahme" ausführlich mit dem Thema der Rufnummernportierung. In Absatz 7 heißt es dort:
(7) Die Bundesnetzagentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusammenhang mit der Rufnummernportierung und dem Anbieterwechsel zwischen Anbietern berechnet werden, die einmalig entstehenden Kosten nicht überschreiten. Etwaige Entgelte unterliegen einer nachträglichen Regulierung. Für die Regulierung der Entgelte gilt § 46 entsprechend. Die Bundesnetzagentur stellt ferner sicher, dass Endnutzern für die Rufnummernmitnahme keine direkten Entgelte berechnet werden.
Quelle und mehr: https://www.teltarif.de/rufnummernportierung-kostenlos-tkg/news/86480.html
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Die Bundesnetzagentur bietet eine Übersicht mit den wichtigsten Änderungen, die ab dem 01.12.2021 gelten.
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/TK/NeueKundenrechte/start.html;jsessionid=E26CC7ECF505659A8991FF90733D1C42
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