FYI: Rufnummerportionierung ab 01.Dezember21 kostenlos

vor 4 Jahren

Zitat:

Das Tele­kom­muni­kati­ons­moder­nisie­rungs­gesetz beschäf­tigt sich in §59 "Anbie­ter­wechsel und Rufnum­mernnmit­nahme" ausführ­lich mit dem Thema der Rufnum­mern­por­tie­rung. In Absatz 7 heißt es dort:

(7) Die Bundes­netz­agentur stellt sicher, dass die Preise, die im Zusam­men­hang mit der Rufnum­mern­por­tie­rung und dem Anbie­ter­wechsel zwischen Anbie­tern berechnet werden, die einmalig entste­henden Kosten nicht über­schreiten. Etwaige Entgelte unter­liegen einer nach­träg­lichen Regu­lie­rung. Für die Regu­lie­rung der Entgelte gilt § 46 entspre­chend. Die Bundes­netz­agentur stellt ferner sicher, dass Endnut­zern für die Rufnum­mern­mit­nahme keine direkten Entgelte berechnet werden.

 

Quelle und mehr: https://www.teltarif.de/rufnummernportierung-kostenlos-tkg/news/86480.html 

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