Entstörfrist gemäß AGB

vor 13 Jahren

Wo finde ich diese "Entstörfrist gemäß AGB" in den AGB`s?

http://www.telekom.de/agb

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13

  • Community Guide

    vor 13 Jahren


    Wo finde ich diese "Entstörfrist gemäß AGB" in den AGB`s?

    http://www.telekom.de/agb
    In der jeweiligen Leistungsbeschreibung. Da steht dann auch, was passiert, wenn die nicht eingehalten wird.

    0

  • vor 13 Jahren


    Da steht dann auch, was passiert, wenn die nicht eingehalten wird.

    Ich zitiere dann mal aus der Leistungsbeschriebung Entertain Comfort standard/Universal:


    4.1.6 Entstörungsfrist
    Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis freitags
    20.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Telekom die Störung
    innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der
    Störungsmeldung des Kunden.
    Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags,
    sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die
    Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 0.00 Uhr.
    Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag,
    so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden
    Werktag fortgesetzt.
    Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist
    zumindest so weit beseitigt wird, dass der Anschluss
    (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder
    genutzt werden kann und die Rückmeldung gemäß Ziffer 4.1.5
    erfolgt.
    4.2 Weitere Serviceleistungen auf Anfrage.

    Wo ganz genau steht jetzt das von Dir angeführte?

    0

  • Community Guide

    vor 13 Jahren



    Da steht dann auch, was passiert, wenn die nicht eingehalten wird.

    Ich zitiere dann mal aus der Leistungsbeschriebung Entertain Comfort standard/Universal:


    4.1.6 Entstörungsfrist
    Bei Störungsmeldungen, die werktags (montags 0.00 bis freitags
    20.00 Uhr) eingehen, beseitigt die Telekom die Störung
    innerhalb von 24 Stunden (Entstörungsfrist) nach Erhalt der
    Störungsmeldung des Kunden.
    Bei Störungsmeldungen, die freitags nach 20.00 Uhr, samstags,
    sonntags oder an gesetzlichen Feiertagen eingehen, beginnt die
    Entstörungsfrist am folgenden Werktag um 0.00 Uhr.
    Fällt das Ende der Entstörungsfrist auf einen gesetzlichen Feiertag,
    so wird die Entstörungsfrist ausgesetzt und am folgenden
    Werktag fortgesetzt.
    Die Frist ist eingehalten, wenn die Störung innerhalb der Entstörungsfrist
    zumindest so weit beseitigt wird, dass der Anschluss
    (ggf. übergangsweise mit Qualitätseinschränkungen) wieder
    genutzt werden kann und die Rückmeldung gemäß Ziffer 4.1.5
    erfolgt.
    4.2 Weitere Serviceleistungen auf Anfrage.

    Wo ganz genau steht jetzt das von Dir angeführte?Wenn nichts da steht, hat es also keine Folgen. Es gibt AGBs, da steht (stand) dazu etwas Zwinkernd

    2

    Antwort

    von

    vor 8 Jahren

    Hallo @Yeah_1964,

    herzlich willkommen in unserer Community und vielen Dank, dass Sie Ihre Daten bereits eingetragen haben.

    Es tut mir Leid, dass Sie solche Erfahrungen sammeln mussten. Wenn ich es richtig sehe, handelt es sich insgesamt um 2 Tickets. Das erste wurde am 21.06.2017 abgeschlossen (nach Arbeiten eines Technikers am HVT ). Der Termin für den neuen Techniker wurde auf den 27.06.2017 (heute) verlegt. Aktuell kann ich im Ticket auch keinen Hinweis erkennen, dass der Termin nicht stattfinden wird. Ich lasse kurz vor Terminstart (ca. 12 Uhr) noch einmal bei der zuständigen Disposition prüfen, ob der Techniker den Auftrag zugewiesen bekommen hat.

    Viele Grüße
    Oliver I.
  • vor 13 Jahren


    Wenn nichts da steht, hat es also keine Folgen.

    Mit anderen Worten die Entstörfrist ist irreführende Werbung bzw. die AGB sind nicht vollständig bzw. unkorrekt. Auf eine Frist folgt auch immer eine Pönale. Häufig findet man dann im Störungsstatus die Formulierung "Die Störungsbeseitigung wurde in Absprach mit Ihnen verschoben", obwohl einem nur mitgeteilt wurde, dass man nicht in der Lage sei, diese kurzfristig zu beheben.

    Es gibt AGBs, da steht (stand) dazu etwas ;-)

    Ja, bei den Business Verträgen.

    Gruss
    bb123

    0

  • Community Guide

    vor 13 Jahren

    Häufig findet man dann im Störungsstatus die Formulierung "Die Störungsbeseitigung wurde in Absprach mit Ihnen verschoben", obwohl einem nur mitgeteilt wurde, dass man nicht in der Lage sei, diese kurzfristig zu beheben.

    Die Nummer ist etwas komplizierter und in vielen Fällen nur verwirrend.

    Es gibt ein Störungsannahmesystem (A), mit dem arbeitet die Hotline und die Diagnose. Ist ein Außendiensteinsatz notwendig, wird durch (A) ein Ticket (2) im System B erzeugt. A und B kommunizieren ganz gut und der Status von (2) in B ist in A ganz gut zu sehen. Nun gibt es Fälle, dass noch andere Einheiten mitwirken müssen. Hier wird nun in (B) ein neues Ticket (3) erzeugt, dass ins Troubleticketsystem C überspielt wird. Davon bekommt A aber nur die Hälfte mit. Die Statusanzeige ist eigentlich nur ein Abfallprodukt, Hauptaufgabe dieses System ist es, aus dem Internet Aufträge in A zu erzeugen. Rückwärts kann das System aus A den Status auslesen und die fest vorgegeben Texte anzeigen. Da es zwischen A, B und C unzählige Varianten gibt, ist hier manchmal die Verwirrung vorprogrammiert. Ein Blick in A, B oder C sorgt für den Eingeweihten sofort für Klarheit. Dass dies so unbefriedigend ist, dürfte außer Frage stehen.


    Ja, bei den Business Verträgen.
    Gab es auch bei den Consumerverträgen. Allerdings zieht ja noch das TKG , nur wie im richtigen Leben: man muß seine Ansprüche geltend machen. Von alleine zahlt die Bahn mir bei einer Verspätung auch nichts.

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 13 Jahren


    [und die Diagnose....


    Ui, ein Ärzteteam bei der Telekom?

    0

  • Community Guide

    vor 13 Jahren



    Yepp, vom Hausarzt über Facharzt bis zum Spezialisten ist alles vertreten. Im Gegensatz zum medizinischen Personal können wir sogar den Hersteller kontaktieren. Wenn ich es mir richtig überlege, kommt der Vertreter ja Ende September nach Deutschland..., die könnten also auch.... ;-)

    f'up t-o.t.a. geht hier leider nicht.

    0

  • 1 Sterne Mitglied

    vor 5 Jahren

    ....die Entstörungsfrist scheint überhaupt niemanden mehr zu interessieren. Seit Samstag 8:00 einen erneuten Komplettausfall gemeldet (im Juli lag es am Verteiler). Bis jetzt ist, trotz zahlreichen Telefonaten und Versprechen, nichts passiert Traurig Belegbar ist das alles. Ich möchte keine Gutscheine von US steuerhinterzieher Schuppen, sondern einen zuverlässigen Anschluss mit den vereinbarten Premium Optionen.

    3

    Antwort

    von

    vor 5 Jahren

    Hallo @intrope

    die Telekom arbeitet in der Ent-Störung nach dem Prinzip der Erstlösung. D.h. das Anliegen in einem Anruf zu klären. Da passt das Verhältnis 6 : 1 nicht. Die Entstörfrist bezieht sich auf den Einsatz eines Technikers, der entlang der Leitungsstrecke direkt den Schaden beheben kann. Wenn allerdings Ausfälle des DSLAM's, z. B. auch der Linecard auftreten, Abbrüche von Oberleitungen, Durchtrennung von Hauptkabeln durch eine Fremdfirma kann der Servicelevel von 24 Stunden nicht eingehalten werden. Hier müssen weitere Fachbereiche der Telekom miteinbezogen werden, müssen z. B. Grabgenehmigungen eingeholt werden.

    Gruß Jürgen Wo.

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