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Seit Dienstag 18.1. ca. 7:12 DSL-Verbindung tot.
Hotline sagt Signal geht nur bis KVz (?). Techniker am 20.1. für 1,5 Stunden vor Ort, nach langem suchen und testen: Muffe in KVz defekt, er muss Auftrag erstellen an andere Einheit, wird in 48 Stunden behoben sein. Nach 48 Stunden, dh am Samstag 22.1. geht immer noch nichts. Heute Sonntag platzt mir der Kragen. Ich bin seit ewig Telekomkunde Festnetz und Mobilfunk. Behandelt man so seine Stammkunden? Ich benötige den Anschluss für Homeoffice und wir sind seit 5 Tagen kaum erreichbar. Da kein Mobilfunkempfang im Haus und Umgebung. Ich frage mich, ob mich die Telekom als Kunde loswerden will? Wenn es so weiter geht bin ich gezwungen eine andere Lösung zu finden. Ich war jahrzehntelang zufrieden und jetzt werde ich stehengelassen. Was ist das für ein Service? Ach ja. Habe am Freitag ca 15 Uhr 3x die Hotline angerufen um den Status zu erfragen. Bin jedesmal kurz vor Beraterzuteilung aus der Leitung geflogen. Klasse.
Gelöst! Gehe zu Lösung.
Heute, 11 Uhr, wurde der Schaden behoben und es geht wieder alles.
Danke für die moralische Unterstützung ;-).
Gruß
Wolfgang R.
23.01.2022 13:20
Dein Privatkundenanschluss darf knapp 11 Tage im Jahr ausfallen - also was soll das Drama?
Das die Kiste ausfallen kann ist dir doch bewusst.
Telefonterror brauchst du nicht machen.
Bei der Störung isses völlig egal wie viele 1000 Jahre du schon Kunde bist, die behandeln den Neukunden genau wie den Bestandkunden.
Ausgebuddelt wird da nix mit ner kleinen Schaufel .. erstmal muss die Stadt erlauben irgendwo aufzugraben.
23.01.2022 13:22
Hallo @wr4
@wr4 schrieb:
Muffe in KVz defekt, er muss Auftrag erstellen an andere Einheit,
wenn der Techniker am 20.01.22 vor Ort war klappt es mit Glück am Montag, insofern kein Tiefbau und erforderliche Genehmigungen erforderlich sind.
Übrigens Dein Anschluß darf im Jahresmittel rund 10 Tage ausfallen ohne das irgend etwas gefordert werden kann.
Für eine Ersatzlösung wärst alleine Du selbst zuständig.
Viel Erfolg für eine schnell Behebung 👍
Gruß
Waage1969
23.01.2022 13:23
@wr4die 48 Stunden sind wirklich sportlich wenn der Auftrag an PTI geht. Der Techniker gibt den auftrag weiter, am nächsten Tag hat der Bauführer Mess den Auf dem Schreibtisch. Im besten FAll fährt er noch am gleichen Tag raus und lokalisiert den Fehler.
Wenn der Fehler im Erdreich ist muß er jetzt eine Tiefbaufirma beauftragen. Tiefbau ist nicht Gewehr bei Fuß
Falls jetzt noch eine Straße gespeert werden muß ....... falls das so ist hoffe ich für Dich das es keine Bundesstrße ist.
VG
PS die Hotline kann das nicht beschleunigen
23.01.2022 13:26
Du bist seit ewigen Zeiten zufrieden, nun gibt es einmal ein Problem und schon ist alles Schei..
Sehr seltsam. Im behandelt dich auch niemand schlecht, es muss halt der Fehler manchmal erst gesucht und gefunden werden bevor her behoben werden kann. Liegt der Fehler ungünstig, kannte auch nicht direkt behoben werden. Röntgenbilds und Laseraugen zum Schweißen aus der Ferne hat halt nur Supermann und der ist nicht verfügbar.
Wenn es eine Muffe ist, dass liegt die im Boden und das bedeutet in der Regel es wird Tiefbau erforderlich.
Dazu braucht es Genehmigungen und evtl. Verkehrssicherungen.
Bei der Hotline brauchst du gar nicht anrufen, denn die Störung liegt nun bei PTI und die haben ein Ticketsystem in das die Hotline leider keinen Einblick hat.
Bei allem Verständnis für das Problem, hilft manchmal auch etwas mehr gelassenheit
23.01.2022 13:36
@Waage1969 schrieb:
ohne dass irgend etwas gefordert werden kann.
Wir sind heute beim fünften Tag, da komme ich auf 20€ - und für jeden weiteren Tag 10€ mehr.
§58 TKG
Wird die Störung nicht innerhalb von zwei Kalendertagen nach Eingang der Störungsmeldung beseitigt, kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen, [Aufzählung von Ausnahmen].
Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
23.01.2022 13:38
TKG §58:
(2) Der Anbieter hat den Eingang einer Störungsmeldung sowie die Vereinbarung von Kundendienst- und Installationsterminen jeweils unverzüglich gegenüber dem Verbraucher zu dokumentieren. Wenn der Anbieter die Störung nicht innerhalb eines Kalendertages nach Eingang der Störungsmeldung beseitigen kann, ist er verpflichtet, den Verbraucher spätestens innerhalb des Folgetages darüber zu informieren, welche Maßnahmen er eingeleitet hat und wann die Störung voraussichtlich behoben sein wird.
23.01.2022 13:50 Zuletzt bearbeitet: 23.01.2022 13:50 durch den Autor
@Carsten_MK2 schrieb:
ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgeld
Habe noch nie verstanden, was das genau bedeuten soll.
Pro Tag 10 oder aber dem 5 … x Tag je 10 EUR.
Da wäre man ja bei 8 Tagen Ausfall in der Regel immer über 100% des Monatsbetrags
Das Gesetz kann man so oder so lesen
23.01.2022 13:52
Danke für die Info.
23.01.2022 13:55
Ähhh. Wo habe ich geschrieben, dass alles Schei..e ist? Als natürlicher, normaler Mensch darf ich mich auch Mal aufregen. Bin noch keine Maschine.
23.01.2022 13:59
@wr4 schrieb:
Ich bin seit ewig Telekomkunde Festnetz und Mobilfunk. Behandelt man so seine Stammkunden? Ich benötige den Anschluss für Homeoffice und wir sind seit 5 Tagen kaum erreichbar. Da kein Mobilfunkempfang im Haus und Umgebung. ......
Wenn es so weiter geht bin ich gezwungen eine andere Lösung zu finden.
Also mal nix durcheinader würfeln,
ein DSL-Anschluß kann auch mal ausfallen,
der Service-Techniker oder auch die Teamies können dir auf deinen Telekom-Mobifunkvertrag einen Daten-Voucher buchen
(OK, kein Mobilfunkempfang im Haus und Umgebung. Dann einfach mal ein paar Meter fahren,
Hotspot aufmachen und mit dem Lappy die E-Mails abrufen;
viele Anwendungen gehen übrigens auch offline (also Überweisungen oder E-Mails schreiben)
und man geht nur Online für die Datenübertragung (die alten User kennen so was noch von Einwahlmodems + Zeittackt )
Das andere ist das Homeoffice,
hier muß der AG sich um ein BackUp/Redundante-Verbindung kümmern
"Wenn es so weiter geht bin ich gezwungen eine andere Lösung zu finden."
warum mußt du die finden? oder bist du dein eigener AG? (Dann hätte man sich vorher Gedanken drüber machen müßen.)
Nicht erst wenn WhorstCase eintritt muß man handeln, sondern vorher.
23.01.2022 14:02
Genau darum geht es. Das ich als Kunde informiert werde, wie lange ich noch mit dem Ausfall rechnen muss. Dann kann ich mir Alternativen überlegen.
Wenn mir gesagt wird in 48 Stunden, dann weiss ich woran ich bin. Aber das war wohl eine unrichtige Voraussage, zumal ich mir denken kann am Wochenende läuft nix.
23.01.2022 14:19 Zuletzt bearbeitet: 23.01.2022 14:20 durch den Autor
@wr4 schrieb:
Genau darum geht es. Das ich als Kunde informiert werde, wie lange ich noch mit dem Ausfall rechnen muss. Dann kann ich mir Alternativen überlegen.
Wenn mir gesagt wird in 48 Stunden, dann weiss ich woran ich bin. Aber das war wohl eine unrichtige Voraussage, zumal ich mir denken kann am Wochenende läuft nix.
Geh mal von mehr als 48h aus,
weil die neuen Corona-Mutationen schlagen gerade erst richtig zu
(Ferien sind vorbei, es wird mehr gestestet und bei nem Corona-Fall müßen die Mitarbeiter erst mal nen PCR-Test machen
und ist der pos. dann erst mal Quarantäne).
48h ist selbst unter normalen Bedingungen, ein Wunschwert.
Wenn ne Muffe abgesoffen ist weil Wasser in nen Kabelschacht gelaufen ist, kann man den leer pumpen,
wenn das Wasser aber von nem Fluß kommt der wg. Regen/Schneeschmelze über die Ufer getreten ist
muß man warten bis der Wasserstand wieder niedriger ist.
Ist der Fehler in einer Oberirdischen-Linie durch den Wald,
muß man warten bis der Schnee weg ist, die Waldwege befahrbar sind
und die Forstverwaltung sagt, "es ist nicht mehr mit Astbruch durch Schneelast zu rechnen!"
und wenn dann endlich gearbeitet werden könnte, muß geschaut werden, gibt es Mitarbeiter, Firmen, Aufgrabungsbescheinigung,...
damit man endlich mal den Fehler suchen kann.
(danach weiß man wo der ist, das beheben ist die nächste Aufgabe)
23.01.2022 14:21
Moin @Stefan
Das Gesetz kann man so oder so lesen
Dachte ich auch erst, aber im ersten Satz steht:
kann der Verbraucher ab dem Folgetag für jeden Tag des vollständigen Ausfalls des Dienstes eine Entschädigung verlangen
Es wird also nicht ab Tag x eine Entschädigung von y vorgesehen, sonder für jeden Tag eine Entschädigung.
Wäre dem nicht so gäbe es ja nur eimal 10€ - auch bei einer Störung von 10 Wochen....
23.01.2022 14:32 Zuletzt bearbeitet: 23.01.2022 14:34 durch den Autor
Steht klar im Gesetz:
Abs. 3, Satz 2: "Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist."
Also immer die mögliche Höchststrafe! Und Warum? Damit schnell gehandelt wird und nicht schleifengelassen wird.
23.01.2022 14:34 Zuletzt bearbeitet: 23.01.2022 14:34 durch den Autor
@NoOneElse schrieb:
Steht klar im Gesetz:
Abs. 3, Satz 2: "Die Höhe der Entschädigung beträgt am dritten und vierten Tag 5 Euro oder 10 Prozent und ab dem fünften Tag 10 Euro oder 20 Prozent der vertraglich vereinbarten Monatsentgelte bei Verträgen mit gleichbleibendem monatlichem Entgelt, je nachdem, welcher Betrag höher ist."
Also immer die mögliche Höchststrafe!
Das war nur gar nicht meine Frage - aber es wurde ja inzwischen geklärt.
23.01.2022 15:34 Zuletzt bearbeitet: 23.01.2022 15:36 durch den Autor
@wr4 schrieb:
Wenn mir gesagt wird in 48 Stunden, dann weiss ich woran ich bin. Aber das war wohl eine unrichtige Voraussage
Klar, das war eine Annahme - zu sportlich nach meiner Meinung - aber es gilt halt immer noch, manche Fehler zeigen das Ausmaß erst dann wenn man sie angeht. So wird das mit jeder vorläufigen Terminzusage sein, was bringt das also?
Man kann dir nur empfehlen auf Unbestimmte Zeit eine Ausweichlösung zu suchen
23.01.2022 15:36
23.01.2022 15:38 Zuletzt bearbeitet: 23.01.2022 15:39 durch den Autor
@NoOneElse schrieb:
Dann muss der Anbieter, nach weitergehender Prüfung neu beurteilen und entsprechend informieren. Steht doch alles im §58 TKG.
Das es dann für den Anbieter noch teurer wird, ist auch klar.
Es ist ja noch keine Zeit vergangen um es neu zu beurteilen. Die letzte Aussage war Donnerstag + 48 Stunden
Von woher auch immer . Ausserdem schreiben die Sesselpupser immer so lustige realitätsferne Dinge in die Gesetzte,
23.01.2022 15:54
@CyberSW schrieb:
Ausgebuddelt wird da nix mit ner kleinen Schaufel .. erstmal muss die Stadt erlauben irgendwo aufzugraben.
Die Stadt kann das aber erst erlauben, wenn die Telekom (bzw. in ihrem Auftrag der Tiefbauer, der den Schaden beheben soll) einen Antrag gestellt hat.
23.01.2022 16:19 Zuletzt bearbeitet: 23.01.2022 16:52 durch den Autor
@Käseblümchen schrieb:
Die Stadt kann das aber erst erlauben, wenn die Telekom (bzw. in ihrem Auftrag der Tiefbauer, der den Schaden beheben soll) einen Antrag gestellt hat.
Korrekt, aber ist ja evtl auch passiert - oder auch nicht - wissen wir ja nicht.
Aber eines ist auch klar, selbst wenn die Genehmigung vorliegt, der Tiefbauer hat seine Termine für die nächsten Tage vermutlich längst vergeben, ist ja nicht so, dass die aktuell von der Hand in den Mund leben.
24.01.2022 07:44
Hallo @wr4,
es ist natürlich ärgerlich, wenn eine Störung so lang anhält.
Hier ist die Ursache ein Kabelabsuff und es ist eine weitere Fehlereingrenzung vor Ort notwendig.
Im Augenblick können wir noch nicht sagen wie lang die Behebung dauern wird und können nur um Ihre Geduld bitten.
Grüße Detlev K.
24.01.2022 18:40
Und wie ist jetzt der Status?
24.01.2022 18:48
@wr4 schrieb:
Und wie ist jetzt der Status?
Wie von @Detlev K. heute morgen geschrieben.
Im Augenblick können wir noch nicht sagen wie lang die Behebung dauern wird
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