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(Angeblicher) Telekom Mitarbeiter klingelt wegen Glasfaseranschluss an der Haustüre und fragt nach Kontoverbindung
5 years ago
Hallo,
bei meinem Vater, älteres Semester, hat letzte Woche jemand mit Telekomjacke geklingelt und wollte prüfen, ob der Anschluss dort „glasfasertauglich„ sei. ich gehe davon aus, dass die „echte“ Telekom das ohne Besichtigung weiß. Mein Vater war guten Glaubens und hat ihm am Ende sogar seine Kontonummer gegeben. Eine Visitenkarte hat Herr *** nicht da gelassen. Wie auch immer muss er dann aber mit diesen Angaben den vorhandenen 1&1 Anschluss gekündigt haben. Ich habe einen Namen und auch eine Handynummer. Ich habe hier in der Community geladene, dass Sie wenigstens prüfen können, ob es in dem Bereich gerade Aktionen der Telekom gibt. Er hat behauptet es wären nur wenige Anschlüsse verfügbar. Meines Wissens ist am Wohnort meines Vaters in naher Zukunft gar nicht mit einem Ausbau des Glasfasernetzes zu rechnen.
vielen Dank für eine Nachricht.
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5 years ago
@SteSchwaDas war ein Ranger, der kann von MediaMar. oder sonst wem kommen die auf provesion arbeiten. Kontonummer her geben ist natürlich .... hmmm
Wenn eine Auftragsbestätigung ins Haus flatert hast 14 Tage Zeit um diese zu wiederrufen!
Die Handynummer kannst vergessen "Der" geht nicht hin!
Mach mal das, mit Einwilligung Deines Vaters:
Bitte Daten im Profil hinterlegen! Damit Dich ein Teamie Kontaktieren kann und Dir weiter hilft! a bisserl Geduld da die gut beschäftigt sind
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile:telekom-custom-user-profile-userdata
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5 years ago
Es ist halt so'ne Sache, wie man das sehr - sagen wir mal - großzügig auslegen kann. Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
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5 years ago
SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
@SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
Keinesfalls. Stell Dir vor, der Betroffene fährt in Urlaub oder muss ins Krankenhaus und rechnet gar nicht mit einem Schreiben. Dann ist ruckzuck die Frist verwirkt. Da mag man einwenden "Man muss auch für andere Korrespondenz sicherstellen, dass der Briefkasten/das E-Mail-Postfach gesichtet wird." Aber dann darf z.B. der Nachbar das ausbaden/heilen (der braucht dafür auch eine Vollmacht)?
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5 years ago
SteSchwa SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. Keinesfalls. Stell Dir vor, der Betroffene fährt in Urlaub oder muss ins Krankenhaus und rechnet gar nicht mit einem Schreiben. Dann ist ruckzuck die Frist verwirkt. Da mag man einwenden "Man muss auch für andere Korrespondenz sicherstellen, dass der Briefkasten/das E-Mail-Postfach gesichtet wird." Aber dann darf z.B. der Nachbar das ausbaden/heilen (der braucht dafür auch eine Vollmacht)?
SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen. SteSchwa @SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
@SteSchwa Wegen des Widerspruchsrechts könnte man einen Vertragsabschluß als "Angebot" sehen. Hast ja danach genügend Zeit, es zu prüfen und gegebenenfalls zu widerrufen.
Keinesfalls. Stell Dir vor, der Betroffene fährt in Urlaub oder muss ins Krankenhaus und rechnet gar nicht mit einem Schreiben. Dann ist ruckzuck die Frist verwirkt. Da mag man einwenden "Man muss auch für andere Korrespondenz sicherstellen, dass der Briefkasten/das E-Mail-Postfach gesichtet wird." Aber dann darf z.B. der Nachbar das ausbaden/heilen (der braucht dafür auch eine Vollmacht)?
Im Zweifelsfall wird das dann ein Gericht klären. Ich schätze die Chancen für den Verkäufer, mit seiner Auslegung von "Angebot" durchzukommen, als nicht gering ein.
Meiner Meinung nach sollte man telefonisch oder an der Haustür jedenfalls nicht um ein Angebot bitten.
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5 years ago
sofern tatsächlich eine Auftragsbestätigung einflattert, dann sag mir gerne Bescheid.
Ich bekümmer das dann gerne.
Hat dein Vater jetzt gar nichts schriftliches zu dem Vorgang?
Viele Grüße
Torsten S.
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5 years ago
Hallo @Torsten S. ,
vielen Dank für Deine Nachricht. Er hat nichts Schriftliches, nein. Aber anscheinend hat derjenige, bei meines Vaters aktuellen Anbieter, versucht zu kündigen. Die haben heute geschrieben und habe Fragen zur Kündigung. Ich werde dein Angebot dann gerne annehmen, sollte was Schriftliches kommen. Viele Grüße
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5 years ago
Ich bin morgen so ab 16 Uhr im Dienst.
Vielleicht bekommen ich ja was zum Anschluss raus...
Viele Grüße
Torsten S.
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5 years ago
Hallo, doch, sehr gerne. Deswegen habe ich ihn eine PN geschrieben mit den Adressdaten, die ich hier nicht direkt öffentlich machen werde. Die braucht er, wenn er sagt, dass er den Anschluss überprüfen kann. Habe leider noch keine Antwort von ihm erhalten
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5 years ago
Hallo @SteSchwa
@Torsten S. will heute noch anrufen.
Gruß
Waage1969
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5 years ago
Ein großes Dankeschön an Torsten, der sich der Sache super angenommen hat. Ich möchte an der Stelle gar nicht mehr weiter drauf eingehen, weil die Art und Weise, wie hier angeblich ein Vertrag zu Stande gekommen sein soll, mehr als grenzwertig ist. Man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden, aber in dem Fall wäre der nette Herr von der Haustüre sicher nicht im Recht gewesen. Im Gegenteil, er hat gegen das Recht verstoßen. Vielen Dank für Euren Support und Meinungen - ich melde mich von dem Thema ab und wünsche einen schönen Abend.
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5 years ago
Ein großes Dankeschön an Torsten, der sich der Sache super angenommen hat. Ich möchte an der Stelle gar nicht mehr weiter drauf eingehen, weil die Art und Weise, wie hier angeblich ein Vertrag zu Stande gekommen sein soll, mehr als grenzwertig ist. Man weiß nie, wie die Gerichte entscheiden, aber in dem Fall wäre der nette Herr von der Haustüre sicher nicht im Recht gewesen. Im Gegenteil, er hat gegen das Recht verstoßen. Vielen Dank für Euren Support und Meinungen - ich melde mich von dem Thema ab und wünsche einen schönen Abend.
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5 years ago
dir vielen Dank für das nette Gespräch.
Freut mich, dass wir soweit alles klären konnten.
Sollte wieder einmal etwas sein, meld dich gerne wieder.
Viele Grüße
Torsten S.
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