Entfernung Mast und Leitung wegen Abriss und Neubau

Wir haben im Juli ein altes Gebäude gekauft. Dieses wird Ende November abgerissen. Vom Rückbauunternehmen würden wir gebeten den auf unserem Grundstück befindlichen Telefonmast zu versetzen bzw. Die Leitung umlegen zu lassen. Dazu muss noch gesagt werden, dass der Mast sehr alt ist und bereits schief steht. 

An dem masten hängen neben unserem abzubrechenden Haus auch noch zwei Nachbarn. 

Ziel ist es, den Mast zu entfernen, da er sowohl beim Abriss als auch beim Neubau die Arbeiten behindert, bzw. nicht als Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist.

Dies lässt sich meiner Meinung nach rechtlich auch auf  Paragraph 1004 Abs. 1 und 2 BGB stützen, da keine Dienstbarkeit im Grundbuch eingetragen ist. Wir sind selbst keine Kunden der Telekom, da das Haus mit Abbruchabsicht erworben wurde. Leider wurde ich bereits bei der Bauherrenhotline und der regulären Servicehotline abgewiesen. 

Ich bitte um Unterstützung. Ich bin für jegliche Tipps dankbar.

 

Der Bauherrenservice unter 0800 330 1903, Hausanschluss ist für die Verlegung (Änderung der Leitungsführung) dein erster Ansprechpartner.

 

Ein defekter Mast würde über die 0800 330 1000 gemeldeter werden, dann wird dieser aber nur ausgetauscht.

Gelöschter Nutzer

@Julia.anna.pentz  schrieb:

Leider wurde ich bereits bei der Bauherrenhotline und der regulären Servicehotline abgewiesen. 

 


@Mächschen 

 

Mal wieder ein typisches Beispiel für das Gutsherrendenken bei der sog. Bauherrenhotline.

Keine eingetragene Dienstbarkeit, also auch kein Mast auf dem Grundstück!

Schon traurig, wenn damit Bauherren ausgebremst werden und extra Kosten schultern müssen, nur weil ein paar Mitarbeiter nicht in die Gänge kommen.

Bei dem Thema der sog. Bauherrenhotline läuft mir die Galle über.

@Julia.anna.pentz 

wenn das abzubrechende Haus ans Telekomnetz angeschlossen ist musst du einen Rückbau verlangen, die Telekom hat dafür wohl 12 Monate Zeit.

Das Problem ist regelmäßig aber nicht einfach zu lösen darum würde ich nicht zögern und direkt einen Anwalt beauftragen der die Rechte und Pflichten sondiert und zügig auch die korrekten Wege einleitet, ein einfacher Verweis auf §1004 BGB reicht da nicht vor allem wenn noch andere Grundstücke mit versorgt werden.

Alles rumtelefoniere bringt dir nichts außer verlorener Zeit.

 

Hier kommt das Telekommunikationsgesetz zum tragen. Da kannst auf dem BGB rumreiten wie du willst.
Der Bauherrensservice ist dafür auch nicht zuständig, der kümmert sich nur um die Versorgung eines Grundstückes oder die Änderung einer Versorgung des Grundstückes.

Ansprechpartner ist die die Deutsche Telekom Technik GmbH, Landgrabenweg 151, Bonn.

@CyberSW 

 

Der Bauherrenservice ist auch für die Beauftragung von Leitungsverlegungen (Änderung der Leitungsführung) zuständig.

 

Das Netz gehört der Telekom Deutschland GmbH, diese ist auch Vertragspartner der GEE

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH handelt nur im Namen und Auftrag der Telekom Deutschland GmbH. 

Das Netz gehört der AG und Vertragspartner in den GEE's die ich kenne ist auch die AG.
Der Bauherrenservice ist nur für Leitungsverlegungen von Hausanschlüssen - der Grundstücksversorgung - zuständig.

NICHT für irgendwelche Trassenführungen.

@Mächschen  schrieb:

Der Bauherrenservice ist auch für die Beauftragung von Leitungsverlegungen (Änderung der Leitungsführung) zuständig.

 

Das Netz gehört der Telekom Deutschland GmbH, diese ist auch Vertragspartner der GEE

 

Die Deutsche Telekom Technik GmbH handelt nur im Namen und Auftrag der Telekom Deutschland GmbH. 


@Patrik K. 

Kannst du CyberSW bitte erklären, dass der BHS für die Verlegung Ansprechpartner ist

 

Bezüglich der DTT muss bei der Genehmigung von Leitungen im öffentlichen Raum die Telekom Deutschland GmbH begünstigte sein.


@Mächschen  schrieb:

Bezüglich der DTT muss bei der Genehmigung von Leitungen im öffentlichen Raum die Telekom Deutschland GmbH begünstigte sein.


Ist bei TÖB-Abfragen nicht die

Deutsche Telekom Netzproduktion GmbH

Technikniederlassung [Gebiet]; PTI xx

in XXX

zuständig? 

Diese wird auch als Ansprechpartner bei der Trassenauskunft genannt und ist Ansprechpartner für die Aufgrabungsanzeige.

 

Aber eigentlich sollte dem Bauwilligen das egal sein, er muss nur den richtigen Ansprechpartner genannt bekommen und dieser muss das Nötige veranlasssen.

Das ein Bauwilliger kein Kunde ist, sollte einleuchtend sein, da ja erst gebaut wird und der Vertrag erst später geschlossen wird. Oft der Bauwillige auch ein Bauträger oder Vermieter und kann gar kein Kunde werden.

 

 

@Mächschen 

das Formular ist doch hier irrelevant.

Die Erschließung wird schon vor Gründung der AG und GmbH stattgefunden haben, wenn gibt es noch Schreiben der Post.

 

Aus genau diesem Grund und den Unklarheiten würde ich mich niemals auf irgendwas telefonishces Einlassen.

Entweder den Anwalt machen lassen oder im ersten Schritt einen Brief an die Telekom schicken mit Schilderung des Wunsches.

 


@Mächschen  schrieb:
Ich meine auf Seite 31f

rechtlich gesehen hast Du Recht. Weil "Alles" der DT GmbH gehört.

Ausführend und verantwortlich scheint mir aber die Technik GmbH zu sein.

 

Demnach muss die DT GmbH Anfragen von Bauwilligen an die Zuständige Technik GmbH durchreichen oder idealerweise gleich einen Ansprechpartner (Koordinator) der Technik-GmbH benennen.

 

so interpretiere ich auch:

https://www.peiting.de/wp-content/uploads/2019/08/Telekom-Flyer-2019-.pdf