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27.11.2021 03:55
Hallo zusammen,
mir ist etwas sehr dummes passiert… ich habe einen sogenannten Haustürvertrag unterschrieben (Tablet) ich habe keine Bestätigung bekommen sondern wurde etwas später angerufen.
Meine Frage: Kann ich den Auftrag schon vor dem Eingang der Auftragsbestätigung (per Post) widerrufen oder stornieren?
Mir geht es damit sehr schlecht und ich würde das gerne schnellstmöglich aus der Welt schaffen. (Ja selbst schuld )
27.11.2021 04:33 Zuletzt bearbeitet: 27.11.2021 04:39 durch den Autor
Hallo @SLL1 ,
herzlich willkommen in der Telekom Kunden helfen Kunden Community.
@SLL1 schrieb:
Meine Frage: Kann ich den Auftrag schon vor dem Eingang der Auftragsbestätigung (per Post) widerrufen oder stornieren?
Du kannst den Auftrag innerhalb von 14 Tagen nach erhalt der Auftragsbestätigung widerrufen. Eine Widerrufsbelehrung liegt der Auftragsbestätigung bei. Oder hast du schon die Auftrags / Vertragsnummer der Telekom? Jetzt schon ein Widerruf per Post an die Telekom zu schicken halte ich nicht für sehr zielführend. Sollte dein Auftrag noch nicht im System der Telekom erfasst worden sein, wird eine Zuordnung des Widerrufes nicht möglich sein. Also besser etwas Geduld haben.
Gruß
renner281064
27.11.2021 04:34
Du kannst das widerrufen, wenn du die Auftragsbestätigung hast.
Dann hast du auch die Auftragsnummer.
Kannst es gerne vorab auch per Post widerrufen.
Tablet nicht annehmen und ungeöffnet zurückgehen lassen.
Mach dir mal keinen Kopf.
Hast ab Zugang der AB 14 Tage Zeit.
27.11.2021 06:59
@HAMAPA schrieb:
Tablet nicht annehmen und ungeöffnet zurückgehen lassen.
Ich vermute mal er hat auf einem Tablet unterschrieben und keines gekauft.
27.11.2021 08:48
@SLL1 schrieb:
mir ist etwas sehr dummes passiert… ich habe einen sogenannten Haustürvertrag unterschrieben
Ob Du den Vertrag am Telefon oder im Shop oder im Internet oder halt an der Haustür beauftragst, das ändert ja zunächst mal nichts an den Inhalten des beauftragten Produktes.
Wenn es allerdings um ein "zu viel an Inhalt und damit zu viel an Preis" geht, und Du Dich etwas überrumpelt fühlst, dann solltest Du widerrufen.
Wenn Inhalt/Preis für Dich o.k. sind, dann nicht.
Gut zu wissen jenseits von Inhalt/Preis:
Einen schon seit 24 Monaten (oder länger) laufenden Festnetzvertrag kannst Du ab 1.12.21 gesetzlich jederzeit mit Monatsfrist kündigen. Machst Du aber einen Tarifwechsel (z.B. an der Haustür), dann läuft die Mindestvertragslaufzeit neu los, die Kündigung mit Monatsfrist ist erst wieder im Anschluss möglich.
30.11.2021 13:32
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