Interessanter BR-Beitrag zu Ranger und Co
3 years ago
Glasfaser-Verträge: Vorsicht vor Vertretern an der Haustür | BR24
tl;dr Vorsicht bei Haustürgeschäften
Viele Grüße
Thomas
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2 years ago
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3 years ago
Na ja, also der Artikel ist jetzt mal wirklich etwas lahm.
Man wird unter "Druck" gesetz frühzeitig sich für Glasfaser zu entscheiden weil es später Geld kostet.
Das Problem dahinter hab ich jetzt nicht wirklich verstanden, ist doch völlig normal.
Während der Ausbauphase ist es oftmals kostenfrei, danach kostet es eben Kohle und die Telekom geht inzwischen hin und verlangt nicht mehr immer wie üblich die kleine Pauschale von 799€ sondern berechnet gerne auch mal höhere Preise wenn der Aufwand höher wird.
Dass dann noch ne Verbraucherzentrale mit dem Argument kommt dass man erst was schriftliches haben muss deutet doch darauf hin dass die keine Ahnung haben denn man hat dafür extra VVI, Auftragsbestätigung und eine Widerrufsfrist.
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3 years ago
"Bevor Sie nicht etwas Schriftliches haben, was Sie sich in aller Ruhe durchlesen können, unterschreiben Sie nichts!" Nikolaus Stumpf, Verbraucherzentrale Bayern
Hat man den guten Mann unter Drogen gesetzt, dass er solch einen Blödsinn von sich gibt?
Wenn man den Leuten vorab etwas schriftliches zusenden dürfte, dann bräuchte man keine Leute von Haus zu Haus schicken.
Eigentlich sollte jemand von der Verbraucherzentrale wissen, dass das Zusenden von unangefordertem Werbematerial nicht zulässig ist.
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from
3 years ago
Eigentlich sollte jemand von der Verbraucherzentrale wissen, dass das Zusenden von unangefordertem Werbematerial nicht zulässig ist.
Eigentlich sollte jemand von der Verbraucherzentrale wissen, dass das Zusenden von unangefordertem Werbematerial nicht zulässig ist.
Wie kommst du darauf? Nach geltendem Recht wird bei Werbematerial im Briefkasten unterstellt, dass der Briefkasteninhaber mit der Zusendung einverstanden ist. Zumindest sofern kein Aufkleber wie zum Beispiel „Keine Werbung“ gut sichtbar an Briefkasten oder Haustür angebracht ist. Zu solchen Aufklebern hat der BGH mit Urteil vom 20.12.1988 (AZ: VI ZR 182/88) entschieden, dass werbende Unternehmen entsprechende Aufkleber beachten müssen. Anders sieht es lediglich bei unverlangt zugesendeten Werbeemails aus. So eine Aktion kann für das werbende Unternehmen teuer werden.
Statt mit nervenden und nicht selten lügenden Außendienstlern zu arbeiten, könnte die Telekom die Werbung für den Glasfaserausbau problemlos über Briefpost/Wurfsendung und die Ankündigung in regionalen Zeitungen durchführen.
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from
3 years ago
Statt mit nervenden und nicht selten lügenden Außendienstlern zu arbeiten, könnte die Telekom die Werbung für den Glasfaserausbau problemlos über Briefpost/Wurfsendung und die Ankündigung in regionalen Zeitungen durchführen.
Wo steht denn das die Telekom das nicht macht zusätzlich zur Direktvermarktung?
Bei den Orten wo ich das jetzt mitbekommen habe wurden alle möglichen Kanäle genutzt.
Mehrfach in der Zeitung/Gemeindeblatt, dazu die Plakat an den MFGs, dann noch Wurfsendungen, ein Info-Mobil am Supermarkt und dann noch die Ranger.
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