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Kündigung Festnetzvertrag, Sonderkündigungsrecht

9 months ago

Mein Festnetz Vertrag mit Laufzeit beinhaltet einen Router. Ich ziehe in ein WG-Zimmer um. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses.

"Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.".
(Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293) Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG .
TKG /60.html" target="_blank" rel="nofollow noopener noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /60.html und https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

Ich kann keinen Router anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG . , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen."

FRAGE: Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?

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      9 months ago

      kaista37

      Mein Festnetz Vertrag mit Laufzeit beinhaltet einen Router. Ich ziehe in ein WG-Zimmer um. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses. "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.". (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293) Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG . https://dejure.org/gesetze/ TKG /60.html und https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf Ich kann keinen Router anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG . , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen." FRAGE: Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?

      Mein Festnetz Vertrag mit Laufzeit beinhaltet einen Router. Ich ziehe in ein WG-Zimmer um. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses.

      "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.".
      (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293) Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG .
      TKG /60.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /60.html und https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Ich kann keinen Router anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG . , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen."

      FRAGE: Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?

      kaista37

      Mein Festnetz Vertrag mit Laufzeit beinhaltet einen Router. Ich ziehe in ein WG-Zimmer um. In der Wohnung ist ein Anschluss vorhanden und belegt. Der Vermieter gestattet keine Installation eines weiteren Anschlusses.

      "Ein Fall, in welchem der bisherige Anbieter am neuen Wohnort nicht leistungsfähig ist, liegt auch vor, wenn die entsprechende Infrastruktur dort bereits durch einen anderen Anbieter genutzt wird. Dies ist insbesondere der Fall, wenn ein Verbraucher in eine Wohnung zu einem anderen Verbraucher zieht, der bereits über einen Telekommunikationsvertrag verfügt.".
      (Deutscher Bundestag, Drucksache 19/26108, S. 293) Die Begründung bezieht sich auf § 60 Abs. 2 Satz 1 TKG .
      TKG /60.html" target="_blank" rel="noopener nofollow noreferrer">https://dejure.org/gesetze/ TKG /60.html und https://dserver.bundestag.de/btd/19/261/1926108.pdf

      Ich kann keinen Router anschliessen. Es handelt sich um ein Angebotspaket gem. § 66 TKG . , Abs. 2: "Wenn ein Bestandteil des Pakets nach Absatz 1 bei Nichteinhaltung der Vertragsbestimmungen oder nicht erfolgter Bereitstellung vor dem Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit kündbar ist, kann der Verbraucher anstelle der Kündigung des einzelnen Vertragsbestandteils den Vertrag im Hinblick auf alle Bestandteile des Pakets kündigen."

      FRAGE: Kann ich vor Ablauf der Mindestvertragslaufzeit mit einem Monat (Sonderkündigungsrecht) den Vertrag kündigen?


      Hierzu musst Du erst mal einen Umzug nach TKG beauftragen.

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