Gelöst
Kündigung wegen Nichtverfügbarkeit
vor 3 Jahren
Ich habe schon lange einen Telekom Internet Anschluß und bin vor kurzem auf Company Pro 250 gewechselt weil ich eine feste IP Adresse gebraucht habe.
Zum Zeitpunkt des Wechsels auf Company Pro 250 wusste ich schon, dass ich umziehe und die Verfügbarkeitsprüfung hat für meine neue Adresse 250 Mbit angezeigt.
Jetzt stelle ich heute fest wo ich den Umzug beantragen will, dass es jetzt plötzlich nur 100 MBit sind.
Ist das ein Grund für eine Sonderkündigung ? Ich bin auf die hohen Übertragungsraten angewiesen und Vodafone bietet mir
per Kabel 250 Mbit an und die sind genau wie die Telekom in dem Neubau Haus verfügbar.
Vielen Dank im Vorraus
Michael
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vor 4 Jahren
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 3 Jahren
Ist das ein Grund für eine Sonderkündigung ? Ich bin auf die hohen Übertragungsraten angewiesen und Vodafone bietet mir per Kabel 250 Mbit an und die sind genau wie die Telekom in dem Neubau Haus verfügbar.
per Kabel 250 Mbit an und die sind genau wie die Telekom in dem Neubau Haus verfügbar.
Hallo @Michael_Malich
Vielen Dank für deinen Beitrag
Du musst explizit einen Umzug nach TKG beantragen. Das geht (leider) nur bei der tel. Hotline oder im Telekomshop.
Wenn der Anschluss 1:1 nicht umsetzbar ist, wie in deinem Fall, besteht ein Sonderkündigungsrecht von 1 Monat.
Eine weitere Möglichkeit: Ist dein Vertrag älter als 24 Monate, kannst du, (nach neuem TKG seit 01.12.21), jederzeit sofort mit einrer Frist von 1 Monat kündigen.
Aber die Telekom muss das feststellen, dass der Vertrag nicht 1:1 umsetzbar ist.
Viele Grüße
Marcel
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Antwort
von
vor 3 Jahren
Funktioniert das auch für Geschäftskunden? Der 60 TKG gilt ja explizit nur für Verbraucher.
letzendlich für alle , dass hatten wir hier oft diskutiert.
Wobei bei GEschäftskunden in manchen Dingen nicht eindeutig ist
https://www.mpcservice.com/tkg-was-aendert-sich-fuer-unternehmen/
Antwort
von
vor 3 Jahren
Wobei bei GEschäftskunden in manchen Dingen nicht eindeutig ist
Es ist alles recht eindeutig denn der §71 Absatz 3 TKG regelt das:
(3) § 52 Absatz 1 bis 3, § 54 Absatz 1 und 4, die §§ 55, 56 Absatz 1, die §§ 58, 60, 61, 66 und 71 Absatz 2 sind auch auf Kleinstunternehmen oder kleine Unternehmen sowie Organisationen ohne Gewinnerzielungsabsicht anzuwenden, es sei denn, diese haben ausdrücklich dem Verzicht der Anwendung dieser Bestimmungen zugestimmt.
Antwort
von
vor 3 Jahren
@Michael_Malich
Bedenke aber dass du ggfs mit dem Vodafone-Anschluss nen geringeren Upload hast. Ich kenne jetzt die Tarife nicht im Detail aber bei geringen Bandbreiten wie 250M hat man in der Regel auch keine 40M Upload.Ebenso wirst du da keine feste IP-Adresse vermutlich bekommen, oder?Okay, feste IP geht und ab Internet & Phone 300 Cable ist der Upload auch annähernd so hoch.
Business Kabel Internet: Tarife für Geschäftskunden | Vodafone
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von
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von