Leitungskapazität für 100MBit Anschluss nicht ausreichend
2 years ago
Hallo liebe Community,
ich wechsel in den nächsten Tagen von einem MagentaZuhause M (50 Mbit) auf einen MagentaZuhause L (100 MBit) Tarif. Als Gerät wird eine Fritz!box 7430 genutzt.
Ich bin Mieter (1. Stock) und habe hier zuhause zwei TAE -Dosen: Eine im Flur und eine im Arbeitszimmer. Die im Flur nutzen wir für den Internetanschluss, die im Arbeitszimmer ist ungenutzt.
Nun habe ich in den DSL-Informationen der Fritz!box folgendes stehen (noch 50 MBit Tarif):
Da DSLAM immer genauso hoch war wie die Leitungskapazität hergab (danke liebe Telekom 😘), habe ich mir nie Gedanken darüber gemacht. Aber aufgrund des Tarifwechsels (der erst noch geschaltet wird) las ich in anderen Beiträgen, dass die Leitungskapazität das Maximum sei, was verfügbar ist, egal welchen Tarif man schaltet.
Bei Anschluss im Arbeitszimmer erhalte ich für die Leitungskapazität Werte die ich für den neuen Tarif gebrauchen kann:
Der Sync ist hier dann auch bei 50Mbit Tarif am Maximum was der DSLAM hergibt.
Ich habe daraufhin die TAE -Dosen mal aufgeschraubt und gesehen, dass Baumarkt-Kabel ( J-Y(St)Y ) verwendet wurde. In der Dose im Flur (da wo der Router stehen soll) sind a/b belegt und auch W und E, scheinbar wurde dort die TAE -Dose im Arbeitzimmer mit angeschlossen? Kann das für die verringerte Leitungskapaztität verantworlich sein? Im Arbeitszimmer sind nur a/b der Dose belegt.
Bevor ich jetzt die Kabel an der TAE -Dose aus W und E entferne um das zu testen wollte ich hier mal nachfragen, ob das für Störungen verantwortlich sein kann und ob so ein Test Sinn macht.
Danke Euch im Voraus.
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2 years ago
@katzenhai2
Deine Hardcopy zeigen keine Umschaltung von M auf L (63/12 ist das Maximum eines M), ein L sollte, besonders auch im Upload, höhere Werte bis 116/42 erreichen. Prüfe deine Leitung mal Online und melde ggf. eine Störung.
Parallel und auch in Serie geschaltete TAE -Dosen sind für DSL unbedingt zu vermeiden. Geeignetes Kabel (APL -und- TAE -Dose/ta-p/3499089" target="_blank">https://telekomhilft.telekom.de/t5/Telefonie-Internet/Das-richtige-Kabel-zwischen- APL -und- TAE -Dose/ta-p/3499089) durchgehend vom APL zu einer TAE ist optimal.
Bist du sicher, das die beiden TAE bei dir in Serie verbunden sind? Man geht auf 1 und 2 mit einer Doppelader auf eine TAE und wenn, dann auf 5 und 6 heraus zu einer weiteren TAE wieder auf 1 und 2. Bei DSL sollte man das aber nicht tun, schon gar nicht wenn man den Router in die erste TAE anschließt, weil man so einen Stich erzeugt.
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2 years ago
Als Mieter kann ich kein gescheites Kabel zum APL im Keller ziehen und den Vermieter werde ich mit den Kosten nicht belasten
Das wäre ohnehin nicht im Interesse des Vermieters.
Du kannst dir höchstens eine Erlaubnis erteilen lassen und dem Vermieter von den Kosten freistellen. Du willst schnelles Internet. Der Vermieter muß nur einen funktionierenden Telefonanschluß (kein Internet) bereitstellen. Dafür ist das Baumarktkabel ausreichend.
wenn "bald" Glasfaser kommt
Ist das denn schon sicher?
da darf er sowieso kräftig investieren und die Kabel tauschen.
Er darf investieren und kann die Kosten auf die Miete umlegen, ja.
Ob er es auch macht, steht auf einem anderen Blatt.
Ich bin selber Mieter und wir haben auch bereits Glasfaser eines Mitbewerbers - bis zum Gebäude. Die Wohnungen (10 Mietparteien) werden aber nur bei Interesse auf Nachfrage angeschlossen. Bisher ist es nur bei einer Mietpartei passiert. Alle Anderen sind wie ich bei der Telekom bzw. 1&1 über Kupfer unterwegs.
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2 years ago
@Gelöschter Nutzer
Das sieht der BGH aber anders. Siehe hier . Da wird der Anspruch auf Internet schon bejaht. Und in Verbindung mit der TKMV und dem Teil 9 des TKG auch die Mindestleistung. Für diese würde ein Baumarktkabel noch ausreichen, aber wenn die BNetzA die Anforderung der TKMV stetig erhöht, kann man sich auch darauf als Vermieter nicht verlassen.
Daher sollte es wohl auch im Interesse des Vermieters sein, die ITK Installation im Gebäude auf dem laufenden zu halten.
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from
2 years ago
Das sieht der BGH aber anders. Siehe hier . Da wird der Anspruch auf Internet schon bejaht.
Das BGB sieht es wiederum auch anders.
Zu den Mindestanforderungen bei Wohnraum, die ohne besondere Nachfrage des Mieters vorausgesetzt werden gehören regelmäßig:
Der Übergabepunkt für Telefonfestnetz wurde vom Vermieter bereitgestellt.
LG Berlin, Urteil vom 12.09.2014 – 63 S 151/14 (Sogar noch aktueller als dein Urteil)
Die Grundversorgung sagt ohnehin nur 10 Mbit/s zu. Das ginge auch mit Klingeldraht, da ADSL. Insofern kann man keine Ansprüche gegenüber des Vermieters geltend machen, da er seiner Pflicht vollumfänglich nachkommt.
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2 years ago
@katzenhai2
Es ist ja eine Leitungsabzweigung erkannt worden. Also die Dose im Flur öffnen und die Kabel prüfen und ggf. die Weiterleitung in das AZ entfernen.
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2 years ago
@katzenhai2 Die Abzweigung muss unbedingt weg und das darfst auch selber machen
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