MR 303 nervt gewaltig mit Benutzer Pin

vor 14 Jahren

Hoi,

kann mir jemand von der Telekom mal plausibel erklären warum der MR 303 ständig die Benutzer Pin haben möchte? Manchmal sogar mitten in einer Sendung. Ich muss wohl nicht sagen wie extrem das nervt.

Der vorherige Receiver wollte nie eine Pin. Unter Einstellungen / jugenschutz ist eingestellt dass bei FSK 16 und FSK 18 die Pin abgefragt wird. Das kann man leider auch nicht ausschalten. Die Frage bleibt trotzdem wieso will er die mitten in einer Sendung haben (passiert öfters bei Pro7) und wieso wollte der MR 301 nie eine Pin? Ich musste die erst mal raussuchen weil ich die nie gebraucht habe.

Genervt.

Lg

Hinweis

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    • vor 14 Jahren

      Ich habe doch das "niemals" extra hervorgehoben. Bei diesen Sendern muss nicht vorgesperrt werden, unabhängig von irgendwelchen Flags.



      Ich habe doch das "niemals" extra hervorgehoben. Bei diesen Sendern muss nicht vorgesperrt werden, unabhängig von irgendwelchen Flags.


      Ich habe doch das "niemals" extra hervorgehoben. Bei diesen Sendern muss nicht vorgesperrt werden, unabhängig von irgendwelchen Flags.


      Das ist so nicht richtig. Die ÖR und auch einige "Free-TV" Sender halten sich einfach nur daran Sendungen mit FSK16 nicht vor 22:00 auszustrahlen. Sobald aber eine Klassifizierung mit ausgestrahlt wird ist es eben nicht mehr so.
      Das hast Du frei erfunden. Die Sendezeitbeschränkungen sind verpflichtend und der JMStV legt auch ausdrücklich fest, welche Sender die Vorsperre als Alternative einsetzen dürfen:

      Die Landesmedienanstalten können für digital verbreitete Programme des privaten Fernsehens durch übereinstimmende Satzungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rundfunkveranstalter seine Verpflichtung nach § 5 erfüllt, indem er diese Sendungen nur mit einer allein für diese verwandten Technik verschlüsselt oder vorsperrt.

      Die Landesmedienanstalten können für digital verbreitete Programme des privaten Fernsehens durch übereinstimmende Satzungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rundfunkveranstalter seine Verpflichtung nach § 5 erfüllt, indem er diese Sendungen nur mit einer allein für diese verwandten Technik verschlüsselt oder vorsperrt.
      Die Landesmedienanstalten können für digital verbreitete Programme des privaten Fernsehens durch übereinstimmende Satzungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rundfunkveranstalter seine Verpflichtung nach § 5 erfüllt, indem er diese Sendungen nur mit einer allein für diese verwandten Technik verschlüsselt oder vorsperrt.


      Den ÖR ist diese Möglichkeit also ganz offiziell verwehrt. Dass auch die frei empfangbaren Privaten sich an die Sendezeitbeschränkung halten müssen, ist einfach eine logische Konsequenz daraus, dass sie frei empfangbar sind. Eine durchgehende Vorsperre ist da technisch nicht möglich und somit keine Option.

      Gruß

      T-ster

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    • vor 14 Jahren

      Sorry, wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, wir würden die aktuelle Umsetzung des Jugendschutzes als "alternativlos" betrachten und jede Alternative "kategorisch ausschließen": Auch wir wären sehr froh, wenn das Jugendschutzsystem technisch noch komfortabler würde Danke auch für Ihre Schilderung des Ablaufs beim DVD-Versand, an dem nochmals das Dilemma der Vorsperrung beim IPTV deutlich wird: Für die zugestellten Inhalte ist aus Sicht des Jugendschutzes in Ihrem Beispiel *nicht* die Post verantwortlich, sondern der DVD-Anbieter und -Versender. Dieser geht mit Ihnen eine Absprache bzgl. der Identifizierung als Kaufberechtigter ein, *nicht* aber die Post - diese stellt das Päckchen zwar zu, prüft aber nicht die Inhalte der DVD - sehr wohl allerdings, an wen genau sie das Päckchen eigentlich aushändigt. Dazu dient bei der Postzustellung z. B. der Personalausweis und bei IPTV die Benutzer PIN bzw. die Erwachsenen PIN . Die Aushändigung des Päckchens aber - und das ist der wesentliche und unabänderliche Unterschied zwischen einem DVD-Versand per Post und einem online-Dienst wie dem IPTV - ist individuell an genau *eine(n)* Empfangsberechtigte(n) gebunden: nämlich an Sie als den registrierten und an der Haustür identifizierbaren Kunden.

      Sorry, wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, wir würden die aktuelle Umsetzung des Jugendschutzes als "alternativlos" betrachten und jede Alternative "kategorisch ausschließen": Auch wir wären sehr froh, wenn das Jugendschutzsystem technisch noch komfortabler würde

      Danke auch für Ihre Schilderung des Ablaufs beim DVD-Versand, an dem nochmals das Dilemma der Vorsperrung beim IPTV deutlich wird:

      Für die zugestellten Inhalte ist aus Sicht des Jugendschutzes in Ihrem Beispiel *nicht* die Post verantwortlich, sondern der DVD-Anbieter und -Versender. Dieser geht mit Ihnen eine Absprache bzgl. der Identifizierung als Kaufberechtigter ein, *nicht* aber die Post - diese stellt das Päckchen zwar zu, prüft aber nicht die Inhalte der DVD - sehr wohl allerdings, an wen genau sie das Päckchen eigentlich aushändigt. Dazu dient bei der Postzustellung z. B. der Personalausweis und bei IPTV die Benutzer PIN bzw. die Erwachsenen PIN .

      Die Aushändigung des Päckchens aber - und das ist der wesentliche und unabänderliche Unterschied zwischen einem DVD-Versand per Post und einem online-Dienst wie dem IPTV - ist individuell an genau *eine(n)* Empfangsberechtigte(n) gebunden: nämlich an Sie als den registrierten und an der Haustür identifizierbaren Kunden.
      Sorry, wenn Sie den Eindruck gewonnen haben, wir würden die aktuelle Umsetzung des Jugendschutzes als "alternativlos" betrachten und jede Alternative "kategorisch ausschließen": Auch wir wären sehr froh, wenn das Jugendschutzsystem technisch noch komfortabler würde

      Danke auch für Ihre Schilderung des Ablaufs beim DVD-Versand, an dem nochmals das Dilemma der Vorsperrung beim IPTV deutlich wird:

      Für die zugestellten Inhalte ist aus Sicht des Jugendschutzes in Ihrem Beispiel *nicht* die Post verantwortlich, sondern der DVD-Anbieter und -Versender. Dieser geht mit Ihnen eine Absprache bzgl. der Identifizierung als Kaufberechtigter ein, *nicht* aber die Post - diese stellt das Päckchen zwar zu, prüft aber nicht die Inhalte der DVD - sehr wohl allerdings, an wen genau sie das Päckchen eigentlich aushändigt. Dazu dient bei der Postzustellung z. B. der Personalausweis und bei IPTV die Benutzer PIN bzw. die Erwachsenen PIN .

      Die Aushändigung des Päckchens aber - und das ist der wesentliche und unabänderliche Unterschied zwischen einem DVD-Versand per Post und einem online-Dienst wie dem IPTV - ist individuell an genau *eine(n)* Empfangsberechtigte(n) gebunden: nämlich an Sie als den registrierten und an der Haustür identifizierbaren Kunden.



      Das ist falsch. Richtig ist man hat eine Vereinbarung zwischen Versender der DVDs und dem Empfänger. Die DVDs werden aber NICHT persönlich übergeben, sondern kommen in einem ganz normalen Brief und werden in den Briefkasten geworfen. Es findet keine Kontrolle statt. Und es gibt keine Persönliche Übergabe. Der Nutzer hat eben nur per Eidesstatt erklärt es gibt keine Möglichkeit für Kinder an die Dinger zu kommen. Dieses Vorgehensweise ist Rechtskonform und wird mittlerweile von allen DVD Versendern so gehandhabt. Die versenden ja sogar Pornos. Die Frage ist nun warum sollte die Vereinbarung zwischen der Telekom und dem Kunden nicht erlaubt sein. Im Vergleich könnte auch die Post als Überbringer mit dem Kunden diese Vereinbarung treffen.

      eine schadhafte EPG -Datei entsteht in vielen Fällen, weil Router und Receiver nicht per klassischem Netzwerkkabel miteinander verbunden sind, sondern eine alternative Übermittlungstechnik wie OptoLAN, WLAN (z. B. W 100 Bridge) oder PowerLAN (z. B. Powerline 100) gewählt wurde *und* die Umgebungsbedingungen für den Einsatz dieser Übermittlungstechnik ungünstig sind. Insofern hat der Kunde sehr wohl Einfluss darauf, ob diese typische Ursache für das Fehlerbild "unerwartete Anforderung der Benutzer PIN " überhaupt entstehen kann.

      eine schadhafte EPG -Datei entsteht in vielen Fällen, weil Router und Receiver nicht per klassischem Netzwerkkabel miteinander verbunden sind, sondern eine alternative Übermittlungstechnik wie OptoLAN, WLAN (z. B. W 100 Bridge) oder PowerLAN (z. B. Powerline 100) gewählt wurde *und* die Umgebungsbedingungen für den Einsatz dieser Übermittlungstechnik ungünstig sind.

      Insofern hat der Kunde sehr wohl Einfluss darauf, ob diese typische Ursache für das Fehlerbild "unerwartete Anforderung der Benutzer PIN " überhaupt entstehen kann.
      eine schadhafte EPG -Datei entsteht in vielen Fällen, weil Router und Receiver nicht per klassischem Netzwerkkabel miteinander verbunden sind, sondern eine alternative Übermittlungstechnik wie OptoLAN, WLAN (z. B. W 100 Bridge) oder PowerLAN (z. B. Powerline 100) gewählt wurde *und* die Umgebungsbedingungen für den Einsatz dieser Übermittlungstechnik ungünstig sind.

      Insofern hat der Kunde sehr wohl Einfluss darauf, ob diese typische Ursache für das Fehlerbild "unerwartete Anforderung der Benutzer PIN " überhaupt entstehen kann.



      Ja aber ich zb habe nur Kabel gebunden und ebenfalls Probleme. Sie übersehen das dieses Fehler keineswegs nur mit WLAN auftreten. Genauso das der Receiver auch oft die Pin nicht annimmt.

      Und um noch mal auf Punkt A einzugehen. Wenn sie die EPG Daten bekommen haben sie keinen Einfluss auf die Daten. Das heißt doch im Umkehrschluss das wenn sie morgen fehlerhafte Daten bekommen können und die Kunden massiv Probleme hätten. Das einzige was die Telekom da machen kann ist den EGP Datenlieferanten zu wechseln. Daher ist das eine berechtigte Frage ob sie eigentlich den Ordnungsgemäßen betrieb sicherstellen können wenn sie für den betreib auf die korrekten Daten anderer angewiesen sind.

      Und als Kunde ist die Erklärung zwar nett aber irrelevant. Ich habe keinen Vertrag mit den EPG Datenlieferant, sondern mit ihnen. Und Sie haben dafür zu Sorgen das alles funktioniert.

      /

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    • vor 14 Jahren

      Es nervt diese wahllose PIN Abfrage.
      Irgendwie immer anders und ich habe auch alles mit Kabel verbunden, es war doch vorher nicht so nervig wie jetzt.


      Gruß aus dem Norden.

      onra

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    • vor 14 Jahren

      Und als Kunde ist die Erklärung zwar nett aber irrelevant. Ich habe keinen Vertrag mit den EPG Datenlieferant, sondern mit ihnen. Und Sie haben dafür zu Sorgen das alles funktioniert.

      /Dem ist nichts hinzuzufügen.

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    • vor 14 Jahren

      Was ich an der Pineingabe auch nicht verstehe, warum diese so schlecht umgesetzt ist.
      Wenn ich auf einen Kanal mit Altersbeschränkung umschalte, muss ich erst ein paar Sekunden warten, bis die Einblendung des Sendernames ausgeblendet wird. Danach muß man die Pin eingeben und nach der Pin noch einmal nach unten auf freischalten und dann bestätigen.
      Wenn kein Weg an dieser PIN pro Kanal und Sendung vorbei geht, warum kann ich dann nicht einfach direkt die Pin eingeben ohne Warten und beim Drücken der letzten Zahl wird direkt freigegeben?
      Für meine Frau und mich ist diese nervige PIN ein Grund BIGTV wieder zu kündigen, da wir beim Zappen mittlerweile die Sendungen mit PIN einfach überspringen.
      Sehr schade.

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    • vor 14 Jahren

      C. *Dass* es zum Verlust von Datenpaketen kommt, ist immer dann der Fall, wenn Punkt c) vorliegt. Hier gibt es aus technischer Sicht in grober Gliederung drei Abschnitte, auf denen der Datenverlust stattfinden kann: A. auf dem Weg von den IPTV - bzw. EPG -Servern bis zum DSLAM, B. auf dem Weg vom DSLAM zum Router, C. auf dem Weg vom Router zum Receiver, wobei die Abschnitte B. und C. vom Kunden bei der Einrichtung der Geräte vor Ort bzw. durch die Entscheidung für eine bestimmte Übermittlungstechnik sehr wohl maßgeblich beeinflusst werden.

      C.
      *Dass* es zum Verlust von Datenpaketen kommt, ist immer dann der Fall, wenn Punkt c) vorliegt. Hier gibt es aus technischer Sicht in grober Gliederung drei Abschnitte, auf denen der Datenverlust stattfinden kann:

      A.
      auf dem Weg von den IPTV - bzw. EPG -Servern bis zum DSLAM,

      B.
      auf dem Weg vom DSLAM zum Router,

      C.
      auf dem Weg vom Router zum Receiver,

      wobei die Abschnitte B. und C. vom Kunden bei der Einrichtung der Geräte vor Ort bzw. durch die Entscheidung für eine bestimmte Übermittlungstechnik sehr wohl maßgeblich beeinflusst werden.
      C.
      *Dass* es zum Verlust von Datenpaketen kommt, ist immer dann der Fall, wenn Punkt c) vorliegt. Hier gibt es aus technischer Sicht in grober Gliederung drei Abschnitte, auf denen der Datenverlust stattfinden kann:

      A.
      auf dem Weg von den IPTV - bzw. EPG -Servern bis zum DSLAM,

      B.
      auf dem Weg vom DSLAM zum Router,

      C.
      auf dem Weg vom Router zum Receiver,

      wobei die Abschnitte B. und C. vom Kunden bei der Einrichtung der Geräte vor Ort bzw. durch die Entscheidung für eine bestimmte Übermittlungstechnik sehr wohl maßgeblich beeinflusst werden.


      A = Telekomproblem
      B = Telekomproblem
      C = Telekomproblem wenn Verbindung so gestaltet wie lt. Anleitung möglich weil,

      Solange der Kunde die Möglichkeit hat den Reciever und Router per LAN-Kabel oder (durch entsprechende Angebote der Telekom) drahtlos zu verbinden, und bei beiden Methoden entstehen die bekannten Fehler ist es wohl keine Übermittlungstechnik die durch den Kunden
      maßgeblich beeinflusst werden kann.
      Der Kunde hält sich ja an die Möglichkeiten der Telekom.
      Entsprechend des Angebots müssen beide Möglichkeiten fehlerlos funktionieren.
      Punkt B, der vorher erwähnt wurde lässt sich nicht immer von Seiten der Telekom beheben, falls Dämpfungen in den Telefonleitungen im Haus vorhanden sind, vor allem wenn es Mehrfamilienhäuser sind (Mietbunker). Die Telekom wird wohl kaum alle Telefonleitungen neu ziehen um eventuelle Dämpfungsfehler zu eliminieren.
      Punkt A muss sich die Telekom wohl intensiever um die Datenströme zwischen den Servern und den dortigen Verlusten kümmern....

      Aktuelles Beistpiel:
      heute gegen 15:30 Einschalten des Recievers, Programm vom Vortag TNT-Film, erste "Amtshandlung" Eingabe der PIN , zweite Amtshandlung Verwunderung da dort "Reichtum ist keine Schande" lief. Eine Komödie mit Steve Martin mit FSK 12.
      Da erzähle mir keiner was von guter oder häufiger Kommuniktion mit den Sendern seitens der Telekom.

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    • vor 14 Jahren

      Wobei ich auch glaube es sind einfach Bugs bzw schlechte Umsetzung.

      Manchmal wenn ich den Receiver 301t einschalte muss ich die Pin Eingeben um morgens ARD frei zu machen, wo Morgenmagazin oder was anderes aus dem Kinderprogramm läuft. Ich vermute einfach da fehlen dann erst mal die EPG Daten.

      Genauso der Bug, das die Pin nicht angenommen wird sichtbar ein Bug ist.

      Man sieht auch das ab und zu die Pin abfrage kommt, das Bild aber hell wird. Passiert bei den ÖR auch ab und zu oder bei N-TV wenn man den Receiver neu startet. Wobei es mit abbrechen nicht getan ist. Startet man noch mal neu, ist das nicht mehr der fall. Also die Sendung offenbar nicht sperrungswürdig.

      Wäre technisch ja einfach zu lösen das ohne EPG Daten keine Abfrage kommt. Ich vermute das ist so, keine EPG Daten = gesperrt

      Die vielen abfragen sind einfach nicht normal, das System funktioniert sichtbar nicht richtig.

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    • vor 14 Jahren

      Ich habe doch das "niemals" extra hervorgehoben. Bei diesen Sendern muss nicht vorgesperrt werden, unabhängig von irgendwelchen Flags.


      Ich habe doch das "niemals" extra hervorgehoben. Bei diesen Sendern muss nicht vorgesperrt werden, unabhängig von irgendwelchen Flags.

      Ich habe doch das "niemals" extra hervorgehoben. Bei diesen Sendern muss nicht vorgesperrt werden, unabhängig von irgendwelchen Flags.


      Woher hast Du denn diesen Blödsinn? Du verwechselst da offensichtlich was. Die ÖR und auch die privaten senden "freiwillig" vor 22:00 keine "jugendgefährdenden Sendungen", deswegen wird da auch nichts gesperrt. Tun Sie es dennoch, was eigentlich nicht vorkommt, dann muß eben doch gesperrt werden. Und wenn dann die Sendung, die um 20:15 ausgestrahlt wird auf einmal mit einer FSK16 Bewertung versehen ist, dann wird eine PIN Abfrage nötig, egal ob der Sender ARD,ZDF oder RTL heisst. Das ist auch bei DVB-S so, nur da kann man das bei den meisten Receivern abstellen. Die Kernfrage ist doch, warum werden diese Sendungen mal mit und mal ohne Bewertung ausgestrahlt. Und ist es wirklich nötig, jedem volljährigem Bürger diesen Quatsch aufzuzwingen. Un die Haltung der Telekom, "dafür sind die Sender zuständig" gefällt mir auch nicht. Ich habe einen Vertrag mit der Telekom und nicht mit $Sender und wenn $Sender irgendwas falsch einspeist, erwarte ich von der Telekom, daß sie sich mit $Sender in Verbindung setzt und die Sache in Ordnung bringt. Dafür meckere ich nicht über den Medienreceiver, der lt. Spezifikation - so gut oder schlecht diese auch sein mag - alles richtig macht.
      Von der MR software erwarte ich lediglich, daß ich selbst entscheiden kann, ob ich als Erwachsener eine PIN Eingabe für sinnvoll halte oder nicht.

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    • vor 14 Jahren

      Woher hast Du denn diesen Blödsinn?

      Woher hast Du denn diesen Blödsinn?
      Woher hast Du denn diesen Blödsinn?


      http://www.kjm-online.de/files/pdf1/_JMStV_Stand_13_RStV_mit_Titel_deutsch3.pdf

      Du verwechselst da offensichtlich was.

      Du verwechselst da offensichtlich was.
      Du verwechselst da offensichtlich was.


      Nein.

      Die ÖR und auch die privaten senden "freiwillig" vor 22:00 keine "jugendgefährdenden Sendungen", deswegen wird da auch nichts gesperrt.

      Die ÖR und auch die privaten senden "freiwillig" vor 22:00 keine "jugendgefährdenden Sendungen", deswegen wird da auch nichts gesperrt.
      Die ÖR und auch die privaten senden "freiwillig" vor 22:00 keine "jugendgefährdenden Sendungen", deswegen wird da auch nichts gesperrt.


      Das ist Blödsinn.

      Gruß

      T-ster

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    • vor 14 Jahren

      Die ÖR und auch die privaten senden "freiwillig" vor 22:00 keine "jugendgefährdenden Sendungen", deswegen wird da auch nichts gesperrt.


      Die ÖR und auch die privaten senden "freiwillig" vor 22:00 keine "jugendgefährdenden Sendungen", deswegen wird da auch nichts gesperrt.

      Die ÖR und auch die privaten senden "freiwillig" vor 22:00 keine "jugendgefährdenden Sendungen", deswegen wird da auch nichts gesperrt.


      Das ist Blödsinn.

      Richtig! Diese Sender dürfen vor 22:00 oder 23:00 Uhr entsprechendes Material nicht zeigen, da sie auf allen anderen Wegen frei empfangbar sind! Wann versteht ihr das mal?

      Die einzigen Male, die ich auf einem Satreceiver ohne Abschaltung oder Umgehung von Sonstwas Pins eingeben musste, war zu meinen Premiere Zeiten!

      Gruß
      Dedl

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