Nach Umzug wurde Vertragslaufzeit ohne mein Wissen wieder auf 24 Monate gesetzt

Gelöst

Ich habe im Oktober 2017 einen Vertrag abgeschlossen. Im Feruar 2019 habe ich im Rahmen eines Umzugs den Service bei der Telekom telefonisch beauftragt. Dort wurde mir versichert, dass der Vertrag 1:1 übertragen wird. Jetzt (leider sehr spät) habe ich gesehen, dass irgendwo in der Auftragsbestätigung eine Laufzeit von 24 Monaten ab Februar 2019 vermerkt wurde. Dies wurde mir weder telefonisch mitgeteilt noch ist es in der Auftragsbestätigung wirklich deutlich zu sehen. Dort ist von einer Bereitstellung der Leistung ab dem 15.02.2019 die Rede, aber nicht explizit von einem Vertragsbeginn ab diesem Datum.

 

Von der Hotline wurde mir mitgeteilt, dass dies ja alles rechtens sei und der Vertrag bei Umzug IMMER neu mit 24 Monaten starten würde. Was kann ich dazu tun?

 

Zweite Frage:

 

Wenn ein Umzug in eine WG ansteht, in der ein Anschluss besteht (nicht Telekom), gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht?

 

Alternativ: Wenn man mit seinem Lebenspartner in eine neue Wohnung zieht, in der der ein Anschluss besteht (nicht Telekom), gibt es dann ein Sonderkündigungsrecht? 

 

Vielen Dank.

3 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN
Lösung
Telekom hilft Team
@d_family

Vielen Dank für das angenehme Gespräch. Schön, dass wir das Thema mit den Mietgeräten telefonisch klären konnten.
Solltest du mal wieder was haben, was wir uns anschauen sollten, kannst du dich gerne bei uns melden. Ich wünsche dir noch eine schöne Restwoche.

Gruß
Timur K.

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Lösung
Telekom hilft Team
@d_family hier einmal der Link zum Retouren Portal, damit du dir den Retourenschein für den Router und Media Receiver ausdrucken kannst ⇾ https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

Die Kündigungsbestätigung für den Anschluss wird dir an deine @Gelöschter Nutzer E-Mail-Adresse geschickt. Sollten noch Fragen auftauchen, dann melde dich bei mir.

Beste Grüße
Tabea L.

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Lösung
Telekom hilft Team
Hallo @d_family,

vielen lieben Dank für das nette Telefonat. Es freut mich sehr das wir eine zufriedenstellende Lösung für beide Seiten gefunden haben. Du bekommst alles was besprochen wurde auch noch mal schriftlich von mir an die von dir genannte E-Mail-Adresse.

Beste Grüße
Tabea L.

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Ich habe nur eine Kundennummer für beide Adressen. Das Potal akzeptiert nur die eine Postleitzahl, daher fehlen weiterhin Geräte In der Aufstellung.

Telekom hilft Team
@d_family ich habe das Rätsel lösen können und weiß, wieso die Auflistung lückenhaft ist. Gerne möchte ich das mit dir telefonisch eben klären. Wann darf ich durchklingeln?

Beste Grüße
Tabea L.

@Tabea L.  Am besten passt es am Dienstag, 25.2. zwischen 10 und 12 Uhr unter der Mobilnummer. Danke!

Hallo @d_family

den Rückruf für heute können wir noch nicht durchführen. Wir müssen noch intern etwas mit Tabea L. klären. Die ist erst heute Abend wieder anwesend. Wir melden uns dann wieder.

Gruß

Jürgen Wo.
Telekom hilft Team
@d_family sorry, dass heute noch kein Rückruf erfolgen konnte, da musste fix noch etwas geklärt werden. Passt dir morgen Abend ein Rückruf um 18 Uhr?

Beste Grüße
Tabea L.

Ja 18 Uhr am Mittwoch passt. Danke. 

Ja. Mittwoch 18 Uhr passt. Danke. 

Hallo @d_family,

ich muss hier vielmals um Entschuldigung bitten. Der Termin für 18 Uhr ging leider unter.

Dürfen wir uns auch jetzt noch melden?

Viele Grüße Inga Kristina J.

Ja gerne. Ich bin mobil erreichbar. 

Lösung
Telekom hilft Team
@d_family

Vielen Dank für das angenehme Gespräch. Schön, dass wir das Thema mit den Mietgeräten telefonisch klären konnten.
Solltest du mal wieder was haben, was wir uns anschauen sollten, kannst du dich gerne bei uns melden. Ich wünsche dir noch eine schöne Restwoche.

Gruß
Timur K.

@Timur K.

 

Hallo. Ich habe jetzt die Kündigungsbestätigung für das erste zurückgesendet Gerät (Media Receiver) erhalten. Dort wird jetzt allerdings erwähnt, dass noch eine Zahlung fällig wird aufgrund der Beendigung des Vertrages vor der Mindestlaufzeit. Das wird für das zweite Gerät vermutlich auch noch kommen.

 

Dies macht natürlich wenig Sinn, wenn wir uns generell auf eine vorzeitige Kündigung des Vertrages aus Kulanz (dafür noch mal vielen Dank) geeinigt hatten. Könnten Sie sich dessen bitte annehmen? Danke.

Telekom hilft Team
Hallo @d_family,

entschuldige die sehr verspätete Antwort. Die Kosten für das erste Endgerät werde ich gut schreiben. Ich habe da ein Auge drauf sollten auch Kosten für das zweite Endgerät anfallen, die schreibe ich dann ebenfalls gut.

Beste Grüße
Tabea L.

@Tabea L. Vielen Dank. Ich habe gerade die Rechnung für April erhalten. Es wurden alle zurück gesendeten Geräte berechnet. UND es wurde auch der zum 31.3. gekündigte Vertrag voll berechnet. Kannst Du Dir das bitte mal ansehen, mir die entsprechenden Beträge gutschreiben und mir dies kurz über die bekannte E-Mail-Adresse bestätigen? Danke und schöne Ostern. 

@d_family 

Du musst die Schlussrechung abwarten, darin wird der zu viel berechnete Grundpreis automatisch gutgeschrieben.

 

Telekom hilft Team
Hallo @d_family,

ich habe dir via E-Mail geantwortet. Sollten noch fragen auftauchen, dann kannst du diese mir entweder hier stellen oder via E-Mail.

Beste Grüße
Tabea L.

@Tabea L. 

 

Hallo. Auf der letzten Rechnung sind die Gutschriften für ein zu viel belastetes Geräte (Media Receiver) zu sehen. Und es gab eine Gutschrift für die zu viel verlangte Miete über die Laufzeit hinaus.

 

Allerdings ist ein Gerät, das zurückgesendet wurde, immer noch auf der Rechnung, ein Speedport. Kann das bitte korrigiert und ebenfalls gutgeschrieben werden? Vielen Dank und ein schönes Wochenende.

 

Das Geräte ist wie der Receiver auch am 31.03.  bei der Telekom eingegangen, ich habe 2 Bestätigungen erhalten. 

 

Einmal Rücksendung mit den Endziffern 1442 und einmal 1420. 

Hallo @d_family

die Gutschrift ist bereits erfolgt.

Gruß

Jürgen Wo.

@Tabea L.Und dann ist da noch ein zu viel gebuchter Betrag, den habe ich gerade erst gesehen:

 

Ablösebetrag wegen vorzeitiger Kündigung von Leistungen in Höhe von 12,25 EUR netto, Verrech

Telekom hilft Team
@d_family,

die Gutschrift dafür wird erfolgen.


Grüße Detlev K.