Pflicht zur Weiterversorgung bei Anbieterwechsel ignoriert

vor 8 Jahren

Nach einem Providerwechsel unserer Bildungseinrichtung von der Telekom zu M-Net, fand am 02.11.17 ein Anschlussversuch durch die Firma M-Net statt, der misslang.

Gegen 12:30 des selben Tages wurde bei der Telekom die Weiterversorgung gemäß §46 TKG beantragt. Auch am nächsten Tag war die Schule allerdings telefonisch nicht wieder angeschlossen. Drei Anrufe am 03.11und am 04.11.17 bei der Hotline der Firma Telekom führten nicht zum Erfolg: Ein Herr R. erklärte, dass eine Bearbeitung aufgrund eines Systemausfalls nicht möglich sei, eine Frau P. sagte in einem weiteren Gespräch, dass die Weiterversorgung unseres Anschlusses nicht möglich sei, da wir den Vertrag gekündigt hätten und die Portierung angeblich erfolgreich abgeschlossen sei, was definitiv nicht stimmt.

 

Da am Montag telefonische Kurseinschreibungen beginnen, drohen uns erhebliche finanzielle Verluste. Ich erinnere an den Wortlaut des §46 TKG .

 

[Telektra: Zwei Namen gekürzt (Datenschutzregel gilt nicht nur für Kundennamen auch für Mitarbeiternamen)]

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    • vor 8 Jahren

      1. Woher weist du, dass die Telekom 12:30 Uhr von M-Net zur Weiterversorgung aufgefordert wurde?
      2. Habt Ihr den Vertrag den selbst gekündigt?
      3. Warum nutzt Ihr nicht einfach eure Ausfalllösung .. weshalb so ne Panik?

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      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Zu 1: Ich stand neben dem Techniker, als er das entsprechende Telefonat führte. Zu 2: Nein Zu 3: Siehe erster Satz

       

      Zu 1: Ich stand neben dem Techniker, als er das entsprechende Telefonat führte.

      Zu 2: Nein

      Zu 3: Siehe erster Satz

       

      Zu 1: Ich stand neben dem Techniker, als er das entsprechende Telefonat führte.

      Zu 2: Nein

      Zu 3: Siehe erster Satz


      Es gibt also keine 1) ordentlich beauftragte Weiterversorgung im Rahmen des Anbieterwechsels. 

      Dies hätte ganz normal und ordentlich durch den aufnehmenden Anbieter über die mit der Bundesnetzagentur abgestimmten Prozesse passieren müssen. Weder irgendein Techniker vor Ort macht das noch du beim abgebenden Anbieter. 

       

      Dadurch das keine Eigenkündigung (Punkt 2) erfolgt ist, bliebe im Grundsatz die Weiterversorgung. Wenn die Hotline aber schon mitgeteilt hat, dass der aufnehmende Anbieter gegenüber allen anderen Anbietern bestätigt hat "Portierung ist abgeschlossen" ist die Sache durch. Dann lässt sich im Regelfall auch keine Weiterversorgung realisieren.

       

      Warum ihr nicht einfach die Ausfalllösung, die ein Unternehmen welches auf einen Telefon/Internetanschluss angewiesen ist vorhalten sollte, nutzt erschließt sich weiterhin nicht. 

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      @CyberSW


      @CyberSW schrieb:
      Warum ihr nicht einfach die Ausfalllösung, die ein Unternehmen welches auf einen Telefon/Internetanschluss angewiesen ist vorhalten sollte, nutzt erschließt sich weiterhin nicht. 

      Das weißt Du doch ganz genau weshalb die nicht genutzt wird.

      Weil die Telekommunikation üblicherweise eine solch hohe Zuverlässigkeit hat, dass die meisten an so etwas gar nicht denken, obwohl es eigentlich ganz einfach wäre: Als Rufnummer grundsätzlich eine Festnetzrufnummer und alternativ eine Mobilfunkrufnummer angeben.

      Antwort

      von

      vor 8 Jahren

      Hallo @Charlie65

      Eine Weiterversorgung ist zurückliegend bereits erfolgt. Der Anbieter ist darüber informiert. Es sei aber von einem Ansprechpartner Ihrerseits der Wunsch geäußert worden, nicht mehr zu dem neuen Anbieter wechseln zu wollen? Telefonisch habe ich Sie bedauerlicherweise nicht erreicht.

      Freundliche Grüße
      Benjamin P.

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • vor 8 Jahren

      Habt ihr wirklich bei dem Wechsel durch den neuen Abieter ein Wechsel nach TKG beantragt, oder den Telekomvertrag gekündigt und einen neuen Vertrag abgeschlossen?

       

      Gerhard

       

      0

    • vor 8 Jahren

      Wie man auf der Startseite des Forums (der Telekom-hilft-Community) derzeit sehen kann, gibt es dort oben ein blaues Banner, in dem auf Wartungsarbeiten hingewiesen wird und außerdem einen Link zu einem Blog zu dem Thema in der Community. Das ist der Blog:

      https://telekomhilft.telekom.de/t5/Blog/Wartungsarbeiten-Festnetz-Buchungsprogramm/ba-p/2896880#U2896880

       

      Seit Freitagabend, den 04.11.2017, um 18:00 Uhr gibt es eine Wartung der Kundensysteme. Im Blog ist auch die Rede davon, dass deshalb auch der Kundenservice nur sehr eingeschränkt zugreifen kann. Laut dem Blog können diese Einschränkungen bis Montagfrüh andauern. Aus technischen Gründen kann somit tatsächlich das Problem bestehen, dass aktuell Telekommitarbeiter nicht zugreifen können.

       

      Wie wurde der Anbieterwechsel eingeleitet? Ich zitiere die Bundesnetzagentur: "In der Praxis ist es üblich, dass Sie Ihren zukünftigen Anbieter mit der Kündigung des bisherigen Vertrages beauftragen." Falls stattdessen ein Kunde selbst bei seinem bisherigen Anbieter kündigt und dann einen Neuvertrag bei einem anderen Anbieter macht, gibt es eher mal solche Probleme. Denn wenn ein neuer Anbieter den Kündigungsauftrag inklusive Wechsel bekommen hat, dann hat er sich auch darum zu kümmern, rechtzeitig den bisherigen Anbieter zu informieren, dass er nicht in der Lage ist, zum ursprünglichen Termin die Versorgung aufzunehmen.

       

      Deshalb ist die Frage elementar: Hat der neue Anbieter einen Wechselauftrag erhalten, der beinhalten würde, dass er den bisherigen Vertrag bei der Telekom kündigt, aber auch die Telekom rechtzeitig genug vor deren Netzabschaltung zu informierren hat, dass er die Versorgung nicht zum ursprünglichen Termin aufnehmen kann? Auf gut deutsch hätte dann der neue Anbieter handeln müssen, sich darum kümmern müssen, und zwar bevor die Telekom abschaltet, dass die Telekom weiter versorgt.

       

      [Die Rechte des § 46 TKG übrigens gelten zwar momentan für alle Endnutzer können aber laut dem letzten Absatz des Paragraphens, wenn der Nutzer kein Endverbraucher ist, was bei einem Unternehmen der Fall sein dürfte, für Unternehmen etwas anders geregelt werden. Nur mal so als allgemeiner Hinweis.]

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    • vor 8 Jahren

      @Charlie65

      Euer einziger Ansprechpartner in dieser Sache ist M-Net. Ihr könnt die Weiterversorgung nicht selbst beauftragen. Wenn der M-Net das angefragt hat, dann frage ich mich woher Ihr den genauen Zeitpunkt kennt für die Anfrage der Weiterversorgung.

       

       Da es sich um einen Geschäftskundenanschluss handelt ist nicht a priori klar welche Regelungen beim Anbieterwechsel für Euch überhaupt gelten. Vgl. §46 im TKG Absatz 9

       

      (9) Die Bundesnetzagentur kann die Einzelheiten des Verfahrens für den Anbieterwechsel und die Informationsverpflichtung nach Absatz 8 Satz 4 festlegen. Dabei ist insbesondere Folgendes zu berücksichtigen:

      1.
      das Vertragsrecht,
      2.
      die technische Entwicklung,
      3.
      die Notwendigkeit, dem Teilnehmer die Kontinuität der Dienstleistung zu gewährleisten, und
      4.
      erforderlichenfalls Maßnahmen, die sicherstellen, dass Teilnehmer während des gesamten Übertragungsverfahrens geschützt sind und nicht gegen ihren Willen auf einen anderen Anbieter umgestellt werden.

      Für Teilnehmer, die keine Verbraucher sind und mit denen der Anbieter von öffentlich zugänglichen Telekommunikationsdiensten eine Individualvereinbarung getroffen hat, kann die Bundesnetzagentur von Absatz 1 und 2 abweichende Regelungen treffen. Die Befugnisse nach Teil 2 dieses Gesetzes und nach § 77a Absatz 1 und Absatz 2 bleiben unberührt.

       

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