Sonderkündigungsrecht bei Umzug - Tarif nicht vorhanden

Gelöst

Hallo,

Mich interessiert ob ich ein Sonderkündigungsrecht habe wenn bei Umzug am neuen Wohnort kein gleichwertiger Tarif angeboten werden kann.

 

Momentan bin ich im Tarif Call & Surf Comfort Speed (50MBit/s)

Am neuen Wohnort ist nur Magenta S mit einer Leitungskapazität  bis zu 6 MBit/s vorhanden.

 

Rechtfertigt dieser Umstand ein Sonderkündigungsrecht? 

Wie sollte ich vorgehen?

Vertragslaufzeit endet am 20.11.2016.

Umziehen wollen wir Anfang August.

 

Danke

 

nimajneB

2 AKZEPTIERTE LÖSUNGEN

Ein Umzug sollte immer so früh wie möglich beauftragt werden.

http://www.telekom.de/umzug

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Lösung

Sie beantragen den Umzug ihres Anschlusses an die die neue Adresse. Wenn dort der bisherige Leistungsumfang nicht bereitgestellt werden kann, erhalten Sie ein Alternativangebot. Dieses können Sie - mit neuer Vertragsdauer - annehmen oder von dem ihnen in diesem Fall zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses hat eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats.

 

Wenn ihr Vertrag ohnehin kurze Zeit nach dem Umzug endet, könnten Sie diesen auch fristgerecht kündigen und am neuen Standort einen Neuanschluss beauftragen. Das würde aber auch bei einem Umzug im selben Ortsnetz eine neue Rufnummer bedeuten. 

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Hmm.... vielleicht hab ich die Antwort gerade selbst gefunden?

 

"den Umzug musst Du erstmal beauftragen. Stellt sich dann heraus, dass an der neuen Adresse nicht 1:1 das Gleiche angeboten werden kann, steht Dir ein Sonderkündigungsrecht zu.

Das Sonderkündigungsrecht hat eine Kündigungsfrist von 3 Monaten."

 

Heißt das, ich muß erst an der neuen Adresse anmelden und kann dann bei der Telekom prüfen lassen ob es einen gleichen Tarif gibt.

Dann bei nicht vorhandener Alternative Sonderkündigen mit 3 Monaten Frist.

 

Wenn ich Anfang August erst umziehe, die Vertragslaufzeit bis 20.11. läuft, würde die Sonderkündigung dann sowieso erst zum Vertragsende greifen??

 

August bis November = 3 Monate

 

 

Sehe ich das so richtig?

nimajneB

Lösung

Sie beantragen den Umzug ihres Anschlusses an die die neue Adresse. Wenn dort der bisherige Leistungsumfang nicht bereitgestellt werden kann, erhalten Sie ein Alternativangebot. Dieses können Sie - mit neuer Vertragsdauer - annehmen oder von dem ihnen in diesem Fall zustehenden Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Dieses hat eine Frist von drei Monaten zum Ende eines Monats.

 

Wenn ihr Vertrag ohnehin kurze Zeit nach dem Umzug endet, könnten Sie diesen auch fristgerecht kündigen und am neuen Standort einen Neuanschluss beauftragen. Das würde aber auch bei einem Umzug im selben Ortsnetz eine neue Rufnummer bedeuten. 

Danke für die Antwort.

 

Kann ich den Umzug jetzt schon beantragen mit Datum für den Umzug im August?

 

Ein Umzug sollte immer so früh wie möglich beauftragt werden.

http://www.telekom.de/umzug

Gelöschter Nutzer

0711nimajneB schrieb: Wenn ich Anfang August erst umziehe, die Vertragslaufzeit bis 20.11. läuft, würde die Sonderkündigung dann sowieso erst zum Vertragsende greifen??

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Gegenseitiges-Entgegenkommen/m-p/1709358#M107066

 

Torsten S. (Telekom hilft Team) schrieb:

"Dass es bei einer Sonderkündigung eine Frist von 3 Monaten gibt, ist ja bereits bekannt.
Nun komme ich mal zu dem Punkt ab wann diese anfangen zu laufen: Sobald uns die neue Adresse bekannt ist und uns damit die Buchung des Umzuges möglich ist, läuft auch die "3-Monatsfrist". Sollte sich bei dieser Buchung herausstellen, dass das alte Produkt von uns am neuen Standort nicht realisierbar ist, und auch kein neuer Vertrag gewünscht ist, bestehen wir auf eine Meldebescheinigung, die dann nachgereicht werden kann.

Oder in kurz: Sobald wir die neue Anschrift haben, laufen die 3 Monate.
Und um die Sache jetzt rund zu machen, die 3 Monatsfrist bedeutet, 3 Monate zum Ende des Kalendermonats."


@Gelöschter Nutzer schrieb:

0711nimajneB schrieb: Wenn ich Anfang August erst umziehe, die Vertragslaufzeit bis 20.11. läuft, würde die Sonderkündigung dann sowieso erst zum Vertragsende greifen??

https://telekomhilft.telekom.de/t5/Vertrag-Rechnung/Gegenseitiges-Entgegenkommen/m-p/1709358#M107066

 

@Torsten S. (Telekom hilft Team) schrieb:

"Dass es bei einer Sonderkündigung eine Frist von 3 Monaten gibt, ist ja bereits bekannt.
Nun komme ich mal zu dem Punkt ab wann diese anfangen zu laufen: Sobald uns die neue Adresse bekannt ist und uns damit die Buchung des Umzuges möglich ist, läuft auch die "3-Monatsfrist". Sollte sich bei dieser Buchung herausstellen, dass das alte Produkt von uns am neuen Standort nicht realisierbar ist, und auch kein neuer Vertrag gewünscht ist, bestehen wir auf eine Meldebescheinigung, die dann nachgereicht werden kann.

Oder in kurz: Sobald wir die neue Anschrift haben, laufen die 3 Monate.
Und um die Sache jetzt rund zu machen, die 3 Monatsfrist bedeutet, 3 Monate zum Ende des Kalendermonats."


Komisch,

Ich bin mit meinem Freund zusammen gezogen. Beide waren wir bei der Telekom, demnach konnte auch nur einer dieser Verträge "mitgenommen" werden. Mein Freund hat der Telekom rechtzeitig bescheid gegeben, neue Adresse und Sachverhalt gemeldet und von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht. Diese wäre zum zum 31.12.14 gewesen (3 Monate Frist wurden eingehalten). Die gute Telekom hat dann eine Meldebescheinigung angefordert. Durch die schlechten Öffnungszeiten beim Amt und langen Arbeitszeiten, konnte er sich erst am 02.02.15 ummelden. Da man sich laut Aussage der Beamtin nicht rückwirkend ummelden kann, stand da auch das Meldedatum 02.02.15. Demnach hat die Telekom die Sonderkündigung zum 28.02.15 beschlossen. 

Wir haben anhand Stromanmeldung in der neuen Wohnung, Abmeldung in der alten Wohnung und anderen Belegen nachweisen können, dass mein Freund eher umgezogen ist. Das war der Telekom allerdings absolut egal. 

 

Fazit:

Wenn die Kündigung zum Beispiel zum 31.12. Mit Einhaltung der Frist wirksam wäre, man aber aus persönlichen/arbeitsbedingten Gründen sich erst einen Monat später ummelden kann, ist das für die Telekom völlig egal, dann zählt das Datum laut Meldebescheinigung.