Gegenseitiges Entgegenkommen
vor 9 Jahren
Hallo Zusammen,
ich habe meinen Vertrag fristgemäß bis September gekündigt. Im Juni werde ich voraussichtlich umziehen, sodass lediglich 3 Monate Restlaufzeit verbleiben. Eine Sonderkündigung weil die Leistung am neuen Ort nicht erbracht werden kann ist wahrscheinlich machbar, aber eigentlich wegen 3 Monate Kündigungsfrist sinnlos - eine genaue Adresse habe ich ja auch noch nicht.
Ein Umzug für 70 Euro zu beauftragen finde ich ebenfalls sinnlos.
Ich würde den Anschluss ja einfach sperren, dann zahl ich halt die restliche Zeit und gut ist. Aber mein Nachmieter macht Druck, dass die Leitung im Juni seitens der Telekom frei ist, damit er seinen Anschluss mitnehmen kann.
Nach inzwischen 2 Anrufen,bei den ich jedes Mal an eine andere Abteilung verwiesen wurde, weil niemand zuständig ist, bin ich nun ernüchtert.
Auch wenn ich meine Beiträge ordnungsgemäß bis zum Vertragsende zahle, kann ich also nicht auf Entgegenkommen hoffen, dass die Leitung nicht mehr blockiert wird? Selbst bei der Sonderkündigung ist die Leitung 3 Monate blockiert?
Warum? Finanziell entsteht ihnen doch kein Nachteil, wenn ich auf Ihre Leistung verzichte? Mein Nachmieter hat das Nachsehen?
Ich war stets zufrieden und wäre durchaus gewillt, bei Gelegenheit wieder einen Vertrag bei der Telekom abzuschließen, doch alles was jetzt in Erinnerung bleibt ist mangelndes Entgegenkommen und Unflexibilität. Vom Imageschaden, weil ich das im Bekanntenkreis erzähle will ich ja gar nicht reden.
Was soll ich tun? Hat jemand einen Tipp für mich?
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vor 9 Jahren
Die Kündigungsfrist bei der Sonderkündigung läuft ja ab Erteilen des Umzugsauftrags
und Kündigung des Anschlusses, nicht ab Umzug.
Von den Terminen her also eigentlich kein Problem.
Das Problem das ich sehe, ist allerdings, dass du noch keinen echten Umzug
beauftragen kannst, da noch keine neue Adresse vorhanden.
Ich wäre da allerdings erfinderisch.
Mit Entgegenkommen kann man allerdings bei der Telekom kaum rechnen,
selbst wenn sie sich dadurch selbst schadet.
Wir hatten jetzt eine vergleichbaren Fall. Obwohl die Telekom wissen musste,
dass der Nachmieter zum Kabel-Anbieter wechselt,
wenn sie selbst nicht bereit ist seinen Anschluss kurzfristig zu schalten,
war sie nicht dazu bereit.
Sie bestand daruaf, dass der Vormieter das Laufzeitende seines Vertrages
abwartet.
0
Antwort
von
vor 9 Jahren
Ja, leider will die Telekom ja eine neue Meldebescheinigung als Beweis - die bekomme ich aber erst mit dem besagtem Umzug. Und einfach so eine Adresse angeben wird wohl schwierig - wegen besagter Meldebescheinigung.
Antwort
von
vor 9 Jahren
Die Kündigungsfrist bei der Sonderkündigung läuft ja ab Erteilen des Umzugsauftrags und Kündigung des Anschlusses, nicht ab Umzug.
Die Kündigungsfrist bei der Sonderkündigung läuft ja ab Erteilen des Umzugsauftrags
und Kündigung des Anschlusses, nicht ab Umzug.
Nein, erst wenn der Umzug erfolgt ist beginnt die Kündigungsfrist.
Das handhaben alle Anbieter so.
Antwort
von
vor 9 Jahren
. . . . erst wenn der Umzug erfolgt ist beginnt die Kündigungsfrist.
. . . . erst wenn der Umzug erfolgt ist beginnt die Kündigungsfrist.
Die Kündigungsfrist läuft ab Erteilen des Umzugsauftrags und Kündigung des Anschlusses, nicht erst ab Umzug..
Die Kündigungsfrist läuft ab Erteilen des Umzugsauftrags
und Kündigung des Anschlusses, nicht erst ab Umzug..
Kann hier bitte jemanden vom @Hilfe-Team dazu Stellung nehmen?
vor 9 Jahren
also, sollte am neuen Standort der alte Vertrag aus technischen Gründen nicht weiterzuführen sein, besteht die Möglichkeit auf eine Sonderkündigung. Alternativ kann natürlich auch ein neuer Vertrag, dann mit neuer Mindestvertragslaufzeit, abgeschlossen werden.
@Käseblümchen, ich habe deinen Ruf gehört:
Dass es bei einer Sonderkündigung eine Frist von 3 Monaten gibt, ist ja bereits bekannt.
Nun komme ich mal zu dem Punkt ab wann diese anfangen zu laufen: Sobald uns die neue Adresse bekannt ist und uns damit die Buchung des Umzuges möglich ist, läuft auch die "3-Monatsfrist". Sollte sich bei dieser Buchung herausstellen, dass das alte Produkt von uns am neuen Standort nicht realisierbar ist, und auch kein neuer Vertrag gewünscht ist, bestehen wir auf eine Meldebescheinigung, die dann nachgereicht werden kann.
Oder in kurz: Sobald wir die neue Anschrift haben, laufen die 3 Monate.
Und um die Sache jetzt rund zu machen, die 3 Monatsfrist bedeutet, 3 Monate zum Ende des Kalendermonats.
Sofern bereits, wie in diesem Fall, eine reguläre Kündigung besteht, und das Kündigungsdatum vor dem der Sonderkündigung liegt, wird die Kündigung zum regulären Kündigungsdatum ausgeführt.
Aber um mal auf den Kern dieses Beitrages einzugehen: Ich glaube hier ist es am Besten, wenn wir solange warten, bis die neue Adresse bekannt ist. Sollten dann noch Fragen oder Wünsche bestehen, bin ich mit sicher, dass wir diese schnell gelöst bekommen.
Viele Grüße
Torsten S.
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Antwort
von
vor 9 Jahren
Telekommunikationsgesetz Paragraph 46 Punkt 8.
Und auf eine Kulanz bestehen zu wollen, verzerrt den Sinn der Bedeutung dieses Wortes.
Antwort
von
vor 9 Jahren
Fakt ist doch, du hast mit der Telekom einen Vertrag abgeschlossen.
Diesen Vertrag müssen beide erfüllen.
Was wäre es denn für ein Riesenaufstand geworden, wie die Telekom nach 6 Monaten gesagt hätte, wir möchten Ihren Anschluss kündigen.
Vielleicht solltest du dich einfach dran gewöhnen, Verträge einzuhalten. Dieses verlangst du von deinem Vertragspartner doch auch.
Antwort
von
vor 9 Jahren
Das Gesetzt regelt nicht, WO die Leistung während einer Sonderkündigungsfrist gestellt werden MUSS während der Kündigungsfrist.
Mir erschließt sich der Sinn dahinter nicht. Ich bezahle gern meinen vereinbarten Beitrag oder eine Ablösesumme oder oder oder... Ich bin offen, was die Lösungsfindung angeht. Ich möchte doch nur diese Leitung freigeben. Ich kann den Anschluss nunmal nicht mitnehmen, da es die Leistung dort nicht gibt.
Mich nervt, dass es überhaupt keine Anstalten gibt, eine Lösung zu finden. An der Hotline wird man von einem zum anderen verwiesen, in der Community vertröstet.
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