Gelöst

Speedport W 925V L zurückgeben

vor 6 Jahren

Guten Morgen Telekom,

 

ich bin langjähriger Kunde und wurde aufgrund der Umstellung auf IP mit einem neuen Router der Telekom ausgestattet. Soweit so gut. Nun musste ich leider feststellen, dass der neue Router dem alten in einigem nachsteht. So z.B. WLAN Reichweite und einiges mehr. Dort wo wir mit dem alten Router im Haus überall empfang hatten, sind jetzt erheblich Empfangseinbußen.

Ich habe mir jetzt ein anderen Router privat besorgt und habe diese Probleme nicht mehr.

Da ich mit der Umstellung und dem von Ihnen bereitgestellten Router allerdings an eine Mindestvertragslaufzeitmiete gebunden bin, würde ich mich über ein entgegenkommen Seitens Telekom sehr freuen, da ich Ihren Router nicht mehr benötige.

 

Mit freundlichen Grüßen

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    • vor 6 Jahren

      @sven-daume 

       

      Hallo,

       

      das Wichtigste fehlt in deinem Posting:

       

      Ist der Router gekauft oder gemietet?

       

      Gerhard

       

      5

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      Ich habe den Router gemietet.

       

      @ GeKo41: Vielen Dank für den Hinweis. Zwinkernd

      Antwort

      von

      vor 6 Jahren

      @sven-daume 

       

      Da sehe ich nur die Möglichkeit der Rückgabe über dieses Portal:

       

      https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

       

      Dort kann der Retourenschein ausgedruckt werden.

       

      Wenn die Mindestvertragsdauer dafür (12 Monate) noch nicht abgelaufen ist, wird die Miete für die Restlaufzeit fällig.

       

      Gerhard

       

      Uneingeloggter Nutzer

      Antwort

      von

    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 6 Jahren

      @sven-daume 

       

      Da sehe ich nur die Möglichkeit der Rückgabe über dieses Portal:

       

      https://retoure.telekom-dienste.de/miete/

       

      Dort kann der Retourenschein ausgedruckt werden.

       

      Wenn die Mindestvertragsdauer dafür (12 Monate) noch nicht abgelaufen ist, wird die Miete für die Restlaufzeit fällig.

       

      Gerhard

       

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    • vor 6 Jahren

      Hallo @sven-daume,

      ich begrüße dich herzlich in unserer Community.
      Es ist schade, dass der SP W925 V anscheinend nicht in der Lage war, deine Fläche mit WLAN zu versorgen.
      Bezüglich der Kündigung des Mietvertrages hat @GeKo41 hier bereits alles korrekt aufgeführt.
      Dem kann ich nichts mehr hinzufügen. Dafür bedanke ich mich. 🙂

      Ich hoffe, dass es mit deinem neuen Router besser läuft.

      Viele Grüße
      Markus Km.

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      Uneingeloggter Nutzer

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