Solved
Timing der Sonderkündigung
2 years ago
Hallo,
wir ziehen um, und leider gibt es an der neuen Wohnung keine Möglichkeit zum Telekom-Anschluss.
Daher habe ich eine Sonderkündigung angekündigt, die nun wie folgt beantwortet wurde:
Wir sollen eine Meldebestätigung für die neue Adresse einschicken, wonach der Vertrag mit einer Frist von einem Monat beendet werden kann.
Dass eine Meldebestätigung erforderlich ist kann ich verstehen - aber heißt das letztendlich dass ich 2 Monate umsonst zahlen muss? Denn:
- Die Meldebestätigung erhält man, zumindest hier bei uns, erst, wenn der Umzug bereits erfolgt ist. z.B. Umzug 1.11. - Meldebestätigung 2.11., was noch optimistisch schnell wäre
- Wenn man dann die Meldebestätigung einreicht, ist +30 Tage bereits im Dezember.
- Abrechnungszeitraum ist immer 1. bis 31. des Monats
Das hieße also dass wir bis zum 31.12. zahlen müsste, zwei volle Monate ohne Inanspruchnahme jeglicher Leistung? Stimmt das so?
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accepted by
2 years ago
Hallo @mwmd,
♥️-lich Willkommen in unserer Community. 🤗
Zu deiner Anfrage kamen ja schon viele Infos. Vielen Dank an alle für die schnelle Reaktion. 👍@Espresso doppio , @→Mataimaki←, @Mister Burny, @falk2010, @*PazVizsla*, @der_Lutz
Ich klinke mich mal offiziell ein: Gemäß TKG § 60 hast du das Recht, deinen Vertrag mit einer Kündigungsfrist von 1 Monat (ab Meldedatum), frühestens aber zum Umzugstermin oder zu einem späteren Kundenwunschtermin zu beenden.
Voraussetzung dafür ist eine schriftliche Kündigung und der Nachweis (Meldebescheinigung, Wohnungsgeberbescheinigung, Miet- oder Kaufvertrag) für den Umzug zum neuen Standort.
Viele Grüße
Jenny W.
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Accepted Solution
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2 years ago
Wollte noch berichten: Ich habe nun bereits nach dem ersten Schritt (Mietvertrag online übermittelt) die Kündigungsbestätigung für den 30.11. erhalten. Also alles gesetzt und top gelaufen, vielen Dank für die Hilfe hier!
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