Umzug heißt automatisch Neuvertrag?
7 years ago
Hallo, wir ziehen mit unserer Firma in ein neues Büro. Im Rahmen dessen möchten wir unseren Vertrag kündigen. Jetzt sagt uns die Hotline, dass wir a) den Verrag mitnhemen müssen und b) das die Vertragslaufzeit damit von vorne losgeht weil man einen neuen Vertrag schliesst. Das ist absolut nicht akzeptabel. Ich möchte keinen neuen Vertrag schliessen. Was kann ich tun?
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7 years ago
Eine neue Vertragslaufzeit startet immer dann, wenn am neuen Ort nicht GENAU der gleiche Vertrag erfüllt werden kann (oft der Fall, wenn Dein Vertrag schon länger lief und sich z.B. die technischen Gegebenheiten oder Vertragsbestandteile zwischenzeitlich geändert haben).
Ist so und i.d.R. nicht zu ändern.
Oder Umzug nach TKG beauftragen und ggf. Sonderkündigungsrecht m. 3 Mon. Frist in Anspruch nehmen (und natürlich neuen Provider aussuchen mit allen Fährnissen),
Aber vielleicht schaut ja doch einmal ein Mitglied vom Telekom-hilft-Team vorbei, da wäre es hilfreich, wenn Du wenigstens Deine Kontaktdaten schon mal hinterlegt hättest (Kann außer dem Team keiner einsehen):
https://telekomhilft.telekom.de/t5/user/myprofilepage/tab/personal-profile%3Atelekom-custom-user-pro...
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7 years ago
Oder Umzug nach TKG beauftragen und ggf. Sonderkündigungsrecht m. 3 Mon. Frist in Anspruch nehmen (und natürlich neuen Provider aussuchen mit allen Fährnissen),
Oder Umzug nach TKG beauftragen und ggf. Sonderkündigungsrecht m. 3 Mon. Frist in Anspruch nehmen (und natürlich neuen Provider aussuchen mit allen Fährnissen),
ACHTUNG!
§46 TKG im Hinsicht auf das Recht zur Vertragsmitnahme und einer außerordentlichen Kündigung nach 3 Monaten betrifft NUR Verbraucher. Da @thorsten.borek hier bei den Geschäftskunden postet und sich so auch darstellt, ist er kein Verbraucher.
Er kann also diese Regelung nicht nutzen.
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7 years ago
Also niemand kann Euch zwingen einen Vertrag mitzunehmen. Man kann Euch nur zwingen, die vertraglich geschuldeten Leistungen zu bringen - sprich zu bezahlen.
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7 years ago
@Käseblümchen
Üblicherweise besteht die Telekom darauf, den Vertrag bis zum Vertragsende am bisherigen Ort weiter zu betreiben.
Üblicherweise besteht die Telekom darauf, den Vertrag bis zum Vertragsende am bisherigen Ort weiter zu betreiben.
Das ist in anderen Worten was ich meine. Es gibt die Pflichten des Kunden (zahlen) und die Pflichten des Anbieters (liefern).
Im Falle eines Geschäftskundenanschlusses gelten u.U. andere Spielregeln als im Privatkundenbereich - da kann es sein, dass der Vertrag durch eine Abstandszahlung vorzeitig aufgehoben wird.
Aber die Telekom kann garantiert niemanden "zwingen" einen Anschluss umzuziehen und am neuen Ort dann auch noch mit neuer Mindestlaufzeit. Egal ob Geschäftskunde oder Privatkunde. Zumindest ich würde auf so etwas nur dann einschwenken wenn ein bewaffneter Telekom-Eingreiftrupp an der Türe stehen würde und mich zur Unterschrift zwingen würde.
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7 years ago
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7 years ago
Genau, Stichwort Swatting
An Geschäftskunden werden eben einfach andere Anforderungen im Geschäftsverkehr gestellt. Oder andersrum, der Verbraucher schutz ist umfangreich in Deutschland. Bei B2B reguliert der Markt.
Ein plötzlicher Umzug eines Geschäftsanschlusses ist ja auch wesentlich unwahrscheinlicher.
Ich interpretiere die Aussage der Hotline soweiso folgendermaßen.
Einfach kündigen können sie nicht, sie können einen Umzug beauftragen, aber dann beginnt die Vertragslaufzeit neu.
Unlogged in user
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7 years ago
[...] Ich möchte keinen neuen Vertrag schliessen. Was kann ich tun?
[...]
Ich möchte keinen neuen Vertrag schliessen. Was kann ich tun?
z.B. neuen Vertrag beim neuen Provider abschließen und durch den neuen Provider eine Portierung der Rufnummern veranlassen mit gleichzeitiger Kündigung des alten Vertrages zum Vertragsende.
Bis zum Vertragsende weiter bezahlen und - sofern der neue Anschluss schon geschaltet ist und temporäre Rufnummern vom neuen Provider vergeben werden - Anrufweiterschaltungen im Kundencenter einstellen.
Wenn der neue Anschluss schon geschaltet ist, kann Internet und Telefon genutzt werden, selbst wenn bei der Portierung etwas schief laufen sollte.
Je nach Provider und Angebot besteht ggf. die Möglichkeit auch neue Rufnummern (evtl. Wunschrufnummern, fortlaufende Nummern, o.ä.) beim neuen Provider zu bestellen.
Gruß
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7 years ago
Was kann ich tun?
Was kann ich tun?
Nicht umziehen.
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7 years ago
im Grunde genommen haben die anderen User bereits das Wichtigste genannt. Wenn Sie mit Ihrer Firma in ein neues Büro umziehen, dann können Sie den Anschluss zwar mitnehmen, aber die Vertragslaufzeit fängt neu an. Oder Sie kündigen Ihren Anschluss und der Vertrag wird bis zum Vertragsende fortgeführt. Der Beitrag von @CyberSW trifft es auf den Punkt mit dem Umzug nach §46 TKG . Geschäftskunden werden nicht als Verbraucher angesehen.
Bei weiteren Fragen bin ich gerne für Sie da.
Herzliche Grüße
Tanja R.
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