Umzug Neuvertrag anstatt Verlängerung

vor 2 Jahren

 

Hallo,

 

habe auf meiner Rechnung bemerkt, dass nach den Umzug der Vertrag eine neue Laufzeit hat. 

Bei beauftragen vom Umzug in einem Service Shop hatte ich explizit darauf hingewiesen, dass ich keinen neuen Vertrag möchte, sondern den laufenden mitnehmen möchte.

 

Laut der Verbraucherschutzzentrale sollte sich bei einem Umzug (ohne Änderungen von Vertragsbedingungen) die Mindestvertragslaufzeit meines aktuellen Vertrags nicht wieder auf 2 Jahre verlängern.

Laut Telekom Hotline tut sie das aber. Ich verstehe dass eine einmalige Bereitstellungsgebühr fällig wird, aber die Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit verstehe ich nicht.

 

LG

Iryna 

490

9

  • 5 Sterne Mitglied

    vor 2 Jahren

    Hallo @IraKo ,

    dann bist du wohl falsch beraten worden. Es hätte im Telekom Shop explizit ein "Umzug nach TKG " durchgeführt werden müssen. Nur dann bleiben die Vertragskonditionen unangetastet.

    Vermutlich wird man daran jetzt nichts mehr ändern können.

    0

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    Grüße @IraKo 

    @IraKo  schrieb:
    Bei beauftragen vom Umzug in einem Service Shop hatte ich explizit darauf hingewiesen, dass ich keinen neuen Vertrag möchte, sondern den laufenden mitnehmen möchte.

    Wurde denn der Vertrag 1zu1 übernommen?

    Für Beschwerden wie es gelaufen ist, bitte an den Shop wenden.

    Hier kann dir da leider nicht geholfen werden.

    Ebenso hast du ja im Shop Unterlagen erhalten, die du unterschrieben hast.

    Diese nicht gelesen?

     

    @IraKo  schrieb:
    Laut der Verbraucherschutzzentrale sollte sich bei einem Umzug (ohne Änderungen von Vertragsbedingungen) die Mindestvertragslaufzeit meines aktuellen Vertrags nicht wieder auf 2 Jahre verlängern.

    Ja, aber nur wenn dies genannt wurde; "Umzug nach TKG ".

     

    @IraKo  schrieb:
    Ich verstehe dass eine einmalige Bereitstellungsgebühr fällig wird, aber die Verlängerung der Mindestvertragslaufzeit verstehe ich nicht.

    Wurde denn noch was geändert bzw dazugebucht?

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @→Mataimaki←  schrieb:
    Ja, aber nur wenn dies genannt wurde; "Umzug nach TKG ".

    @→Mataimaki← 

    Sorry aber wie kommst du darauf dass ein Verbraucher diesen Satz verwenden muss um an sein Recht zu kommen?

     

    Das Gesetz ist da recht eindeutig und da steht nix davon dass ein Kunde den Mitarbeiter darauf hinweisen muss dass es eine gesetzliche Regelung gibt.


    Sofern der Anschluss wirklich 1zu1 umgezogen wurde und es eine neue Laufzeit gab war dem Mitarbeiter die „Kundenbindung“ um weitere 24 Monate und ein Schulterklopfen seines Chefs vermutlich wichtiger als die Rechte des Verbrauchers.

  • 5 Sterne Mitgestalter*in

    vor 2 Jahren

    Das schöne an der Telekom ist ja, dass sie einen immer Papierkram schickt ... so kannst du selbst alles auf die Richtigkeit prüfen, abnicken und dann umsetzen lassen. Nennt sich Auftragsbestätigung - die wirst du auch zu deinem Umzug erhalten haben. 

     

    Hast du sie einfach liegen lassen, ignoriert oder gedanklich abgenickt .. ist das nen Thema was du dir selbst zurechnen darfst. 

     

    Bei dem Gespräch im Shop war niemand dabei. Steht also Aussage gegen Aussage .. damit da nichts offen bleibt, zählt nur das aus der Auftragsbestätigung. Hast du deine 2 Wochen zur Prüfung verstreichen lassen - musst nun halt damit leben. 

    1

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    @CyberSW  schrieb:
    Bei dem Gespräch im Shop war niemand dabei. Steht also Aussage gegen Aussage .. damit da nichts offen bleibt, zählt nur das aus der Auftragsbestätigung. Hast du deine 2 Wochen zur Prüfung verstreichen lassen - musst nun halt damit leben. 

    @CyberSW 

    Widerrufsfrist bei Geschäften im Laden?

  • Community Guide

    vor 2 Jahren

    @IraKo  schrieb:
    Bei beauftragen vom Umzug in einem Service Shop hatte ich explizit darauf hingewiesen, dass ich keinen neuen Vertrag möchte, sondern den laufenden mitnehmen möchte.

    Das ist aber nicht immer möglich.

    Und dann kann eine kleine unverfängliche Frage "wollen Sie...", die Du mit "ja" beantwortest bedeuten, dass es ein Umzug wird wie von Dir erlebt, also mit neuer Vertragslaufzeit. Alternativ hätte Dir sonst die außerordentliche Kündigung offen gestanden, die hat aber (da sie nicht fristlos ist) andere Nachteile, dann hättest Du möglicherweise den Anschluss an der neuen Adresse erst ein paar Wochen später erhalten.

     

     

    @IraKo  schrieb:
    habe auf meiner Rechnung bemerkt, dass nach den Umzug der Vertrag eine neue Laufzeit hat. 

    Die Auftragsbestätigung kam früher, darin hättest Du das bereits bemerken können/müssen. Auch wenn es kein gesetzliches Widerrufsrecht im Shop gibt - spätestens da wäre der Zeitpunkt gewesen, im Shop zu reklamieren (was dabei rausgekommen wäre ist eine andere Sache)

    3

    Antwort

    von

    vor 2 Jahren

    Guten Morgen @IraKo,

     

    dass der Umzug nicht so durchgeführt wurde, wie du es wolltest, tut mir leid. Am besten besprechen wir die weitere Vorgehensweise einmal am Telefon. Unter der hinterlegten Rückrufnummer konnte ich dich gerade nicht erreichen. Wann passt es besser?

     

    Viele Grüße

     

    Katja M.

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