Unterversorgung mit Telekommunikationsdiensten nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG)

vor 2 Jahren

Da hier gerne, besonders seitens eines Users Zwinkernd  , auf die entsprechende Gesetzeslage verwiesen wird ist es interessant zu lesen wie es in der Praxis umgesetzt wird.

vollständiger Artikel

 

Kurz und schmerzlos zusammengefasst, es ist ein Papiertiger, es wurde noch kein Provider zur Versorgung verpflichtet.

 

Ein paar Zahlen aus dem Artikel:

Zwischen Juni 2022 und Mitte April 2023 erreichten die BNetzA demzufolge 2384 Eingaben über "behauptete Unterversorgungen"

- 160 einschlägige Eingaben, die aufgrund unzureichender Adressangaben keinem Bundesland zugeordnet werden konnten, zwischen 12/23und Mitte 04/23 

Nur in dem Dutzend Fälle habe das Ergebnis gelautet, dass kein Provider einen angemessenen Internetanschluss zur Verfügung stellen konnte. Diese betreffen insgesamt 29 Flurstücke.

 

Als Abschluss noch:

Die BNetzA hat laut der Antwort inzwischen zwar "verschiedene Gutachten" ausgeschrieben. Die Ergebnisse lägen aber noch nicht vor. Erst auf deren Basis könne die Regulierungsbehörde eine "rechtssichere Evaluierung" der TKMV durchführen, die Festlegungen zu den Anforderungen an den Internetzugangsdienst im Wege eines Verordnungsverfahrens auf TKG -Basis anpassen sowie sämtliche Anforderungen der TKMV auf den Prüfstand stellen. Hier hinkt die BNetzA dem Zeitplan also bereits Monate hinterher.

 

Meine persönliche Meinung erlaube ich mir an der Stelle nicht niederzuschreiben, keine der passenden Worte wären vermutlich mit den Nettiquette vereinbar Zwinkernd

 

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  • vor 2 Jahren

    Ich könnte hier meine Schwester bzw. ihr Flurstück anführen, welches ausschließlich über einen analogen Anschluss angebunden/anbindbar ist.

     

    Ansonsten - weder Telekom noch Vodafone Mobilfunk, nur o2 Mobilfunk bietet halbwegs Empfang für Telefonie.

     

    Internet geht nur über Satellit.

     

    Ich schreib "ich könnte" und nicht "ich kann" weil meine Schwester keine Eingabe bei der Bundesnetzagentur gemacht hat, scheint ihr zu aussichtslos. (ich hätte es trotzdem gemacht)

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    von

    vor 2 Jahren

    jm2c

    wird vermutlich Mobilfunk von Allen genutzt

    wird vermutlich Mobilfunk von Allen genutzt
    jm2c
    wird vermutlich Mobilfunk von Allen genutzt

    CS Voice kann man ja entsprechend dimensionieren.

    Uneingeloggter Nutzer

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    von

  • vor 2 Jahren

    der_Lutz

    Kurz und schmerzlos zusammengefasst, es ist ein Papiertiger

    Kurz und schmerzlos zusammengefasst, es ist ein Papiertiger
    der_Lutz
    Kurz und schmerzlos zusammengefasst, es ist ein Papiertiger

    Das war doch schon vor der dem Inkrafttreten der TKG -Änderung vorhersehbar.

    Offen gesagt, mir würde dabei die Lust an einem Festnetzanschluß vergehen. xD

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  • vor 11 Monaten

    Es ist passiert, die Bundesnetzagentur hat tatsächlich den ersten Anbieter verpflichtet.

     

    https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/bundesnetzagentur-setzt-erstmals-recht-auf-schnelles-internet-durch-19579745.html#:~:text=Im%20Rahmen%20des%20sogenannten%20Rechts,am%20Montag%20in%20Bonn%20mit.

     

    Interessant auch die Festlegung dass es nicht teurer als 30 € im Monat sein darf.

     

    Ein Wehrmutstropfen bleibt aber vorerst, der Anbieter kann gegen die Anordnung Klage einreichen, aber zumindest ist der Weg eingeschlagen.

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    von

    vor 11 Monaten

    Interessant auch, dass der Anforderung hinsichtlich der Leistungsdaten auch durch Starlink Genüge getan sein kann.

    Nur: Starlink verlangt monatlich 50 Euro. Das von der Bundesnetzagentur festgesetzte monatlich Entgelt beträgt aber nur 30 Euro.

     

    Dieser Preis von 30 Euro ist doch ein Witz.

     

    Wobei andererseits die Telekom den MagentaZuhause Basic im Angebot hat für monatlich 30 Euro mit den folgenden Leistungsdaten, der scheint mir genau für solche Bundesnetzagenturfälle geschaffen:

     

     

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