Gelöst
Vertragkündigung wegen Umzug
vor 5 Jahren
Ich will mit meiner Partnerin zusammen ziehen, aber in ihrem Haus besteht schon ein Telefonanschluss von einem anderen Anbieter. Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Nein, das ist kein Kündigungsgrund @andi-san
Du musst den Anschluss gemäß TKG (und das geht nur über die Hotline und muss ausdrücklich erwähnt werden) ohne neue Vertragslaufzeit umziehen, dann kannst Du fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen.
Mit etwas Glück kann die Telekom am neuen Standort nicht liefern, dann bekommst Du die Möglichkeit einer 3-Monatigen Sonderkündigung
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Akzeptierte Lösung
akzeptiert von
vor 5 Jahren
Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?
Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?
Also prinzipiell kannst du kündigen, allerdings halt nur zum normalen Laufzeitende oder eben halt wie @olliMD schreibt beim Umzug wenn die Telekom dort nicht schalten kann.
8
Antwort
von
vor 5 Jahren
Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.
Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.
Unser Nachbarhaus kann "M" buchen, wir nur "S", weil unsere Leitung ein paar Meter länger ist.
Und "Hybrid" geht auch nicht, obwohl's auf der andern Strassenseite verfügbar ist.
Anscheinend kommt LTE nicht über die Straße, weil ein Zebrastreifen fehlt.
Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . .
Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . .
.
Das ist ein schlagendes Argument.
Antwort
von
vor 5 Jahren
CobraCane Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht. Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht. CobraCane Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht. Unser Nachbarhaus kann "M" buchen, wir nur "S", weil unsere Leitung ein paar Meter länger ist. Und "Hybrid" geht auch nicht, obwohl's auf der andern Strassenseite verfügbar ist. Anscheinend kommt LTE nicht über die Straße, weil ein Zebrastreifen fehlt.
Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.
Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.
Unser Nachbarhaus kann "M" buchen, wir nur "S", weil unsere Leitung ein paar Meter länger ist.
Und "Hybrid" geht auch nicht, obwohl's auf der andern Strassenseite verfügbar ist.
Anscheinend kommt LTE nicht über die Straße, weil ein Zebrastreifen fehlt.
Und was fangen wir jetzt mit diese Info an?
CobraCane Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . . Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . . CobraCane Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . . Das ist ein schlagendes Argument.
Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . .
Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . .
.
Das ist ein schlagendes Argument.
Das ist das Argument was zählt.
Alles andere mit was wäre wenn und was man alles gerne hätte bringt nix weil es eben so ist wie es ist. Da helfen auch sinnfreie Vergleiche mit ner KFZ-Versicherung nicht.
Aber ja, ist sinnfrei darüber weiter zu diskutieren.
Antwort
von
vor 5 Jahren
Warum soll das nicht auch bei einem Wohnungswechsel für den Telefon-und Internetanschluss der Wohnung so sein, wo dessen technische Möglichkeiten doch an die Wohnung gebunden sind.
Warum soll das nicht auch bei einem Wohnungswechsel für den Telefon-und Internetanschluss der Wohnung so sein, wo dessen technische Möglichkeiten doch an die Wohnung gebunden sind.
Tja warum nicht. Ich habe mich damals aufgeregt, als sie diese Regelung in die geänderte Fassung des Telekommunikationsgesetzes so reingeschrieben haben, dass man beim Umzug wenn man den Vertrag nicht unverändert mitnehmen kann als Kunde nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen kann.
Man hätte das auch so regeln können, dass man per sofort aus dem Vertrag rauskommt - aber z.B. noch 3 Monate "Schadenersatz" bezahlen muss. Dann hätte der Nachmieter wenigstens kein Problem.
Uneingeloggter Nutzer
Antwort
von
vor 5 Jahren
Ich will mit meiner Partnerin zusammen ziehen, aber in ihrem Haus besteht schon ein Telefonanschluss von einem anderen Anbieter. Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?
Ich will mit meiner Partnerin zusammen ziehen, aber in ihrem Haus besteht schon ein Telefonanschluss von einem anderen Anbieter. Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?
Auch der andere Anbieter wird vermutlich keiner vorzeitigen Kündigung zustimmen. Aber vielleicht hat die Partnerin einen Vertrag abgeschlossen mit kürzerer Laufzeit. Z.B. so etwas wie einen Telekom Tarif aus der Congstar Ecke, der monatlich kündbar ist.
Falls Congstar der dortige Anbieter sein sollte, dann bin ich mir nicht sicher, wie die Telekom das aktuell handhabt. "Früher" war Congstar ja rechtlich eigenständig - mittlerweile ist Congstar aber "richtig" Telekom.
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Uneingeloggter Nutzer
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