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Vertragkündigung wegen Umzug

5 years ago

Ich will mit meiner Partnerin zusammen ziehen, aber in ihrem Haus besteht schon ein Telefonanschluss von einem anderen Anbieter. Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?

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      5 years ago

      Nein, das ist kein Kündigungsgrund @andi-san 

      Du musst den Anschluss gemäß TKG (und das geht nur über die Hotline und muss ausdrücklich erwähnt werden) ohne neue Vertragslaufzeit umziehen, dann kannst Du fristgerecht zum Ende der Laufzeit kündigen.

      Mit etwas Glück kann die Telekom am neuen Standort nicht liefern, dann bekommst Du die Möglichkeit einer 3-Monatigen Sonderkündigung

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    • Accepted Solution

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      5 years ago

      andi-san

      Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?

      Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?

      andi-san

      Kann ich meinen Vertrag bei der Telekom kündigen?


      Also prinzipiell kannst du kündigen, allerdings halt nur zum normalen Laufzeitende oder eben halt wie @olliMD  schreibt beim Umzug wenn die Telekom dort nicht schalten kann.

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      5 years ago

      CobraCane

      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.


      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.
      CobraCane

      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.

      Unser Nachbarhaus kann "M" buchen, wir nur "S", weil unsere Leitung ein paar Meter länger ist.

      Und "Hybrid" geht auch nicht, obwohl's auf der andern Strassenseite verfügbar ist.

      Anscheinend kommt LTE nicht über die Straße, weil ein Zebrastreifen fehlt.

       

      CobraCane

      Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . .


      Im Festnetzbereich ist es halt so  . . . . .
      .
      CobraCane

      Im Festnetzbereich ist es halt so  . . . . .
      .

      Das ist ein schlagendes Argument.

       

       

      Answer

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      5 years ago

      Käseblümchen

      CobraCane Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht. Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht. CobraCane Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht. Unser Nachbarhaus kann "M" buchen, wir nur "S", weil unsere Leitung ein paar Meter länger ist. Und "Hybrid" geht auch nicht, obwohl's auf der andern Strassenseite verfügbar ist. Anscheinend kommt LTE nicht über die Straße, weil ein Zebrastreifen fehlt.

      CobraCane

      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.


      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.
      CobraCane

      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.

      Unser Nachbarhaus kann "M" buchen, wir nur "S", weil unsere Leitung ein paar Meter länger ist.

      Und "Hybrid" geht auch nicht, obwohl's auf der andern Strassenseite verfügbar ist.

      Anscheinend kommt LTE nicht über die Straße, weil ein Zebrastreifen fehlt.

       

       

      Käseblümchen
      CobraCane

      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.


      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.
      CobraCane

      Woran machst du das fest dass die technische Möglichkeit an eine Wohnung gebunden ist? Der Anschluss kann umgezogen werden und somit ist dein Argument schon zunichte gemacht.

      Unser Nachbarhaus kann "M" buchen, wir nur "S", weil unsere Leitung ein paar Meter länger ist.

      Und "Hybrid" geht auch nicht, obwohl's auf der andern Strassenseite verfügbar ist.

      Anscheinend kommt LTE nicht über die Straße, weil ein Zebrastreifen fehlt.

       

       


      Und was fangen wir jetzt mit diese Info an?

       

      Käseblümchen

      CobraCane Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . . Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . . CobraCane Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . . Das ist ein schlagendes Argument.


       

      CobraCane

      Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . .


      Im Festnetzbereich ist es halt so  . . . . .
      .
      CobraCane

      Im Festnetzbereich ist es halt so  . . . . .
      .

      Das ist ein schlagendes Argument.

       

       

      Käseblümchen


       

      CobraCane

      Im Festnetzbereich ist es halt so . . . . . .


      Im Festnetzbereich ist es halt so  . . . . .
      .
      CobraCane

      Im Festnetzbereich ist es halt so  . . . . .
      .

      Das ist ein schlagendes Argument.

       

       


      Das ist das Argument was zählt.

      Alles andere mit was wäre wenn und was man alles gerne hätte bringt nix weil es eben so ist wie es ist. Da helfen auch sinnfreie Vergleiche mit ner KFZ-Versicherung nicht.

       

      Aber ja, ist sinnfrei darüber weiter zu diskutieren.

      Answer

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      5 years ago


      @Käseblümchen  schrieb:

      Warum soll das nicht auch bei einem Wohnungswechsel für den Telefon-und Internetanschluss der Wohnung so sein, wo dessen technische Möglichkeiten doch an die Wohnung gebunden sind.


      Tja warum nicht. Ich habe mich damals aufgeregt, als sie diese Regelung in die geänderte Fassung des Telekommunikationsgesetzes so reingeschrieben haben, dass man beim Umzug wenn man den Vertrag nicht unverändert mitnehmen kann als Kunde nur mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündigen kann.

       

      Man hätte das auch so regeln können, dass man per sofort aus dem Vertrag rauskommt - aber z.B. noch 3 Monate "Schadenersatz" bezahlen muss. Dann hätte der Nachmieter wenigstens kein Problem.

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