Gelöst

Vertragslaufzeit bei Bestellung Hybrid LTE 2020

vor 5 Jahren

Hallo,

seit September 2019 nutze ich MagentaZuhause Hybrid S. Vor einigen Tagen habe ich die Umstellung auf die neue Hybrid LTE -Option (2020) beauftragt. Die Umstellung erfolgte vorgestern. Nun fällt mir auf, dass mit dem Bereitstellungsdatum der LTE -Option auch eine neue Mindestvertragslaufzeit begonnen hat. Das verstehe ich nicht, denn ich bin davon ausgegangen, dass ich nach wie vor MagentaZuhause S habe und sich nur eine Zusatzoption geändert hat. Eine Änderung beim Hauptvertrag hat nicht stattgefunden. Die Vertragsnummer ist auch die gleiche. Nach der mir bekannten Rechtsprechung ist in diesem Fall eine Verlängerung der Mindestlaufzeit unzulässig, weil sonst unterm Strich eine Mindestvertragslaufzeit zustande kommt, die länger ist als die gesetzlich erlaubten 24 Monate. Ist da ein Versehen passiert und kann man das rückgängig machen?

 

Gruß vom Sonnenhügler

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      vor 5 Jahren

      Du hast einen Wechsel von Hybrid S zum S mit neuer Hybridoption gemacht, also einfach in einen neuen Vertrag gewechselt und da beginnt im Festnetz eine neue MVLZ von 24 Monaten.

      Wurde dir doch auch so in der AB mitgeteilt.

      Keine Ahnung wo du da ein rechtliches Problem siehst.

       

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    • Akzeptierte Lösung

      akzeptiert von

      vor 5 Jahren

      Sonnenhügler_1

      ... kann man das rückgängig machen?

      ... kann man das rückgängig machen?

      Sonnenhügler_1

      ... kann man das rückgängig machen?


      Wenn die Änderung telefonisch oder online beauftragt wurde, kann der Auftrag innerhalb von 14 Tagen widerrufen werden.

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      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Warum sollte ich das wieder rückgängig machen? Der Anschluss ist jetzt deutlich schneller😀

       

      Nichtsdestotrotz habe ich nach meinem Verständnis keinen neuen Vertrag (alt: MagentaZuhause S, neu: MagentaZuhause S), sondern es gab nur eine Änderung bei einer Zusatzoption. In der Vergangenheit hatte ich schon mehrere solcher Änderungen (z. B. zusätzliche Rufnummern), ohne dass sich die Vertragslaufzeit verlängert hat. Also bin ich davon ausgegangen, dass das diesmal auch wieder so ist, zumal die Vertragsnummer die gleiche ist (und ich demzufolge immer noch den gleichen Vertrag habe).

       

      Was in der AB steht, gilt im Übrigen nur dann, wenn es der geltenden Rechtsprechung nicht widerspricht.

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      von

      vor 5 Jahren

      der alte Tarif war MagentaZuhause S Hybrid

      der neue Tarif ist MagentaZuhause S zu dem die Option Hybrid LTE hinzugebucht wurde

       

      Hybrid war vorher Bestandteil des Tarifs und keine Zubuchoption wie eine weitere Rufnummer usw.

      Antwort

      von

      vor 5 Jahren

      Sonnenhügler_1

      Nichtsdestotrotz habe ich nach meinem Verständnis keinen neuen Vertrag (alt: MagentaZuhause S, neu: MagentaZuhause S), sondern es gab nur eine Änderung bei einer Zusatzoption.

      Nichtsdestotrotz habe ich nach meinem Verständnis keinen neuen Vertrag (alt: MagentaZuhause S, neu: MagentaZuhause S), sondern es gab nur eine Änderung bei einer Zusatzoption. 

      Sonnenhügler_1

      Nichtsdestotrotz habe ich nach meinem Verständnis keinen neuen Vertrag (alt: MagentaZuhause S, neu: MagentaZuhause S), sondern es gab nur eine Änderung bei einer Zusatzoption. 



      Nein, es änderte sich eben keine Zubuchoption sondern der komplette Tarif, dort liegt dein Denkfehler.

      Und ein Traifwechsel im Festnetz = neue MVLZ bei der Telekom.

       

      Alt = Magenta Zuhause S Hybrid

      Neu = Magenta Zuhause S 

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