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13.02.2019 13:42
Hallo Telekom-Team,
aktuell habe ich ein Problem bezüglich des Widerrufs.
Ich habe meine Vertragsänderung von Entertain Premium zu MagentaZuhause S mit TV Plus widerrufen.
Dieser wurde mir aber nach Meinung meiner Kontaktpersonen verwehrt, da ich angeblich zu spät widerrufen hätte.
Anfang Januar wurde ich von einem Mitarbeiter der Telekom angerufen, der mich über die bevorstehende Abschaltung vom alten Entertain informierte und mir mitteilte, man würde eine neue Tv Box zuschicken.
Am 19.01.19 kam die Auftragsbestätigung, datiert auf den 10.01.19. Der Anschalttermin laut Auftragsbestätigung sollte der 31.01.19 sein. Am 23.01.19 fand anschließend die Lieferung des neuen Gerätes statt.
Nachdem das Gerät am 01.02.19 ausgepackt und angechlossen wurde (also 1 Tag nachdem ich die Box offiziell mit neuen Konditionen nutzen konnte bzw nach Freischaltung), stand schnell fest, dass ich lieber noch das alte Entertain bis zu endgültigen Abschaltung nutzen möchte und wurde direkt am selben Tag (01.02.19) noch zur Post gebracht, inkl. Widerrufsschreiben und der Bitte auf Umstellung zu den alten Konditionen.
Am 04.02 wurde der Retourenauftrag mit original Widerrufsschreiben sowie Gerät bearbeitet. Seitdem ist nichts mehr passiert. Ich habe keine weitere E-mail oder einen Brief seitens der Telekom bekommen.
Zusätzlich habe ich eine weitere E-Mail am 02.02 an den Kundendienst gesendet. Dort wurde mir prompt mit einem standardisierten Schreiben geantwortet, die Widerrufsfrist sei am 31.01. abgelaufen und somit nicht gültig. Nach einer weiteren E-mail, in der ich meinen Unmut äußerte, konnte mir der Kundendienst nicht weiterhelfen.
Auch über Ihre Hotline konnte oder wollte man mir nicht weiterhelfen. Durch einen ähnlichen Artikel auf Ihrer Seite bin ich hierauf aufmerksam geworden und schöpfe nun doch noch ein wenig Hoffnung in meinem besagten Fall.
Ich kann diese Denkweise leider absolut nicht nachvollziehen. Die Freischaltung der neuen Dienste sowie der Tv Box erfolgte zum 31.01. Wie kann es dann sein, dass ich die Box am 01.02. nicht mehr widerrufen kann, nachdem ich sie genau einen Tag habe testen können?
Meine Fragen sind jetzt, welche Möglichkeiten habe ich noch? Gibt es überhaupt eine Möglichkeit? Ist das die Art und Weise, wie die Telekom mit Bestandskunden umgeht?
Ich bin mittlerweile seit 15 Jahren zufriedener Kunde bei der Telekom mit 4 Verträgen aber das habe ich noch nicht erlebt.
Ich hoffe einen Tipp, weil ich kann es ehrlich gesagt nicht verstehen.
Mit freundlichen Grüßen
Bertram
Gelöst! Gehe zu Lösung.
08.04.2019 15:21
13.02.2019 13:46
Die vierzehntägige Widerrufsfrist beginnt mit dem Erhalt der Auftragsbestätigung.
13.02.2019 13:55
Ich denke nicht, dass das immer so ist.
Ich kenne Fälle, da wird eine andere Widerrufsbelehrung zugrunde gelegt, nämlich wenn Geräte verschickt werden müssen.
Dann beginnt die Widerrufsfrist ja erst, wenn das letzte Gerät beim Kunden angekommen ist.
Im vorliegenden Fall ist dann nicht der Erhalt der Auftragsbestätigung maßgebend, sondern der 31.01., als die Box angekommen ist.
Genau da begann die Frist und zwar für beides, Vertrag und Box.
Und dann liefe heute die Frist sogar gerade erst ab.
13.02.2019 13:58 Zuletzt bearbeitet: 13.02.2019 13:59 durch den Autor
also die Box ist am 23.01. angekommen. Aber Freischalttermin war 31.01.
Die Box ist wurde am 01.02. zurückgeschickt. Seitdem nur die Eingangangsbestätigung bekommen. Der zweite Widerruf per Mail (um sicher zu gehen) am 02.02. wurde abgelehnt.
13.02.2019 14:06
@Bertramroehl schrieb:also die Box ist am 23.01. angekommen. Aber Freischalttermin war 31.01.
Die Box ist wurde am 01.02. zurückgeschickt. Seitdem nur die Eingangangsbestätigung bekommen. Der zweite Widerruf per Mail (um sicher zu gehen) am 02.02. wurde abgelehnt.
Aha, hattest Du nicht geschrieben, das sdu die Box am 31.01. erhalten hattest?
Noch mal geschaut - ja, da habe ich mich vertan.
Dann ist es leider doch so, dass die Frist abgelaufen war, als Du sie zurückgesendet hast.
Das ist ja immer so, gerade im Festnetzbereich, dass man Auftragsbestätigung und Geräte meistens schon viel früher erhält und erst alles ausprobieren kann, wenn der Anschluss geschaltet oder umgestellt ist.
Das geht nicht Dir allein so.
Ich musste da auch durch, asl ich im Oktober 2016 mit Festnetz zur Telekom zurückgekommen bin.
13.02.2019 14:08
Auch dir ein freundliches Hallo Bertramroehl
Ich möchte hier nur mal kurz gerade ziehen, dass die Widerrufsfrist grundsätzlich nach Zugang der Auftragsbestätigung mit 14 Tagen beginnt!
Sie soll dazu dienen, eine eventuell aufkommende Kaufreue nach schneller Zusage am Telefon oder Klick im Internet zu mildern!
Sie dient nicht dazu, Geräte oder Anschluss zu testen!
Sei also ehrlich zu dir: Wann ist die Bestätigung gekommen, wann ist der Widerruf bei der Telekom angekommen!
schöne Grüße
16.02.2019 08:38
16.02.2019 14:57
Guten Tag @Pascal O.
ich habe die Daten für Sie hinterlegt.
Wie gesagt, der Widerruf ist am 01.02. inkl. Tv Box an die Post übergeben worden. Mir war diese Art von Regelung nicht bekannt und ergibt in meinen Augen auch recht wenig Sinn aber ich lasse mich gerne des besseren belehren.
Allerdings könnte man von einer Telekom einen gewissen Spielraum gegenüber einem 15 Jahre langen treuren Kunden haben.
Gruß
16.02.2019 15:09 Zuletzt bearbeitet: 20.02.2019 11:12 von Thomas Wi.
@pamperlapescu schrieb:
Ich möchte hier nur mal kurz gerade ziehen, dass die Widerrufsfrist grundsätzlich nach Zugang der Auftragsbestätigung mit 14 Tagen beginnt!
Nein, das stimmt nicht.
Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z.B. auch bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte). Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz:
a) sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat; Achtung:Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde (z.B. Wunschpostfiliale, Garagenverträge).
b) wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Ware erhalten hat;
c) wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken (z.B. einzelne Lexikonbände) geliefert wird, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat;
d) wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum (z.B. Abos von Wein oder Kaminholz) gerichtet ist, sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die erste Ware erhalten hat.
@pamperlapescu schrieb:
Sie dient nicht dazu, Geräte oder Anschluss zu testen!
Doch genau dazu dient sie um dem Verbnraucher die gleichen Möglichkeiten wie ihm Laden zu geben eine Ware zu testen.
16.02.2019 15:15
16.02.2019 16:48 Zuletzt bearbeitet: 16.02.2019 16:48 durch den Autor
18.02.2019 13:10
20.02.2019 07:57
20.02.2019 19:14
21.02.2019 09:14
Hallo @René (COM)
Ich habe eine E-Mail mit einer weiteren Auftragsbestätigung bekommen.
dort sind Kosten für eine Änderung in Höhe von 70€ aufgelistet und es sieht so aus als wäre dies ein neuer Vertrag.
Ich wollte doch nur eine Rückabwicklung des am Telefon abgeschlossenen Vertrages bzw. eine kulante Annahme (1 Tag zu spät, da falsche Auffassung von Fristen) meines Widerrufs
Wäre nett, wenn du mir das noch kurz erklären könntest.
vielen Dank
21.02.2019 10:16
21.02.2019 10:29
26.02.2019 19:06
Hallo @Oliver I.
es sieht tatsächlich so aus, als hätte alles geklappt. Vielen Dank!
Im Kundencenter wird der alte Vertrag aufgeführt.
Allerdings haben wir noch Probleme unseren Mediareceive 401 Typ B wieder in Betrieb zu nehmen.
Muss diesbezüglich noch etwas beachtet werden? Der Receiver zeigt die Fehlermeldung 2103 an.
Gruß
28.02.2019 09:17
28.02.2019 15:14
Rückmigration auf Windows ist mit ziemlichen Chaos verbunden, würde ich mal sagen.
05.03.2019 16:02 Zuletzt bearbeitet: 05.03.2019 16:05 durch den Autor
Hallo @Katja M.
ja das stimmt es ist der 303. Auf der Rechnung steht 401, deswegen der Irrtum.
Wie bekommt man denn die Fehlermeldung weg? Wir können aktuell leider kein TV über Entertain und unseren 303 schauen.
05.03.2019 17:39
@Katja M., @Oliver I. , mir ist gerade unklar, ob das alte Entertain geschaltet worden ist oder sein sollte. Wenn ja, dann ist dies fehlgeschlagen und dies bedeutet eine komplizierte Sache.
Es sollte mit @Bertramroehl meiner Meinung nach eine möglichst kurzfristige Lösung des Problems angeleiert werden, wobei ich aber davon ausgehe, dass dies mehrere Wochen dauern kann.
07.03.2019 16:24
07.03.2019 17:31
Hallo @Anne W.
Ich habe nun alle Schritte durchgeführt und auch den Receiver testweise direkt an den Router angeschlossen.
Leider funktioniert es immer noch nicht.
"Start des Media Receivers ist fehlgeschlagen
Ihr Anschluss wurde bereits auf das neue, verbesserte TV. Produkt umgestellt. Das bedeutet, Ihr Media Receiver kann nicht mehr genutzt werden. Sie benötigen einen aktuellen Media Receiver (MR 401/201)
...
Fehlercode 2103"
07.03.2019 17:36
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